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1. Oberschule "Am Kupferberg"
Herzlich Willkommen auf den Internetseiten der 1. Oberschule "Am Kupferberg" in Großenhain!
Ihre M. Fuchs
Schulleiterin
1. Oberschule "Am Kupferberg"
Clara-Zetkin-Weg 2
01558 Großenhain
Tel.: 03522 / 62070
Fax: 03522 / 508313
e-Mail: Kupferbergschule(at)freenet(dot)de
Spendenaktion für den Schulstart ukrainischer Schüler
Zur Beachtung
Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet. Das Portal ist unter folgendem Link zu erreichen: https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Bereitschaft, das Engagement und die Unterstützung waren von vielen Seiten überwältigend.
Lobenswert die Aktivitäten der 5a und 7b, die durch ihre Basare allein mehr als 300 Euro eingenommen haben und den gesamten Betrag spendeten. Viele weitere Sachspenden für die Schulrucksäcke z. B. von der 5b und Geldspenden z.B. von der Klasse 8a zeigten solidarisches Handeln und soziales Gewissen. Auch Einzelspenden von Elternhäusern und ehemaligen Kollegen haben uns erreicht und ermöglichen uns nun den Kauf der Schulmaterialien und von weiteren Artikeln, die für die neuen Mitbürger in Großenhain wichtig sind.
20 Schulausstattungen sind gekauft und zusätzlich verbleiben noch 696,77 Euro.
Ich danke allen Beteiligten, die diesen großen Erfolg ermöglichten!
Ein besonderer Dank geht an das Unternehmen Sachsenmilch Leppersdorf GmbH, dass uns mit einer großzügigen Sachspende bedacht hat.
So steht von unserer Seite einem Schulstart ukrainischer Schüler nichts mehr im Wege…
Informationen zur Schülerbeförderung im Schuljahr 2022/2023
Hinweise des Kreisentwicklungsamtes zur Nacherhebung von Eigenanteilen für Nutzer des Bereitstellungsverfahrens im Schuljahr 2021/22 und zum Antragsverfahren Schülerbeförderung im kommenden Schuljahr 2022/23 nach der Einführung des Bildungstickets und der 6. Änderung der Schülerbeförderungssatzung
Ab 1. August 2021 gibt es das Bildungsticket als Basis der Schülerbeförderung in Sachsen. Was bedeutet das?
v Das Bildungsticket gibt es nur als Abonnement (mindestens 12 zusammenhängende Monate) zum Preis von 15,00 € monatlich. Die Mindestbezugsdauer beträgt 12 Monate. Näheres finden Sie unter www.dein-bildungsticket.de oder www.vg-meissen.de/tarife/angebote-fuer-schueler/bildungsticket.
v Berechtigt zum Erwerb sind alle Schülerinnen und Schüler von in Sachsen gelegenen allgemein und berufsbildenden Schulen.
v Schüler berufsbildender Schulen dürfen dort keine duale Ausbildung absolvieren.
v Das Bildungsticket ist ganztags und ganzjährig alle Tage grundsätzlich im Verbund-raum des Verkehrsverbundes am Schulort der Schülerinnen und Schüler in allen ÖPNV-Verkehrsmitteln gültig.
v Ausnahme: liegen Schul- und Wohnort in unterschiedlichen Verbünden, kann der Verbundraum des Verkehrsverbundes am Wohnort gewählt werden.
Welche Auswirkungen hat das Bildungsticket auf die Schülerbeförderung im Landkreis Meißen?
v Bildungsticket ist künftig die Grundlage der Schülerbeförderung mit dem ÖPNV.
v Die Schülerbeförderungssatzung wurde durch Kreistagsbeschluss vom 1. Juli 2021 geändert.
v Für das Schuljahr 2021/2022 gelten Übergangsregelungen, welche der Kreistag ebenfalls am 1. Juli 2021 beschlossen hat.
v Die geltende Satzung ist unter www.kreis-meissen.org/3826.html zu finden.
Inwieweit wurde die Schülerbeförderungssatzung dahingehend ange-passt?
v Der Eigenanteil muss künftig für 12 Monate gezahlt werden und steigt von 165,00 € (bzw. 148,50 € rabattierter Betrag) auf 180 € im Schuljahr.
v Die Rabattierung in Höhe von 10 % des Eigenanteils bei Vorauszahlung entfällt.
v Ab dem am 1. August 2022 beginnenden Schuljahr 2022/23 entfällt das Bereitstellungsverfahren. Ein Bezug über das Landratsamt ist nicht mehr möglich. Dann müssen die Bildungstickets oder andere benötigte Fahrausweise durch die Sorgeberechtigten bzw. Schüler selbst durch Abschluss eines entsprechenden Abonnements bei einem Verkehrsunternehmen erworben werden.
Wie geht es weiter?
Nacherhebung von Eigenanteilen für Teilnehmer am Bereitstellungsverfahren:
Ø Ab 15. Februar 2022 beginnt die Nacherhebung von Eigenanteilen. Es wird die Differenz zwischen dem Vorauszahlungsbetrag in Höhe von 148,50 € und dem nach der Satzungsänderung gültigen Jahresbetrag des Eigenanteils in Höhe von 180,00 € erhoben. Der Nacherhebungsbetrag beträgt 31,50 €.
Bitte zahlen Sie nicht vorab, sondern warten Sie die Nacherhebungsbescheide ab. Wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird Ihnen der Termin für den Einzug mitgeteilt.
Wie läuft das Antragsverfahren für das Schuljahr 2022/23?
1. Der Schüler erhält bereits Schülerbeförderung im Bereitstellungsverfahren, wird auch im Schuljahr 2022/23dieselbe Schule besuchen und hat bereits einen elektronischen Fahrausweis (Chipkarte):
Ø Die Gültigkeit der Chipkarte erlischt automatisch mit Ablauf des 31. Juli 2022, so-weit im Bescheid über die Schülerbeförderung kein früheres Datum festgelegt wurde.
Ø Die Sorgeberechtigten oder volljährigen Schüler müssen selbständig rechtzeitig ein Abonnement für das Bildungsticket bei einem Verkehrsunternehmen abschließen! Ein Bezug über das Landratsamt ist nicht mehr möglich.
Ø Es wird empfohlen, das Abonnement für das Bildungsticket bei dem Verkehrsunter-nehmen abzuschließen, welches bisher die Fahrkarten im Auftrag des Landratsamtes Meißen ausgegeben hat. Das ist in der Regel die Verkehrsgesellschaft Meißen mbH, Hafenstraße 51 in 01662 Meißen.
Ø Nutzen Sie bitte für den Abonnementsantrag vorzugsweise die elektronische Antragstellung www.vg-meissen.de/tarife/angebote-fuer-schueler/bildungsti-cket/. Es wird dringend empfohlen, das Abonnement rechtzeitig (März/April 2022) zu beantragen.
2. Im Schuljahr 2022/23 wird erstmals Schülerbeförderung mit ÖPNV benötigt:
Ø Es ist rechtzeitig (März/April 2022) ein Abonnement bei einem Verkehrsunternehmen (in der Regel Verkehrsgesellschaft Meißen mbH, Hafenstraße 51 in 01662 Meißen) zu beantragen und dabei vorzugsweise die elektronische Antragstellung www.vg-meissen.de/tarife/angebote-fuer-schueler/bildungsticket/ zu nutzen.
Ø Kann der notwendige Schulweg in zumutbarer Weise mit dem ÖPNV und Schulbussen mit Nutzung des selbst erworbenen Bildungstickets zurückgelegt werden, kann ein Antrag auf Schülerbeförderung entfallen. Als notwendig gilt ein Schulweg, welcher zwischen der meldeamtlich erfassten Hauptwohnung des Schülers und der nächstgelegenen öffentlichen Schule der entsprechenden Schulart entsteht.
3. Weder 1. noch 2. treffen zu. Für welche Schüler ist zwingend fristgerecht ein Antrag auf Schülerbeförderung zu stellen?
Ø Der Schüler kann aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund fehlenden ÖPNV und Schulbusangebotes den Schulweg nicht zumutbar bewältigen. Es ist ein Antrag auf Schülerspezialverkehr oder Antrag auf Einrichtung eines zumutbaren Beförderungsangebotes zu stellen.
Achtung: bei Nutzung des Spezialverkehrs ist kein Bildungsticket nötig!
Ø Der Schüler benötigt eine Entscheidung über die Notwendigkeit der Schülerbeförderung zur Vorlage bei Behörden, insbesondere Sozialleistungsbehörden (Jobcenter, Wohngeldstelle u. a. im Rahmen der Bewilligung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets).
Ø Es soll ein Antrag auf Erlass der Eigenanteile für das Dritte und ggf. weitere Schul-kinder der Familie gestellt werden. Hier muss für alle Schulkinder der Familie ein entsprechender Antrag vorab gestellt werden.
Ø Der Schüler benötigt nicht das gesamte Schuljahr (zwölf Monate) Schülerbeförderung und erreicht dadurch die zusammenhängende Mindestbezugsdauer von zwölf Monaten für das Bildungsticket nicht. Um die dann nötigen ermäßigten Monatskarten des Ausbildungsverkehrs abrechnen zu können, ist rechtzeitig ein Antrag auf Schülerbeförderung zu stellen.
Ø Wohnort und Schulort liegen in verschiedenen Verkehrsverbünden. Der Schüler kann den Schulweg nicht mit dem Bildungsticket eines Verkehrsverbundes bewältigen und benötigt zusätzliche Fahrausweise.
Bitte beachten Sie die in der Schülerbeförderungssatzung genannten Fristen für die Einreichung der Anträge. Die notwendigen Antragsformulare stehen ab Anfang März 2022 auf der Internetseite des Landkreises bereit.