Zu den Aufgaben gehören:
Zu den Rechten gehören:
Informationsrecht:
In allen die Schülerschaft betreffenden Angelegenheiten muss die Schule den Schülerrat informieren.
Anhörungs- und Vorschlagsrecht:
Wünsche und Anregungen der Schüler werden an Lehrer, Schulleiter und Elternrat übermittelt.
Vermittlungsrecht:
Auf Antrag eines betroffenen Schülers wird der Schülerrat zur Hilfe und Vermittlung eingesetzt, wenn dieser glaubt, es sei ihm Unrecht geschehen.
Beschwerderecht:
Beschwerden allgemeiner Art können bei Lehrern, beim Schulleiter und in der Schulkonferenz vorgebracht werden.
Der Schülerrat:
K. Höche
Quelle: Schülermitwirkungsverordnung
(Schülermitwirkungsverordnung vom 4. Januar 2005 (SächsGVBl. S. 11), die zuletzt durch die Verordnung vom 25. Oktober 2019 (SächsGVBl. S. 729) geändert worden ist)
Die Klassensprecher der 5. und 6. Klassen nehmen regelmäßig am Kinderkongress in Leipzig im Werk 2 teil.
Gemeinsam mit Kindern aus anderen Schulen Leipzigs arbeiteten wir dann in unterschiedlichen Workshops.
Themen sind z.B.: Mobbing, Mobilität und Inklusion, Meine Stadt oder die Mitbestimmung der Kinder.
Man kann eigene Erfahrungen aus Kindersicht mit einbringen und Vorschläge zur Verbesserung bringen. Es entstehen immer Präsentationen und die Ergebnisse werden dann in einer großen Abschlussrunde allen vorgestellt.
Es machte allen riesigen Spaß und hilft bei der Etwicklung der Schule.
K. Höche