Hinweise bei Krankheit

Verfahrensweise im Krankheitsfall von Schülern

Gesetzliche Grundlagen

Schulbesuchsordnung vom 12.08.1994, rechtsbereinigt mit Stand vom 09.03.2004
§2 Verhinderung und VwV Schulverweigerer vom 29.04.2002 , Abs. 1

Stand: 09.04.2014

Sylvia Sobieraj
Schulleiterin


Bitte beachten Sie auch die Belehrung zu Infektionskrankheiten!

Wenn Kinder krank sind!

Eltern melden ihre erkrankten Kinder bis 7:45 Uhr am ersten Tag der Erkrankung telefonisch im Sekretariat ab. Tel: 0351 / 26551270

Wenn die Dauer der Erkrankung nicht mitgeteilt wird, gilt die Abmeldung für einen Tag.

Am ersten Tag nach der Krankheit gibt das Kind eine schriftliche Entschuldigung der Eltern für alle Fehltage beim Klassenleiter ab.

Wenn Kinder während des Schultages erkranken!

Die Eltern überprüfen sorgfältig, ob das Kind tatsächlich trotz Krankheitsanzeichen einen anstrengenden Schultag bewältigen kann.

Nur im Notfall kann der unterrichtende Fachlehrer während des Unterrichts die Eltern über das Unwohlsein des Kindes informieren und um Abholung bitten. In der Regel ist ein Anruf der Eltern erst in einer Pause möglich. Die Eltern tragen die Verantwortung für ihre telefonische Erreichbarkeit.

Für alle Schüler des Gymnasiums stehen zwei Arzträume mit insgesamt 3 Liegen zum Ausruhen zur Verfügung.

Eltern holen ihre erkrankten Kinder aus der Schule ab. Aus Sicherheitsgründen darf ein erkranktes Kind nicht allein nach Hause geschickt werden.

Wenn Kinder am Zeugnisausgabetag krank sind, dann können Eltern die Zeugnisse am darauf folgenden Werktag im Sekretariat abholen.

Die Entschuldigung von Fehlzeiten in der Sekundarstufe II erfolgt über ein Formular, dass den Schüler via LernSax zur Verfügung gestellt wird.

Nicht vergessen!

Die Abmeldung des Essens muss separat beim Essensanbieter MenüPartner bis 07:00 Uhr online (https://mpibs.de/) erfolgen.