Religion

Lernfelder im Religionsunterricht

Religionsunterricht am Gymnasium Dresden-Bühlau

Der Religionsunterricht ist ein ordentliches Lehrfach und gehört zum Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Das bedeutet: Religionsunterricht wird mit 2 Wochenstunden (am Gymnasium Bühlau derzeit mit 1 Wochenstunde) erteilt, die in den Stundenplan der Klassen während der regulären Unterrichtszeit integriert sind.

Die Leistungen werden bis zur Klasse 12 bewertet. Dabei werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, nicht aber persönliche Einstellungen benotet.

Es gibt katholischen und evangelischen Religionsunterricht. Dieser wird von pädagogisch und theologisch ausgebildeten kirchlichen und staatlichen Lehrkräften und nach staatlichem Lehrplan erteilt. (GG Art. 7,3; Verfassung des Freistaates Sachsen Art. 105, Schulgesetz für den Freistaat Sachsen §§ 18 - 20)

Die Anmeldung zum Religionsuntericht erfolgt vor Beginn des Schuljahres in der Schule. Dabei sind evangelisch und katholisch getaufte Schüler automatisch angemeldet. Der Religionsunterricht ist ebenso wie der Ethikunterricht grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler offen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft.

Mit 14 Jahren sind Schülerinnen und Schüler religionsmündig und können sich selbst zum Religions- bzw. Ethikunterricht anmelden oder abmelden.

(nach Flyer des Landeskirchenamtes der Ev.-Luth Landeskirche Sachsens und des Bischöflichen Ordinariats, Bistum Dresden-Meißen)