1. Grundsätzliche Überlegungen zur Notwendigkeit der Umwandlung der Schule zur Lernförderung " A. S. Makarenko " in ein Sonderpädagogisches Förderzentrum

Die " Makarenko"- Schule hat eine lange Tradition in der Arbeit mit lernbehinderten Kindern. Das ermöglicht uns, den umfassenden Erfahrungsschatz des Kollegiums mit den veränderten Anforderungen zu verbinden und weiterzuentwickeln.
Unsere Einrichtung ist eine öffentliche Schule in kommunaler Trägerschaft, die der Dienstaufsicht des Regionalschulamtes Dresden untersteht.
Unser Förderzentrum wird derzeit von 342 Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren besucht, die in den Klassenstufen 1 bis 9 und den Hauptschulklassen H8 bis H10 beschult werden.
Entsprechend der schulgesetzlichen Grundlage unterrichtet unsere Schule behinderte Schülerinnen und Schüler, die an anderen Schulen nicht ausreichend gefördert werden können. In einem komplexen Diagnostizierungsprozess wird bei den als lernauffällig gemeldeten Schülern der individuelle Förderbedarf ermittelt. Dieser individuelle Förderbedarf kann je nach Schweregrad der Lernbehinderung an verschiedenen Orten des Schulsystems realisiert werden :

- in einer Integrationsklasse im Regelschulbereich,
- in einer Klasse an der Schule zur Lernförderung,,
- in einer anderen Förderschule.

Individueller Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der Regelschule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.
Dies bedeutet aber auch, dass die Erfüllung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht vordergründig an Förderschulen gebunden ist. Dem Förderbedarf kann, beim Vorliegen entsprechender personeller und materieller Bedingungen, auch im Regelschulbereich entsprochen werden.
Förderpädagogik ist heute weitaus mehr als Förderschulpädagogik, sie findet nicht mehr nur in Förderschulen statt, sondern reicht weit in die Bereiche der Früherkennung, Frühförderung und Früherziehung sowie den Bereich der allgemeinen Schule hinein.
In den letzten Jahren forderten Eltern von lernbehinderten Kindern eine Beschulung in der Grundschule (Einzelintegration) in der Nähe ihrer Wohnung.
In den Dresdener Schulen zur Lernförderung wird eine spürbare Veränderung in den Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereichen der Schüler registriert. Neben den als lernbehindert diagnostizierten Schülern erhöhte sich insbesondere die Anzahl der Schüler mit Auffälligkeiten im Lern- und Leistungsverhalten kombiniert mit zusätzlichen Problemen im Sozialverhalten, aber auch in Kombination mit Besonderheiten der sprachlichen Entwicklung oder anderen Sinnesschädigungen.


Das bedeutete eine Zunahme von Schülern mit Förderbedarf in mehreren Bereichen, insbesondere wie
Lernbehinderung und Sozialverhalten,
Lernbehinderung und sprachliche Entwicklung,
Lernbehinderung und motorische Unruhe,
Lernbehinderung und Hyperaktivität,
Lernbehinderung und soziale Mangelförderung.

Besonders die lernschwachen Schüler mit massiven Auffälligkeiten im Sozialverhalten entwickelten sich ohne sonderpädagogische Förderung zu Schülern mit generalisierter Lernbehinderung. Diese Schüler können dann nur noch unter großem Aufwand, zum Teil zu Lasten anderer Schüler, in der Schule zur Lernförderung gefördert werden. Bei rechtzeitiger Diagnostik und sofort einsetzender, adäquater sonderpädagogischer Förderung im Regelschulbereich ( Einzelintegration mit begleitenden Stunden der Schule zur Lernförderung und Therapieangeboten der Schule zur Lernförderung in der Regelschule) ist eine Manifestierung der Auffälligkeiten und eine Generalisierung zur Lernbehinderung zu vermeiden.
Mit der Veränderung der gesellschaftlichen Erfordernisse in Bezug auf schulische Förderung lernbehinderter Kinder und Jugendlicher ( Integrationsverordnung ) und der Orientierung am individuellen Förderbedarf, müssen sich die Schulen insgesamt verändern.
Ein besonders auffälliger Trend innerhalb der europäischen Union ist die allmähliche Abkehr von der bisher üblichen Praxis, den speziellen Erfordernissen behinderter Menschen durch getrennte Strukturen zu entsprechen. Dort, wo es möglich ist, sollte statt dessen die Eingliederung in den Regelschulbereich mit unterstützenden Maßnahmen erfolgen.
Die Veränderungen im Aufgabenfeld der Förderschullehrer, die dadurch zustande kommen, dass unterrichtliche Funktionen innerhalb der allgemeinen Schule und außerunterrichtliche Aufgaben sowohl in der allgemeinen Schule als auch in der Förderschule und im Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsausbildung übernommen werden müssen, führen zu einer Veränderung im Aufgabenverständnis und zu einer Erweiterung der Tätigkeitsmerkmale der Förderschullehrer.
Die Anforderungen dafür ergeben sich aus der Analyse der sich ändernden Organisationsstruktur sonderpädagogischer Förderung und der neuen Funktionen, die Förderschullehrer im Aufgabenfeld der Förderpädagogik im Schulsystem wahrnehmen.
Das Sonderpädagogische Förderzentrum trägt dadurch zur verstärkten Vernetzung der schulischen Systeme bei.

Für unser Förderzentrum bedeutet das,
- die Angebotsvielfalt sonderpädagogischer Förderung auf die aktuellen und örtlichen Erfordernisse auszurichten,
- eine Organisationsstruktur zu erreichen, die unterschiedlichste integrative Organisationsformen in Regelschulen unterstützt,
- präventive Arbeit in den Regelschulen zu leisten,
- Diagnostik und Beratungstätigkeit mit sonderpädagogischer Fachkompetenz für Schüler, Eltern und Kollegen der Grund- und Mittelschulen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden anzubieten,
- die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Fachleuten zu fördern,
- Schulsozialarbeit und Freizeitangebote zur Gewaltprävention zu koordinieren,
- Möglichkeiten anzuregen, zu schaffen und gegebenenfalls zu fordern, die die Qualität der Aus- und Fortbildung der LehrerInnen in unserer Schule und in den Regelschulen sowie deren fachliche Kompetenz verbessern helfen.