Oberschule

Die Oberschule ist eine differenzierte Schulart der Sekundarstufe I, die den Bildungs- und Erziehungsprozess der Grundschule, auf der Grundlage von Fachlehrplänen, systematisch fortführt. Sie integriert Hauptschulbildungsgang und Realschulbildungsgang und umfasst die Klassenstufen 5 bis 9 bzw. 5 bis 10.

Für die Oberschule ist als Leistungsauftrag bestimmt, dass sie eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung vermittelt und Voraussetzungen beruflicher Qualifizierung schafft. Sie bildet einen flexiblen Rahmen für individuelle Leistungsförderung, spezifische Interessen- und Neigungsentwicklung der Schüler, die Entwicklung der Ausbildungsfähigkeit und die Schaffung von Grundlagen für lebenslanges Lernen. Als Sozialraum bietet sie verlässliche Bezugspersonen und erzieherische Unterstützung für die Heranwachsenden.

 

Abschlüsse

Schulordnung Ober- und Abendoberschulen - SOOSA vom 7. Mai 2018

 

An der Oberschule können drei Abschlüsse erreicht werden, der Hauptschulabschluss, der qualifizierende Hauptschulabschluss und der Realschulabschluss.

Nach § 51 SOOSA ist festgelegt:

Den Hauptschulabschluss erwirbt ein Schüler der Klassenstufe 9, wenn er das Ziel der Klassenstufe 9 erreicht und an der Prüfung teilgenommen hat.

Den qualifizierenden Hauptschulabschluss erwirbt ein Schüler der Klassenstufe 9, wenn er das Ziel der Klassenstufe 9 erreicht und erfolgreich an der Prüfung teilgenommen hat.

Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn der Durchschnitt aller Jahresnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0 ist und in keinem Fach eine schlechtere Jahresnote als “ausreichend” und in allen Prüfungen mindestens die Note “ausreichend” erreicht wurde.

Für das Bestehen der Prüfung zum Realschulabschluss gilt nach § 40 der SOOSA folgendes:

Der Prüfungsteilnehmer hat die Abschlussprüfung bestanden, wenn alle Endnoten mindestens “ausreichend” sind, die Endnote “mangelhaft” in einem Fach durch die Endnote “befriedigend” oder besser in einem anderen Fach ausgeglichen wird oder die Endnote “mangelhaft” in zwei Fächern, zu denen nicht die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und das gemäß §36 Abs. 1 gewählte naturwissenschaftliche Fach gehören, durch die Endnote “gut” und “befriedigend” oder besser in zwei anderen Fächern ausgeglichen wird.

Die Schüler und Eltern der Abschlussklassen unserer Schule werden rechtzeitig vor Beginn der Abschlussprüfungen über den Verlauf informiert. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, können nach vorheriger Terminabsprache beim Klassenleiter oder Schulleiter gestellt werden.