Freistellung vom Unterricht

  • Unterrichtsbefreiungen bis zwei Tage sind beim Klassenleiter, ...
  • ... ab drei Tage beim Schulleiter rechtzeitig im Voraus zu beantragen.
  • Eine geplante, stundenweise Abwesenheit ist dem Klassenleiter vorher schriftlich mitzuteilen.
  • Grundsätzlich ist jede gewünschte Unterrichtsbefreiung schriftlich zu beantragen. Nutzen Sie dafür bitte die entsprechenden Formblätter auf unserer Homepage.