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Schulanmeldung 2024/2025

Folgende Termine stehen für die Anmeldung des Kindes an der für die Wohnanschrift zuständigen Grundschule zur Verfügung:

  • Donnerstag,   der 31.08.2023        von       8.00 bis 11.30 Uhr   und        13.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstag,       der  05.09.2023       von       8.00 bis 11.30 Uhr   und        13.00 bis 18.00 Uhr
  • Donnerstag,   der  07.09.2023       von       8.00 bis 11.30 Uhr   und        13.00 bis 16.00 Uhr

 

 

 

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Reihenfolge der Anmeldungen kein Auswahlkriterium für die Wunschschule im gemeinsamen Schulbezirk ist, sodass Sie bitte alle zur Verfügung stehenden Anmeldetage nutzen. 

 

 

Anmeldung

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:

  • die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes
  • der Informationsbrief vom Amt für Jugend, Familie und Bildung
  • das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular
  • Ausweise der Sorgeberechtigten
  • Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht (Eheurkunde der leiblichen Eltern oder Sorgerechtserklärung)
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung oder gerichtliche Entscheidung)
  • Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Annmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.

Unsere Schule gehört zum gemeinsamen Schulbezirk SO 6

  • Franz-Mehring-Schule, Gletschersteinstraße 9
  • Fritz-Baumgarten-Schule, Riebeckstraße 50

 

Die Eltern, die in diesen genannten Schulbezirken wohnen, melden ihr/e Kind/er an einer der im gemeinsamen Schulbezirk aufgeführten Schule an. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schule kann daraus nicht abgeleitet werden. Über die Aufnahme an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Landesamt für Schule und Bildung.

Kriterien für die Aufnahme im gemeinsamen Schulbezirk

 

Liebe Eltern,

 

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule. Für die Anmeldung an unserer Schule beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.

Im gemeinsamen Schulbezirk entscheiden die Eltern, an welcher der dem Schulbezirk zugeordneten Grundschulen Sie Ihr Kind anmelden. Die Anmeldung an unserer Schule stellt keine Aufnahmegarantie dar. Über die Aufnahme von Schülern im gemeinsamen Schulbezirk an einer bestimmten Schule entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der an der Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den angemeldeten Kindern anhand von festgelegten Kriterien getroffen.

Sollten mehr Schüler an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler an unserer Schule wie folgt ausgewählt:

 

  1. Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung unsere Schule besuchen
  2. eng umgrenzte Härtefälle
  3. Länge des sicheren Schulweges

 

a) aa) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Diese werden vorrangig aufgenommen.

 

   bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz   zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrages (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre.

 

b) Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) nicht zutrifft, mit dem kürzesten Fußweg von ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig.

 

Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.

Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule, Kooperationsvereinbarungen mit Kindergärten u.ä. bei der Auswahl der Schüler keine Rolle spielen.

 

Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen an die nächste aufnahmefähige Schule im gemeinsamen Schulbezirk weitergeleitet.

 

Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes an einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk erhalten Sie voraussichtlich am 13.05.2024.

 

Ihre Schulleitung