Brille beschädigt

Falls bei einem Unfall Ihres Kindes die Brille beschädigt wurde, gibt es folgende Vorgehensweise.

  • Wir erfassen den Unfall im Unfallbuch und fertigen eine Unfallanzeige.
  • Wir informieren Sie schriftlich über den Unfall und bitten Sie um Einreichung folgender Unterlagen
    • einen formlosen Antrag auf Kostenrückerstattung mit Ihrer vollständigen Bankverbindung (IBAN; Kreditinstitut) sowie die Wohnanschrift
    • Kopie des Anschaffungsbeleges/Rechnung der kaputt gegangenen Brille, d. h. diese datiert vor dem Ereignistag
    • Original-Reparatur-/Neuanschaffungsbeleg in Folge von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Schadensereignis
  • Wir leiten die Unterlagen zusammen mit der Unfallanzeige an das Amt für Schule der Stadt Dresden zur Bearbeitung weiter.
  • Voraussetzung für Schadenersatzanträge ist jedoch, dass die Brille zum schädigenden Ereignis auf der Nase getragen wurde, nur dann können Schadenersatzanträge nach Beschädigung von Brillen durch das Schulverwaltungsamt der Stadt Dresden an die Unfallkasse Sachsen übergeben.