Geschäftsordnung 2013

Geschäftsordnung Update 2013

Grundsatz

Der Schülerrat des Gymnasiums Dresden-Plauen ist die gesetzmäßige demokratische Vertretung der gesamten Schülerschaft der Schule.

Ziele

Der Schülerrat fördert die Auflockerung des Schulalltags und unterstützt das Engagement aller Beteiligten der Schule. Er wirkt aktiv an der Weiterentwicklung der Schule mit und arbeitet dabei selbstständig, professionell, transparent und zuverlässig. Mit seinen Projekten und Aktionen erreicht er die breite Masse der Schüler.

Organe

  • Klassen-/Kurssprecher

Der Klassen-/Kurssprecher und sein Stellvertreter werden von den jeweiligen Klassen und Kursen in den ersten vier Wochen des Schuljahres gewählt und vertreten die Interessen ihrer Mitschüler in der VV. Sie haben die Pflicht, zu der VV anwesend zu sein, die Klasse bzw. den Kurs über aktuelle Projekte in der Schule zu informieren und mehrmals pro Woche das Postfach des Kurses bzw. der Klasse zu überprüfen.

  • Jahrgangssprecher

Die Jahrgangssprecher sind die gewählten Vertreter eines Jahrgangs und werden im Rahmen der ersten VV von den jeweiligen Klassen bzw. Kursen gewählt. Sie sind Ansprechpartner im Vorstand und leiten ggf. Jahrgangsprojekte und haben die Pflicht zu den Jahrgangssprechertreffen zu erscheinen.

  • Vorstand

Der Vorstand (1 Vorsitzender, 4 Stellvertreter) werden von der Schülerratsvollversammlung für das laufende Schuljahr gewählt. Sie sind die Vertreter der gesamten Schülerschaft und des Schülerrates. Sie haben die Aufgabe, Aktionen und Projekte des Schülerrates zu koordinieren und vorwärts zu bringen. Sie vertreten das Interesse der Schülerschaft in der Schulkonferenz und wirken an der Entwicklung der Schule mit. Sie organisieren die Kommunikation mit den Schülern, der Schulleitung und anderen Institutionen innerhalb der Schule. Sie vertreten die Schule im Stadtschülerrat. Sie sind berechtigt, mit Organisationen innerhalb der Schule Verträge im Namen des Schülerrates abzuschließen. Sie sind aufgerufen, Aufgaben zu delegieren. Außerdem sind sie für die Öffentlichkeitsarbeit des Schülerrats verantwortlich.

  • Schülerratsausschuss

Der Schülerratsausschuss besteht aus dem Vorstand, den Jahrgangssprechern, den Projektleitern und anderen interessierten Schülern. Der Schülerratsausschuss trifft sich regelmäßig. Termine für die Treffen sind am Anfang des Schuljahres bekannt zu geben. Der Schülerratsausschuss bereitet die VV vor, berät über aktuelle Themen, organisiert Projekte und tauscht sich über aktuelle Projektstände aus.

  • Schülerratsvollversammlung (VV)

Die VV stellt das zentrale Element der Mitwirkung der Schüler im Schülerrat dar. Der Vorstand leitet die VV und bestimmt Protokollanten. Er legt den Termin in Absprache mit der Schulleitung fest. Die VV findet mindestens viermal im Schuljahr statt. Stimmberechtigte Teilnehmer sind alle Klassen, Kurse und Schülersprecher. Jede Klasse bzw. jeder Kurs hat genau eine Stimme. Weitere Gäste werden vom Vorstand eingeladen. Die stimmberechtigten Teilnehmer können mit einer 2/3-Mehrheit die Schülersprecher und den Finanzreferenten außerordentlich neuwählen. Ein Antrag für eine solche Neuwahl muss rechtzeitig, bis vor Beginn einer Vollversammlung, eingereicht werden. Abstimmungen finden i.d.R. mit Handzeichen und auf Wunsch geheim statt. Der Schülerrat ist Beschlussfähig, wenn über 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. In Diskussionsgruppen wird das Plenum in kleinere Gruppierungen geteilt (z.B. jeweils zwei Jahrgänge).

  • Vertrauenslehrer

Der Schülerrat kann einen Vertrauenslehrer für das laufende Schuljahr wählen. Der Vertrauenslehrer berät und unterstützt den Schülerrat und fördert die Ziele des Schülerrates.

  • Finanzreferent

Der Finanzreferent wird von der VV für das folgende Schuljahr gewählt. Er verwaltet die Finanzen und protokolliert Ausgaben und Einnahmen. Ausgaben über 100€ sind zeitnah der VV zu melden. Er ist der VV gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Er verwaltet die Handkasse, die nicht mehr als 50€ beinhalten darf.

  • Beauftragter für Sonderveranstaltungen

Die Beauftragten für Sonderveranstaltungen (i.d.R. zwei) werden von der VV für das folgende Schuljahr gewählt. Sie sind für die Organisation schülerratsinterner Aktivitäten zuständig.

Finanzen

Die Finanzen des Schülerrates sind i.d.R. auf dem Konto des „Vereins der Freunde und Förderer des Gymnasiums Dresden-Plauen“ abgelegt. Finanzreferent und Schülersprecher müssen sich bei Ausgaben einigen.

Öffentlichkeitsarbeit

Bei der Öffentlichkeitsarbeit ist auf Wiedererkennungswert zu achten. Deshalb sollte auf jeder Veröffentlichung das Logo des Schülerrats (siehe Anhang) zu finden sein. Die Internetseite der Schule als Informationsweg nutzt der Schülerrat aktiv.

Projekte und Aktionen

Aktionen und Projekte haben Projektleiter und klare Aufgabenstellungen. Nach Ende oder nach größeren Etappen erfolgt eine Evaluation. Projektleiter werden entweder durch die Projektgruppe den Schülerratsausschuss oder den Vorstand  bestimmt. Jeder Schüler ist berechtigt ein Projektvorschlag einzureichen, über deren Umsetzung der Schülerratsausschuss entscheidet.

  • Jahrgangsprojekte

Jahrgangsprojekte sind Projekte, die regelmäßig stattfinden und jedes Mal von festgelegten Jahrgängen organisiert werden. Möglichst viele Schüler der Jahrgänge sind an der Organisation und Durchführung der Projekte beteiligt. Der Vorstand unterstützt die Organisation.

  • Schülerratszimmer

Das Schülerratszimmer (Zimmer K04) ist vorrangig für Sitzungen des Schülerratsausschuss, Projektbesprechungen und sonstige Aktivitäten des Schülerrates gedacht. Andere Nutzungen sind zweitrangig und können von dem Vorstand untersagt werden. Alle Nutzer des Zimmers sorgen für Ordnung.

  • Schülerratsfahrt

Die Schülerratsfahrt ist die i.d.R. einmal jährlich stattfindende Reise der Mitglieder der VV. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

  • Schülerratsaktionen

Die Beauftragten für Sonderveranstaltungen organisieren in Absprache mit dem Vorstand Aktionen, die den sozialen Zusammenhalt des Schülerrats fördern.

  • Altpapieraktionen

Altpapieraktionen sind Aktionen des Schülerrates und sind ein wichtiger Baustein seiner Finanzierung. Sie werden als Jahrgangsprojekt organisiert. Auf Wunsch beteiligt sich das Abitur-Komitee bei Organisation und Durchführung. Dem Abitur-Komitee kann daraufhin bis zu 50% des finanziellen Gewinns zur Verfügung gestellt werden.

  • Schulfeste

Schulfeste sollten regelmäßig aller zwei Jahre stattfinden. Die Schülerschaft organisiert das Fest aktiv mit. I.d.R. initiiert der Vorstand die Organisation des Festes.
Schuljahresauftaktsveranstaltung (SJAV)
Der Schülerrat gestaltet die SJAV mit. Es werden i.d.R. Projekte, Arbeitsgruppen, einzelne Lehrer oder einzelne Schüler geehrt. Vorrausetzung ist besonderes und vorbildliches Engagement der Personen oder Gruppen im vorangegangen Schuljahr im Sinne der Schule oder der Schülerschaft. Der Schülersprecher begrüßt die Schülerschaft mit einer angemessenen Rede.

Zusammenarbeit

  • Mit der Schulleitung

Der Schülerrat ist sehr bemüht, eng mit der Schulleitung zusammenzuarbeiten. Die Schulleitung ist regelmäßig über die Projekte und Aktionen zu informieren.

  • Mit anderen Schüler-Organisationen

Der Schülerrat ist bestrebt, eine Aufgabenteilung innerhalb der Schule zu fördern. Deshalb arbeitet er auf vielfältige Weise mit anderen Schüler-Organisationen zusammen. Bei einer Zusammenarbeit mit finanziellen Komponenten wird grundsätzlich ein schriftlicher Vertrag vereinbart.

  • Mit dem Elternrat

Der Schülerrat hält eine feste Verbindung zum Elternrat. Er nimmt auf Einladung an dessen Versammlungen teil und informiert über aktuelle Projekte und Termine.

  • Mit schulexternen Partnern

Der Schülerrat arbeitet im Rahmen von Projekten ggf. mit schulexternen Partnern zusammen. Die Schulleitung ist bei solchen Kooperationen zu informieren. Die Zusammenarbeit wird meist durch einen schriftlichen Vertrag geregelt.

Schulentwicklung

Der Schülerrat arbeitet mit Lehrern, Eltern und der Schulleitung aktiv an der Entwicklung der Schule. Er setzt sich für die Weiterentwicklung des Schulprogramms ein. Ein wichtiges Gremium ist dabei die Schulkonferenz.

Sonstige Bestimmungen

  • Zur Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung tritt in Kraft sobald sie von der VV beschlossen wird. Mit einer 2/3-Mehrheit kann sie durch die VV geändert oder außer Kraft gesetzt werden. Die VV und insbesondere der Vorstand sind für die Einhaltung der Geschäftsordnung verantwortlich.

  • Zum Schuljahresbeginn

Die Neuwahl der Schülersprecher, Jahrgangssprecher, des Finanzreferenten und der anderen Ämter findet auf der ersten VV im Schuljahr statt. Diese wird terminlich vom Vorstand des vergangenen Schuljahres festgesetzt. Bisherige Amtsträger führen, sofern sie noch Teil der Schülerschaft sind, ihr Amt bis dahin fort. Die erste VV wird vom bisherigen Vorstand vorbereitet.

Anhang

Regelmäßig stattfindende Aktionen/Projekte

  • SJAV incl. Ehrungen
  • Schulfest
  • Weihnachtskonzerte
  • Geschenkaktion für Weißrussland
  • Altpapieraktionen
  • Schülerratsfahrt
  • Schülerrats-Weihnachtsfeier
  • Mottotage
  • Erfahrungsberichte zur Sekundarstufe II
  • Pädagogischer Tag
  • Konzerte
  • Genial Sozial

Jahrgangsprojekte

  • 9. Klasse: Klassenpatenschaften
  • 9. Klasse: Altpapieraktion
  • 10. Klasse: Knigge-Ball

Anmerkungen

Der Gebrauch der männlichen Schreibweise für personenbezogene Ämter dient lediglich der Vereinfachung und bezieht sich selbstverständlich auch auf weibliche Personen.

Diese Geschäftsordnung wurde am Donnerstag, 20. Juni 2013, von der Vollversammlung des Schülerrats des Gymnasiums Dresden-Plauen angenommen