Persönliche Anmeldung in der Schule
Folgende Termine stehen für die Anmeldung Ihres Kindes an der für die Wohnanschrift zuständigen Grundschule zur Verfügung:
Dienstag, der 01.09.2026 von 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag, der 03.09.2026 von 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, der 08.09.2026 von 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Internetseite der Stadt Leipzig.
Anmeldung der Schulanfänger/-innen für das Schuljahr 2027/28 - Stadt Leipzig
Die benötigten Unterlagen für die persönliche Schulanmeldung entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Das Anmeldeformular finden hier: https://www.leipzig.de/service-portal/formulare/formular/anmeldung-eintritt-in-grundschule2025-26/download
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Reihenfolge der Anmeldungen kein Auswahlkriterium für die Wunschschule im gemeinsamen Schulbezirk ist, sodass Sie bitte alle zur Verfügung stehenden Anmeldetage nutzen.
Hinweis:
Unsere Schule gehört zum gemeinsamen Schulbezirk SO 6
Franz-Mehring-Schule, Gletschersteinstraße 9; Fritz-Baumgarten-Schule, Riebeckstraße 50
Die Eltern, die in diesen genannten Schulbezirken wohnen, melden ihr/e Kind/er an einer der im gemeinsamen Schulbezirk aufgeführten Schule an. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schule kann daraus nicht abgeleitet werden. Über die Aufnahme an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Landesamt für Schule und Bildung.
Kriterien für die Aufnahme im gemeinsamen Schulbezirk
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.
Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien für Anmeldungen zum Schuljahr 2027/2028 ergibt sich wie folgt:
1. Unzumutbare Härte
Prüfungsmaßstab ist das Vorliegen außergewöhnlicher schüler- und schulbezogener Umstände, die bei Nichtberücksichtigung zu einem unzumutbaren Zustand bei den Schülerinnen/Schülern und/oder den Eltern führen.
2. Geschwisterkinder
Ein Geschwisterkind ist im Schuljahr, zu dem die Anmeldung erfolgt, Schülerin/Schüler der Schule. Die Bevorzugung gilt nicht nur für leibliche Geschwister, die im gleichen Haushalt leben, sondern auch für Adoptivkinder und leibliche Kinder der Adoptiveltern und von Eltern, die ein Kind oder mehrere Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung in die neue Beziehung mitgebracht haben und die zusammen in einem Haushalt leben
3. Räumliche Entfernung
Räumliche Entfernung zwischen Wohnort und Schule wird durch das Landesamt für Schule und Bildung berechnet, sofern die Wohnortnähe zur Schule im gemeinsamen Schulbezirk unklar ist (Einzelfallberechnung).
Quelle: Schulbezirk
Sofern ein Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an der Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.
Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes an einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk erhalten Sie voraussichtlich im Mai 2027.
Ihre Schulleitung