Bitte beachten! - Wichtige Informationen!
1. Entschuldigung ihres Kindes bei Abwesenheit im Hort
Bitte auch in den Ferien beachten:
In Bezug auf die Benutzerregelung, die Ihnen bei Vertragsabschluss ausgereicht wurde, weisen wir darauf hin, dass laut DA des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Nr.1/2008 „Umsetzung des §8a SGB VIII in den kommunalen Kindereinrichtungen“ Ihr Betreuungsvertrag für den Hort nach 5 Tagen unentschuldigten Fehlen innerhalb eines Monats durch die Stadt Leipzig gekündigt werden kann.
Sollte Ihr Kind den Hort trotz Anmeldung nicht besuchen, melden Sie es bitte immer bis 8:30 Uhr telefonisch unter 0341 - 90 98 65 821 ab.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Hortteam