Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Am Gymnasium Dresden–Bühlau lernen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Kindern ohne Beeinträchtigungen. Bei der lernzielgleichen Integration wird diesen Kindern eine angemessene Unterstützung im Unterricht zuteil.

An unserer Schule gibt es integrativ unterrichtete Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung sowie Hören. Aufgabe der Beratungslehrerin ist es, mit den Fachberatern dieser Förderschulen Kontakt aufzunehmen und Termine zu koordinieren, um Hospitationen und Gespräche mit allen Beteiligten zu ermöglichen und um bei Bedarf weitere Unterstützung zu ermöglichen.

Die Beratungslehrerin ist ebenfalls in engem Kontakt mit den Oberstufenberatern, um Absprachen und das Festlegen von Maßnahmen für den Nachteilsausgleich für die BLF in Klasse 10 sowie die Leistungsermittlung in der Sekundarstufe II sowie das Ablegen der Reifeprüfung in Klasse 12 zu realisieren.

Weiterhin kann die Klassenkonferenz für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht im Rahmen der Schulintegrationsverordnung gefördert werden, eine Bildungsvereinbarung beschließen.