Computernutzungsordnung

Benutzerordnung

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines
2 Regeln
2.1 Kennwörter
2.2 Inhalte
2.3 Datenschutz und Datensicherheit
2.4 Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
2.5 Schutz der Geräte, Verhalten in den Computerräumen
2.6  Nutzung von Informationen aus dem Internet / Versenden von Informationen in das Internet und im Netzwerk
2.7 Drucken
3  Schlussvorschriften

1         Allgemeines

Diese Nutzerordnung stellt Regelungen bereit, die die Arbeit mit technischen Geräten, die Informationsbeschaffung, die Informationsweitergabe und die Arbeit mit zum Teil komplexer Software betreffen. Die Ausstattung ist von jedem sachgerecht und sorgsam zu behandeln. Die folgenden Regeln sollen helfen, die Geräte möglichst lange zu erhalten und ein kontinuierliches Arbeiten im Unterricht zu gewährleisten.

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Computereinrichtungen im Rahmen des Unterrichts sowie der außerunterrichtlichen Arbeit. Außerhalb des regulären Unterrichts wird der Zugang zu den Computern durch die Schulleitung und die Fachlehrer geregelt. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Die vorhandene Hard- und Software wird vom Schulverwaltungsamt der Stadt Dresden zur Verfügung gestellt und gewartet. Einige administrative Entscheidungen, z.B. bezüglich des Einsatzes der Kinder- und Jugendschutzsoftware, liegen somit außerhalb des Einflussbereiches der Schule. Das Nutzen des Schul-LANs/WLANs mit privaten/eigenen LAN/WLAN-fähigen Geräten ist vom Schulträger nicht gestattet.

2         Regeln
2.1         Kennwörter

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und bekommen ein Kennwort zugewiesen. Das Kennwort kann jederzeit vom Benutzer verändert werden. Vor der ersten Benutzung wird ein eigenes Benutzerkonto frei geschaltet; anschließend ist die Benutzung dieses Benutzerkontos nur mit einem individuellen Kennwort möglich.
Für alle unter der persönlichen Nutzerkennung erfolgte Handlungen können die Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht werden. Das persönliche Kennwort ist vertraulich zu behandeln.

2.2         Inhalte

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist zu unterlassen, pornographische, Gewalt verherrlichende, rassistische und politisch extreme Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, sind diese wieder zu schließen und der versehentliche Aufruf der Aufsichtsperson mitzuteilen. Eine Ausnahme ist die gezielte Recherche für Unterrichtszwecke unter Aufsicht eines Lehrers. 

2.3         Datenschutz und Datensicherheit

Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, darf nicht von diesem unbeaufsichtigt gelassen werden. Nach dem Beenden der Nutzung hat sich ein Nutzer im Netzwerk abzumelden, ggf. den Rechner herunterzufahren.

Die Schule speichert und kontrolliert stichprobenartig den Datenverkehr (u. a. auch die Internetnutzung) der Schülerinnen und Schüler. Dazu ist jeder Lehrer berechtigt. Das Speichern der Internetnutzung erfolgt durch die Kinder- und Jugendschutzsoftware auf den Servern des Schulverwaltungsamtes der Stadt Dresden.

Daten ohne Unterrichtsbezug können jederzeit gelöscht werden. Beim Erreichen oder Überschreiten der nutzerspezifischen Kontingentgrenze sind die Systemverwalter berechtigt diese Dateien zu löschen.
Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen und sonstiger Authentifizierungsmittel sind nicht zulässig. Der Zugriff auf fremde, persönliche Verzeichnisse und Dateien durch Schüler ist unzulässig. Der Einsatz von sog. „Spyware" (z.B. Sniffern) oder Schadsoftware (z.B. Viren, Würmern) ist im Schulnetz untersagt.

2.4         Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Die während des Bootvorganges oder der Anmeldung am System automatisch gestarteten Programme dürfen nicht deaktiviert werden.

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind zu unterlassen. Durch einen Neustart des Computers können eventuelle Fehlfunktionen meistens beseitigt werden.

Die für den Unterricht notwendige Software kann vom Pädagogischen IT-Koordinator (Pitko) installiert werden, wenn rechtzeitig die entsprechenden Lizenzen und Programme vorliegen.

2.5         Schutz der Geräte, Verhalten in den Computerräumen

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen der Lehrerinnen und Lehrer zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der Fachlehrerin / dem Fachlehrer zu melden.

Jeder Nutzer hinterlässt den PC-Arbeitsplatz in einem geordneten Zustand. Tische und Stühle sind auszurichten, die Bildschirme und Tastaturen sind an ihren Ursprungsort zu rücken, die Tafel ist zu säubern. Nach der letzten Stunde werden die Computer heruntergefahren, die Stühle hochgestellt, die Mülleimer geleert, die Fenster geschlossen und der Strom abgeschaltet.

Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist grundsätzlich das Essen und Trinken an den Computern untersagt. Eine Ausnahme stellt die Regelung für Arbeiten und Klausuren, die länger als 45 Minuten sind dar.

Wechselmedien sind mit Namen und Klasse zu versehen, entweder auf dem Gehäuse oder in einer eindeutig benannten Datei. Gefundene Medien können bis zum Ende des entsprechenden Halbjahres in der Informatik-Vorbereitung abgeholt werden.

2.6         Nutzung von Informationen aus dem Internet / Versenden von Informationen in das Internet und im Netzwerk

Der Internet-Zugang steht grundsätzlich nur für schulische Zwecke zur Verfügung. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

Die Schule ist berechtigt den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern. Zusätzlich wird so genannte Filtersoftware vom Schulverwaltungsamt eingesetzt.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen, noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet genutzt werden.

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Grundsätzlich ist der Urheber zu nennen.

Die Veröffentlichung von elektronischen Fotos und Schülermaterialien auf der Schulhomepage bzw. der Schülerzeitungsseite ist nur nach Genehmigung der Fachlehrerin/des Fachlehrers bzw. der Schülerinnen und Schüler (im Falle von deren Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten) gestattet.

Das Benutzen von sozialen Netzwerken ist nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht bei der Nutzung zu konkreten Unterrichtszwecken.

2.7         Drucken

Beim Umgang mit Druckern ist auf Einsparung von Kosten zu achten. Auf Probedrucke kann meist verzichtet werden. Es ist nur original Druckerpapier zu verwenden. Störungen dürfen nur von einer Aufsichtsperson beseitigt werden.

3         Schlussvorschriften

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der Hausordnung und tritt am 01.08.2013 in Kraft.