Hort <-> Schule

Kooperationsvertrag zwischen Hort und Schule

Vereinbarung zur Zusammenarbeit

2. Grundschule „Bobersberg“ – Hortverein Regenbogen e. V Kinderhaus „Am Bobersberg"

 

Schule und Hort sind Institutionen, die in engem Kontakt mit den Eltern ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen haben.

Jede Institution ist unterschiedlich eingebunden, gleichwohl sind grundlegende Positionen zur Bildung und Erziehung Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

  • Die Leiter der Einrichtungen  (Hort)   und   (Schule)
    treffen sich regelmäßig 2x im Jahr (zu Beginn des Schuljahres und 2. Halbjahres) zu Absprachen.
  • Die Leiter nehmen an den Dienstberatungen der anderen Einrichtung bei Bedarf teil.
  • Lehrerinnen und Erzieherinnen vereinbaren gegenseitige  Hospitationen.
  • Außerschulische und außerunterrichtliche Angebote werden abgestimmt.
    Es erfolgen ausreichende Informationen durch den Klassenleiter.
  • Gegenseitige Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Aktionen der jeweiligen Einrichtung (Wettbewerbe, Elternabende, Feiern)
  • Eine gemeinsame Konferenz findet im Schuljahr statt. Erfahrungsaustausch zum Geleisteten ist Bestandteil unserer Zusammenarbeit.
  • Räumlichkeiten der jeweils anderen Einrichtung werden nach Absprache und Planung genutzt; Doppelnutzung auch im Blickfeld der Ganztagsangebote. (Elterngespräche, Arbeiten nachschreiben, Hausaufgaben in den Klassenräumen).
  • Alle Vorhaben und Aktivitäten zwischen den Einrichtungen unterstützen die Bildungs- und  Erziehungsarbeit beider Einrichtungen.
  • Gemeinsame Beratungen und Fortbildungen zwischen den Lehrerinnen und Horterzieherinnen im Team ermöglichen eine gezielte Förderung der Schüler bei Lernschwierigkeiten oder bei Verhaltensauffälligkeiten. Informationen der Einrichtungen zu Vorhaben und zu Schülerleistungen (Stärken und Schwächen der Kinder – Beratung und Einsatz von individuellen Fördermöglichkeiten) werden ausgetauscht (im sechswöchigen Rhythmus).
  •  Die Eltern werden stets informiert und einbezogen.

 

Die zeitlichen Vorhaben und Planungen werden jährlich erstellt und ergänzt.