Konzeption

Konzeption des Hortes der Schule 5

Vorwort                                                                                                                                      

Leitbild                                                                                                                                 

Gesetzliche Grundlagen und Regelungen des Trägers                                        

Sozialraumanalyse                                                                                                           

Rahmenbedingungen                                                                                                      

Pädagogische Arbeit                                                                                                     

Pädagogische Grundsätze                                                                                          

Pädagogische Ziele und Methoden                                                                           

Hausaufgabenbegleitung                                                                                            

Partizipation von Kindern und Beschwerdemöglichkeiten                                     

Beteiligung von Eltern, Erziehungspartnerschaft                                                    

Beobachtung und Dokumentation                                                                              

Integration                                                                                                                      

Kooperation mit der Schule                                                                                        

Qualitätsentwicklung                                                                                                    

Vorbereitung von Übergängen                                                                                   

Beschwerdemanagement                                                                                            

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII                    

Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation mit Kita und anderen Partern          

 

Vorwort

Mit der Ihnen vorliegenden Konzeption möchten wir uns vorstellen. Wir, das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hortes an der Schule 5 im wunderschönen Leipziger Waldstraßenviertel. Sie erfahren Wissenswertes und Interessantes über unsere pädagogische Arbeit und unsere Kindertageseinrichtung.

Nach dem Sächsischen Kitagesetz[1] haben Kindertageseinrichtungen, zu denen unser Hort gehört, einen ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Der Sächsische Bildungsplan[2] bereitet hierbei die Grundlage für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit. Für uns ergeben sich daraus die folgenden Aufgaben, deren Aufzählung nicht abschließend ist und deren Reihenfolge keiner Wertung unterliegt:

  • Wir möchten die in der Familie begonnene Bildung und Erziehung der Kinder fortsetzen und die Eltern, als jeweilige Expertin bzw. Experte für ihr Kind dabei unterstützen.
  • Wir möchten dem einzelnen Kind vielfältige Erfahrungs-, Erprobungs- und Erlebnismöglichkeiten anbieten.
  • Wir möchten die Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützen, insbesondere durch die Entfaltung der geistigen, emotionalen und körperlichen Fähigkeiten unter Wahrnehmung und Wahrung der individuellen Interessen des einzelnen Kindes.
  • Wir möchten in unserer Einrichtung den Umgang von beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Kindern, sowie von Kindern unterschiedlicher Herkunft und Prägung ermöglichen und unterstützen.
  • Wir möchten zum Wohle der Kinder mit den Erziehungsberechtigten partnerschaftlich zusammenarbeiten und streben die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern unserer Hortkinder an.
  • Wir nehmen die Kinder ernst und lassen sie an unserer Arbeit teilhaben und partizipieren.

Die Arbeit an einer Konzeption ist grundsätzlich ein immerwährender Prozess. Alle Mitarbeiter/innen unseres Hortes stehen in ständiger Diskussion um pädagogische Fragen und Inhalte. Jede Konzeption, also auch die Ihnen vorliegende, stellt eine aktuelle Momentaufnahme dar, die natürlich fortlaufend überarbeitet wird. (Leipzig, im Januar 2021)

 

Leitbild

Kinder sind Akteure ihrer Entwicklung. Sie erleben die Welt durch Beobachtung und aktives Handeln. Um sich selbst zu bilden, benötigen Kinder verlässliche Erwachsene, Anerkennung durch Andere und Selbstsicherheit. Wenn diese drei wesentlichen Bedingungen erfüllt sind, kann sich das einzelne Kind, jedoch immer im Zusammenhang mit Anderen betrachtet, eigenständig Wissen erschließen. Es wird gleichfalls in die Lage versetzt, Lernprozesse mitzugestalten und aktiv am Prozess der Kommunikation mit Anderen teilzuhaben.

Wir Erzieherinnen und Erzieher begreifen die Kinder als Lernende, wie uns im Übrigen auch, die in diesem Lernprozess Unterstützung bedürfen. Wir möchten den uns anvertrauten Kindern Gestaltungsspielräume anbieten und ihnen Lernen durch Versuch und Irrtum ermöglichen.

Unsere Kinder nehmen das Team der Kolleginnen und Kollegen als Ganzes wahr. Sie suchen sich ihre bevorzugten Bezugspersonen selbst, auch wenn es pro Klasse eine/n feste/n Ansprechpartner/in aus dem Erzieher/innen-Team gibt. Ebenso suchen sie sich ihren Aufenthaltsort in unserem Hort, an dem sie entweder allein oder zusammen mit anderen Kindern ihre Freizeit verbringen, frei und selbstbestimmt aus. Je nach persönlichen Interessen und Vorlieben entscheiden die Kinder eigenständig, mit wem sie sich wann in welchem Raum beschäftigen. Raum meint hierbei nicht nur die überdachten Räume, sondern schließt unser Außengelände und den von uns genutzten Wellenspielplatz mit ein. Der größere Entscheidungsspielraum der Kinder fördert ihre Selbständigkeit und Autonomie. 

Aus dieser Sichtweise auf die Kinder ergibt sich für uns eine neue, gewandelte Rolle der Erzieher/innen. Wir erziehen Kinder, so wie es unsere Berufsbezeichnung aussagt, aber wir sind mehr: Berater/in, Organisator/in, Moderator/in, Ermöglicher/in, Konfliktlöser/in. Wir möchten unseren Kindern Erlebnisräume eröffnen und erhoffen uns durch die Nutzung der verschiedenen Instrumente zur Beobachtung und Dokumentation kindlicher Lernprozesse eine bessere Erkennung der Themen, die unsere Kinder fesseln und bewegen.

Wir pflegen eine offene und wertschätzende Umgangsform und achten in Gesprächen und Auseinandersetzungen darauf, diese zu festigen. Die Art und Weise, wie mit einem Menschen umgegangen wird, wirkt sich gleichfalls auf seinen Umgang mit anderen Menschen aus.

Die Kernpunkte unserer pädagogischen Arbeit, unsere zentralen Leitgedanken, sind:

  • Die Kinder stehen im Mittelpunkt unseres pädagogischen Handelns.
  • Wir beachten die Individualität des einzelnen Kindes und unterstützen die Selbstbildung der Kinder. Selbstbildung bedeutet aber nicht, dass Kinder sich selbst überlassen bleiben. Vielmehr bedeutet es unserer Ansicht nach den Kindern die Möglichkeit zu geben, sich auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln.
  • Wir orientieren uns am humanistischen Menschenbild und betrachten unsere Mitmenschen als eigenständige, wertvolle Persönlichkeiten. Wir wissen, dass zwei Menschen niemals gleich sein können bzw. werden. Jeder Mensch hat eine eigene Ausdrucksweise und wir nehmen sie bzw. ihn ernst und akzeptieren sie bzw. ihn, auch wenn uns die individuellen Eigenheiten unverständlich erscheinen sollten. Wir respektieren und tolerieren Andersartigkeit bzw. Unterschiedlichkeit.
  • Wir integrieren ausländische Kinder und Kinder die einer individuellen Förderung bedürfen in unseren Alltag.
  • Den Kindern werden Werte und Normen vermittelt. Wichtig ist für uns eine offene, gewaltfreie und kommunikative Atmosphäre.
  • Die Kinder werden nach Möglichkeit an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt.

 

Gesetzliche Grundlagen und Regelungen des Trägers

  • SGB VIII - §§ 22ff
  • SächsKitaG (Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen)
  • Der Sächsische Bildungsplan – ein Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindergärten und Horten sowie für Tagespflege
  • Qualität für Schulkinder in Tageseinrichtungen – QUAST – Kriterienkatalog
  • Fachplan „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege in Leipzig“
  • Empfehlungen zur Kooperation von Schule und Hort des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
  • Gemeinsame Vereinbarung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Kooperation von Kindergarten und Grundschule
  • Qualitätssicherungskonzept nach §79a SGB VIII des Amtes für Jugend, Familie und Bildung als Träger für die kommunalen Kitas und Horte in vier Teilkonzepten
  • Leipziger Leitfaden für Kinderschutz
  • Benutzerregelung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig
  • SächsIntegrVO (Sächsische Integrationsverordnung)
     

Sozialraumanalyse

Unser Hort befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Zentrum der Stadt Leipzig. Das Waldstraßenviertel zeichnet sich durch Häuser älterer Bausubstanz aus, die zum größten Teil saniert wurden.

Unsere Schule ist ein dreigeschossiges Gebäude in Systembauweise (Container) auf einem ehemaligen Parkplatz neben dem Robert-Koch-Platz, an dem sich ein großer Spielplatz („Die Welle“) anschließt.

Im Umfeld unserer Kindertageseinrichtung befinden sich das Rosental, der Zoo, das Elsterbecken, die Festwiese mit der Red Bull Arena, das Sportforum, die Arena Leipzig, ein Freibad und das Gelände des SC DHFK.

Der Hort der Schule 5 ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahnlinien 3, 4, 7, 8 und 15) zu erreichen. Je nach Haltestelle ist ein etwas kürzerer (von der Waldstraße) bzw. längerer (vom Waldplatz) Fußweg auf sich zu nehmen. 

Viele Kinder wohnen im Einzugsgebiet unseres Hortes. Obwohl der Schul- bzw. Hortweg sich für die meisten unserer Kinder zu Fuß bewältigen lässt, werden sie häufig mit dem Auto von den Eltern gebracht. Zunehmend wird die Tendenz erkennbar, dass Eltern aus anderen Schulbezirken anfragen, ob eine Möglichkeit besteht, ihr Kind in der Schule 5 zu beschulen und im Hort zu betreuen.

Seit dem Schuljahr 2016/2017 führt unsere Schule sportbetonte Klassen. Kinder, die in den Sportarten Turnen, Rhythmische Sportgymnastik, Wasserspringen,  Schwimmen und Fechten die Landesfachverbandsempfehlung durch den jeweiligen Verband erhalten haben, können in diese Klassen aufgenommen werden, auch wenn sie außerhalb des gemeinsamen Schulbezirks Mitte wohnen.

 

Rahmenbedingungen

Träger unserer Einrichtung ist das Amt für Schule der Stadt Leipzig. Wir verfügen über eine Kapazität von 370 Plätzen (inklusive drei Integrationsplätzen). Momentan besuchen bis auf ein Kind aus einer dritten Klasse alle Kinder der Schule 5 im Alter von sechs bis elf Jahren aus allen Klassenstufen unseren Hort. 

In der Schulzeit ist unser Hort von sechs Uhr bis zum Beginn der ersten Unterrichtsstunde und vom Ende der letzten Unterrichtsstunde der jeweiligen Klasse bis 17 Uhr geöffnet. Für Kinder, deren Unterricht später beginnt, ist der Frühhort entsprechend länger geöffnet.

In den Ferien öffnen wir entsprechend des tatsächlichen Betreuungsbedarfes unserer Eltern. In der Regel ist dies von 7 Uhr morgens bis 17 Uhr am späten Nachmittag. Eltern, die einen Bedarf vor 7 Uhr haben, wenden sich bei einem Bedarf an die Hortleitung. Während der Sommerferien ist unsere Kindertageseinrichtung für zwei Wochen geschlossen. Der Elternbeirat und die Eltern werden bis zu den Herbstferien eines jeden Schuljahres über die Schließzeit des Schuljahres informiert. In dieser Zeit können die Eltern, die einen Betreuungsbedarf für ihr Kind haben, ihr Kind im Hort an der Lessing-Grundschule betreuen lassen. Generell haben wir vom 24. Dezember bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres geschlossen. In dieser Schließzeit steht den Eltern eine zentrumsnahe Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Diese wird jährlich wechselnd vom Träger festgelegt.

Am Brückentag nach Himmelfahrt bleibt unsere Betreuungseinrichtung geschlossen. An diesem Tag sind alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig geschlossen. Eine Bedarfsbetreuung steht daher nicht zur Verfügung.

An zwei pädagogischen Tagen bleibt unsere Einrichtung geschlossen. Es wird mit dem Elternbeirat eine für alle Beteiligten entsprechende Lösung gesucht, wenn Betreuungsbedarf bestehen sollte. Im Regelfall besuchen die Kinder in diesem Fall den Hort der Lessingschule. 

Das Team der Erzieherinnen und Erzieher besteht aus zehn staatlich anerkannten Erzieherinnen und zwei staatlich anerkannten Erziehern, zwei Diplom-Sozialarbeiterinnen mit staatlicher Anerkennung, die als Erzieherinnen beschäftigt sind und einem Hortleiter (Diplom-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung). Wir verstehen uns als professionelle Gruppe, die gemeinsame Aufgaben löst, Ziele entwickelt und diese verwirklicht. Die Leitung der Einrichtung wird von Herrn Witt wahrgenommen, der Ansprechpartner im Vertretungsfall der Leitung ist Herr Didt. Innerhalb des Kollegiums gibt es Spezialisierungen: Wir verfügen über drei Rettungsschwimmer/innen, vier Praxisanleiter/innen, vier Erzieher/innen mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation sowie zwei Qualitätsbeauftragte.

Unser Team wird von zwei Auszubildenden unterstützt, die von erfahrenen Mentorinnen angeleitet werden. Seit Januar 2021 betreuen wir eine Studentin der Sozialen Arbeit aus der Berufsakademie Breitenbrunn, die in unserer Einrichtung praktische Erfahrungen sammelt.

Jede Klasse wird organisatorisch durch eine/n Bezugserzieher/in geführt. Erzieher/innen, die keine Klasse begleiten, fungieren als Springer und übernehmen Klassen bei Bedarf.

Wir verfügen über sieben eigene Horträume, die je etwa 60 Quadratmeter groß sind. Im Zeichen-, Bau-, Kreativ- und Lesezimmer, aber auch in der Klangkulisse und im Hobbyraum können die Kinder ihren Interessen nachgehen und ihre Freizeit sinnvoll verbringen. Im Spielezimmer befindet sich zudem die zentrale Hortan– und abmeldung.

Wir verfügen im Weiteren über eine Hortküche. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Schule ist es möglich, auch alle anderen Räume des Gebäudes (Klassenräume, Werkraum, Computerraum, Multifunktionsraum) mit zu nutzen. Den durch den Hort eingerichteten kleinen Beratungsraum in der oberen Etage nutzen Schule und Hort gleichermaßen für Eltern- und Kindergespräche. Drei Klassenzimmer in der mittleren Etage werden im Nachmittagsbereich nachgenutzt. Hier können die Kinder mit Lego und Playmobil bauen; sie können sich aber auch mit Freundinnen und Freunden in eine Art Ruheraum zurückziehen. Der Speiseraum wird ebenfalls nachmittags für Gesellschaftsspiele und zum Vespern genutzt.

Durch die Interimslösung ist unser Schulhof durch Asphalt geprägt. Unser Außengelände besteht aus einem aufgemalten Fußballfeld, einem Kletterwürfel, einem Holzhaus, einer Sandgrube, zwei Holzpferden, einer Fläche mit Fallschutzmatten, einer Tischtennisplatte sowie mehreren Sitzgelegenheiten.

Da das Außengelände unseres Objektes für die Kinderzahl nicht ausreichend ist, nutzen wir als Ausweichmöglichkeit den angrenzenden Wellenspielplatz. In der wärmeren Jahreszeit frequentieren wir diesen täglich in der Zeit von 14.15 Uhr bis 15.30 Uhr. Die Kinder legen den Weg (etwa 100 Meter) vom Hort auf den Spielplatz in Eigenverantwortung zurück (sofern die Erziehungsberechtigten eine entsprechende Erlaubnis erteilt haben). Die Kinder melden sich dazu im Hort auf dem Schulhof ab und auf dem Wellenspielplatz wieder an (und umgekehrt). Mit Hilfe von Funkgeräten ist der Kontakt der Erzieher/innen untereinander sichergestellt. 

 

Pädagogische Arbeit

Pädagogische Grundsätze

Prinzip der offenen Hortarbeit

Unsere pädagogische Arbeit gestaltet sich hauptsächlich gruppenoffen, wobei für jede Klasse ein/e Kollege/in als Bezugserzieher/in fungiert. Die Kinder werden aus dem Klassenzimmer abgeholt. Gemeinsame „interne“ Gruppenaktivitäten (Tagesbesprechungen, Belehrungen, Interaktionsspiele, Spiele) werden durch die/den Bezugserzieher/in vorbereitet und mit den Kindern der jeweiligen Klasse durchgeführt. Je nach Stundenplan gehen die Kinder mit ihrer/ihrem Erzieher/in gemeinsam essen. 

Da wir hortoffen und gruppenübergreifend mit unseren Kindern arbeiten, können sich alle Kinder im Hortalltag ihre/n „Lieblingserzieher/in“ auswählen und sich auch vertrauensvoll an sie bzw. ihn wenden.

Größere Kinder übernehmen innerhalb der sozialen Gruppe eine Vorbildfunktion und auch Verantwortung für jüngere Kinder. Jüngere Kinder lernen von den älteren Kindern und sind nicht nur Erzieher/innen fixiert. Lernen ist ein wechselseitiger Prozess, denn auch die „Großen“ lernen von den „Kleinen“. Dazu nutzen wir ein Patenklassensystem.

Die Kinder suchen sich innerhalb unserer Einrichtung ihren bevorzugten Aufenthaltsort, um ihren Interessen nachzugehen. Dazu stehen ihnen das Außengelände, die Funktionsräume des Hortes und alle anderen Räume der Schule nach Absprache zur Verfügung.

Fast alle Hortangebote sind altersgemischt und heterogen, die Kinder dürfen nach Lust und persönlichen Vorlieben und vor allem zwanglos an den Angeboten teilnehmen. Die Kinder können ihre Freizeit selbstbestimmt gestalten. Das Team akzeptiert die Freiwilligkeit der Kinder. Die Kinder akzeptieren gleichzeitig die Freiwilligkeit der anderen Kinder, mit denen sie zusammen im Hort ihre Zeit verbringen.

Prinzip der veränderten Aufgabe der/des Erziehers/in

Durch die hortoffene Arbeit hat sich die traditionelle Aufgabe der Erzieherin und des Erziehers gewandelt. Wir verstehen uns als Unterstützer, Ermöglicher, Konfliktlöser, Anreger und Begleiter der Kinder. Das professionelle Verhältnis zum Kind ist durch Partnerschaftlichkeit und gegenseitige Anerkennung gekennzeichnet. Kinder werden nicht bevormundet, sie werden an Entscheidungen beteiligt. Und: Durch Kurse, Fort- und Weiterbildungen bringt jede/r Kollege/in selbst erworbenes pädagogisches Fachwissen auf den neuesten Stand der Dinge.

Durch den Wandel des Verständnisses unserer Aufgabe ergibt sich, dass wir Kinder beobachten. Ausgehend von den Beobachtungen werden Aktivitäten geplant und angeboten. Den Kindern werden, um den Selbständigkeitsprozess zu fördern, die entsprechenden Materialien, Zeit und Raum zur Verfügung gestellt. Erzieher/innen sind ebenso Mitproduzent der kindlichen Entwicklung, wie auch der Akteur selbst, nämlich das Kind.

Prinzip der geschlechtssensiblen Arbeit

Mädchen und Jungen nutzen alle Räumlichkeiten unserer Einrichtung gemeinsam; trotz dessen besteht auch die Möglichkeit, Räume nur für eine Kindergruppe, die aus Jungen oder Mädchen besteht, zu nutzen.

Unterschiedliche Bedürfnisse von Jungen und Mädchen nehmen wir bewusst wahr und geben ihnen die Möglichkeit, sich fernab von tradierten Rollenklischees zu entwickeln.

Prinzip des wertschätzenden Umgangs mit Kindern:

Wertschätzung gegenüber Kindern im Besonderen und Menschen im Allgemeinen ist eine positive gefühlsmäßige Grundhaltung des Einzelnen. Diese positive Grundhaltung drückt sich mit Achtung des Anderen aus und lässt sich ebenso mit emotionaler Wärme und gegenseitiger Rücksichtnahme umschreiben.

Das Kollegium akzeptiert jedes Kind mit seinen Bedürfnissen und Wahrnehmungen. Kommunikation ist ein wechselseitiger Prozess, der sich auf mehreren Ebenen abspielt: Wichtig für uns ist, nicht nur über die Sachebene mit den Kindern zu kommunizieren, sondern auch über die Beziehungsebene: Die/der Erzieher/in akzeptiert daher jedes Kind mit seiner einzigartigen Persönlichkeit.

Prinzip der wechselseitigen Anerkennung

Dadurch, dass wir unseren Kindern Anerkennung zuteil werden lassen, gewinnen wir Vertrauen zu ihnen – und sie zu uns. Dies erleichtert uns den Zugang und das Verständnis der kindlichen Welt. Dadurch ist es uns möglich gezieltere Angebote an die Kinder zu unterbreiten.

 

Pädagogische Ziele und Methoden

Auf der Grundlage des Sächsischen Bildungsplanes ist es unser Anliegen, familienergänzend und auch beratend den Eltern zur Seite zu stehen, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Kinder wohlfühlen, ihre Wünsche einbezogen, ihre Meinung gehört, ihre Besonderheiten akzeptiert, Bildungs- und Entwicklungsprozesse angeregt und gefördert werden.

Der Sächsische Bildungsplan beinhaltet sechs für uns bindende Arbeitsbereiche: 

  • Somatische Bildung mit dem Leitbegriff des Wohlbefindens
  • Soziale Bildung mit dem Leitbegriff der Beteiligung
  • Kommunikative Bildung mit dem Leitbegriff des Dialogs
  • Ästhetische Bildung mit dem Leitbegriff der Wahrnehmung
  • Naturwissenschaftliche Bildung mit dem Leitbegriff des Entdeckens
  • Mathematische Bildung mit dem Leitbegriff des Ordnens

Diese Leitbegriffe stellen für uns die Richtschnur dar, an der wir uns in unserem pädagogischen Handeln orientieren.

Zum Beginn der ersten Klasse ist vieles für die Kinder neu: Neue Kinder, neue Erwachsene, neue Gegebenheiten und es gilt, sehr viele Regeln einzuhalten. In der Zeit der Eingewöhnung ist der Kontakt zum/r Bezugserzieher/in sehr eng. Viele Aktivitäten finden in dieser Zeit noch im Klassenverband statt. Durch die Integration der Erstklässler in unsere Nachmittagsangebote kommen erste Kontakte zu anderen Kindern außerhalb des eigenen Klassenverbandes zustande. Nach und nach besteht für die Kinder die Möglichkeit, am offenen Hortleben teilzuhaben. Sie erhalten in dieser Phase noch sehr viel Unterstützung durch das Team der Erzieher/innen.

Jedes Kind kann durch die offene Arbeit in unserer Kindertageseinrichtung für sich selbst entscheiden, wann es mit wem spielt und wann es mit wem seine Pflichten (in der Regel die Erledigung der Hausaufgaben) erfüllt. Der eigenverantwortlichen Gestaltung des Nachmittages nach den eigenen Interessen mit Gleichaltrigen wird große Bedeutung beigemessen. Durch vielfältige Angebote im Nachmittagsbereich (AG’s, GTA’s und situativ) versuchen wir den Kindern ein breites Spektrum an Angeboten zu unterbreiten, in denen sie sich ausprobieren und Erfahrungen sammeln können.

 

Hausaufgabenbegleitung

Kinder der ersten Klassenstufe bekommen zum Teil sehr unterschiedlich Hausaufgaben auf. Wir bieten für den Bedarfsfall eine betreute Hausaufgabenzeit von etwa einer halben Stunde in den ersten Klassen an. Jede Klasse erledigt mit der/dem Bezugserzieher/in die Hausaufgaben. Nach den Winterferien erfolgt allmählich der Übergang in die betreute Hausaufgabenzeit, die durch GTA-Mitarbeiter/innen begleitet werden.

Wir ermöglichen den Kindern ab der zweiten Klasse durch die Anstellung von zwei externen Mitarbeiterinnen (welche über Ganztagsmittel finanziert werden) die gestellten Hausaufgaben in einer ruhigen und entspannten Atmosphäre zu erledigen. Von Montag bis Donnerstag ist in der Zeit von 14.30 Uhr bis 16 Uhr ein als Hausaufgabenzimmer nachgenutzter Klassenraum für alle Kinder frei zugänglich um die Aufgaben zu erledigen.

Die Kinder werden durch die Erzieher/innen an die Erledigung der Hausaufgaben erinnert, zusätzlich wird der Beginn der Hausaufgabenzeit und AG’s durch ein akustisches Signal und ein Hausaufgabenlied im Schulhaus signalisiert.

Reicht ein Hausaufgabenzimmer nicht aus, wird durch das Hortpersonal ein weiteres Hausaufgabenzimmer geöffnet. Der Bedarf hierzu wird von den externen GTA-Mitarbeiterinnen gegenüber dem Hortteam signalisiert. 

Fällt die entsprechende GTA-Mitarbeiterin aus, übernimmt der Hort die personelle Besetzung des Hausaufgabenzimmers.

An Freitagen bieten wir keine Hausaufgabenbetreuung an. 

Weder die Erzieher/innen, noch die uns unterstützende GTA-Mitarbeiterinnen kontrollieren die Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit, denn die Hausaufgaben liegen im Verantwortungsbereich der Schule. Bei Bedarf geben wir natürlich kleinere Hilfestellungen. Wir erteilen jedoch keine Nachhilfe. Fehler werden belassen, damit die Eltern, aber auch die Lehrer/innen kein verfälschtes Bild der Schülerinnen und Schüler bekommen.

Im Hausaufgabenzimmer können sich die Kinder selbst organisieren und sich allein, zu zweit oder in einer kleineren Gruppe an Gruppentischen zusammenfinden. Für die Kinder besteht die Möglichkeit sich gegenseitig zu helfen bzw. Aufgaben zu erklären. Nachschlagewerke stehen den Kindern in der gemeinsamen Schul- und Hortbibliothek zur Verfügung. Ein Computer im Hausaufgabenzimmer kann von den Kindern bei Bedarf zur Internetrecherche genutzt werden.

 

Partizipation von Kindern und Beschwerdemöglichkeiten

Wir möchten, dass unsere Kinder mitbestimmen, sich aktiv in das Hort- und Schulleben einbringen, sie Vorschläge machen und Verantwortung übernehmen.

Kinder teilhaben und partizipieren zu lassen bedeutet für Erwachsene, es zuzulassen und zu fördern, dass Kinder sich in Entscheidungs-, Willensbildungs- und Handlungsprozesse einbringen. Denn: Alle Entscheidungen, die wir Erwachsenen treffen, beeinflussen die uns anvertrauten Kinder.

Einmal in der Woche findet gemeinsam mit dem/r jeweiligen Klassenlehrer/in und der/m Bezugserzieher/in der Klassenrat statt. Dort werden mit den Kindern Regeln besprochen, Probleme thematisiert, Befindlichkeiten geklärt und Verantwortlichkeiten für die Folgewoche vergeben. Ebenso können Wünsche für die Ferien oder für die Jokertage gesammelt werden. Die Vertreter des Kinderrates erfragen Themen für selbigen und geben Feedback von den Sitzungen des Kinderrates an die Klasse weiter.

Einige Angebote werden komplett von Kindern organisiert und durchgeführt bzw. initiiert. Je nach aktuellen Themen und Interessen der Kinder können diese Angebote variieren (Pokemonsammelkarten oder Fußballsammelkarten tauschen). Hierzu nutzen die Kinder eine von Ihnen initiierte und aufgehängte Pinnwand im Hortbereich.

Unsere Kinder haben das Recht und sind in der Verantwortung, selbst zu entscheiden:

  • ob sie ein freizeitpädagogisches Angebot am Nachmittag wahrnehmen wollen oder nicht;
  • ob und wann sie innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ihre Hausaufgaben anfertigen;
  • mit wem sie zu welchem Zeitpunkt wo spielen;
  • welche Kollegin / welchen Kollegen sie als ihren Ansprechpartner auswählen;
  • ob und wann sie den Hof am Nachmittag nutzen;
  • ob und wann sie den Wellenspielplatz nutzen.

Wichtig ist für uns, dass unsere Kinder sich aktiv einbringen:

  • Sie machen Vorschläge, wie wir die Ferien abwechslungsreich und interessant gestalten können. Dazu finden Befragungen im Klassenrat statt und/oder es hängen Vorschlagslisten aus. 
  • Besondere Höhepunkte (Feste und Feiern) aber auch Jokertage orientieren sich an den Wünschen und Interessen der Kinder.
  • Die Kinder nehmen ebenfalls an den Vorstellungen der Spielzeugvertreter teil, sofern diese uns am Nachmittag besuchen. Somit können sie die vorgestellten Spielmaterialien ausprobieren und ihre Meinung dazu sagen.
  • Im Kinderrat erlernen die Kinder demokratische Grundformen. Aus jeder Klasse werden im Januar zwei Kinder als Vertreter (bzw. Stellvertreter) der Klasse gewählt. Kinder aus der vierten Klasse unterstützen dabei. Die Kinder treffen sich wöchentlich am Nachmittag. Im Klassenrat erhalten sie die Möglichkeit, Themen des Kinderrates in die Klassen zu tragen. Diese Themen sind fester Bestandteil der Dienstberatungen des Erzieher/innenteams. 

Wir übertragen den Kindern ebenfalls Verantwortung, die zum einen das Selbstwertgefühl der Kinder stärkt und zum anderen die soziale Verantwortung füreinander fördert. Sie achten aufeinander, unterstützen sich gegenseitig beim Schlichten von Streitigkeiten (Streitschlichterprogramm) und helfen sich untereinander. Sie übernehmen ebenfalls durch eigene Angebote Verantwortung für Andere (Vorlesen für Erstklässler).

Auch Kinder haben das Recht, sich zu beschweren. Folgende Leitfragen helfen uns bei der Bearbeitung einer Beschwerde: 

„Wer ist zuständig?“ In erster Linie ist die/der jeweilige Bezugserzieher/in der Erstadressat einer Beschwerde. Natürlich haben die Kinder ebenfalls die Möglichkeit ihre Beschwerde direkt bei der Einrichtungsleitung vorzutragen, da diese täglich in die pädagogische Arbeit am Kind involviert ist. Wir wollen unnötige Wege für die Kinder vermeiden. Im Rahmen der offenen Hortarbeit können die Kinder sich jederzeit ihrem/r favorisierten Erzieher/in anvertrauen.

„Wie können wir in kurzer Zeit auf die angebrachte Beschwerde reagieren?“: Den Kindern wird vermittelt, dass ihr Anliegen von den erwachsenen professionellen Bezugspersonen ernst genommen wird. Mit dem Kind oder den Kindern werden die Gründe besprochen, die zu der konkreten Beschwerde geführt haben. Beschwerden stellen im weitesten Sinne eine Äußerung über Unmut dar, deuten aber gleichfalls auf Verbesserungsmöglichkeiten hin. Gemeinsam wird geschaut, inwieweit umgehend der Beschwerde abgeholfen werden kann. Natürlich ist es auch notwendig, dass sich das gesamte Team darüber austauscht. In diesem Fall werden die Kinder um einige Tage Geduld (bis zur nächsten Dienstberatung) gebeten.

„Welche Schlussfolgerungen ziehen wir aus der Bearbeitung der Beschwerde?“: Es versteht sich von selbst, dass dem/n/r Beschwerdeführer/n/in eine Rückmeldung gegeben und erklärt wird, wie die Entscheidung zustande kam.

Nicht jedes Kind traut sich, mit einer Beschwerde an die Erzieher/innen heranzutreten. Daher haben die Kinder über den Hortbriefkasten die Möglichkeit, dies anonym zu machen. Dieser kann ebenfalls als Kummerkasten, Wunsch- und Beschwerdebox genutzt werden.

 

Beteiligung von Eltern, Erziehungspartnerschaft

Wir verstehen die Eltern als Expertinnen bzw. Experten für Ihr/e Kind/er und streben eine partnerschaftlicheZusammenarbeit zum Wohle der Kinder an.

Die Eltern kennen ihre Kinder am besten, letztendlich haben sie bis zum Eintritt in die Kita bzw. den Kindergarten einen Großteil der Zeit gemeinsam verbracht.

Vor Schuleintritt findet der gemeinsame Elternabend von Schule und Hort für die Eltern der zukünftigen Schulanfänger/innen statt. Hier erhalten die Eltern viele Informationen rund um den Schul- und Hortalltag. Bei Vertragsabschluss nutzen viele Eltern die Gelegenheit, um sich intensiv über unsere pädagogische Arbeit in einem persönlichen Gespräch zu informieren. 

Eltern können jederzeit Wünsche und Vorschläge zur Ausgestaltung unseres pädagogischen Alltags äußern. Gern nehmen wir die Anregungen der Eltern an und besprechen hort- und schulintern, inwieweit eine Umsetzung der Anregung möglich ist. Dazu gehört selbstverständlich auch der konstruktive Umgang mit Kritik der Eltern. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit den Eltern und dem Team der Erzieher/innen.

Unser Hortelternbeirat besteht aus gewählten Elternvertreter/innen und wird bis zum Beginn der Herbstferien in den Elternversammlungen gewählt. Je nach Aktualität lädt die Elternvertretung die Leitung zu Elternratssitzungen ein. Alle sechs bis acht Wochen treffen sich Hort- und Schulleitung mit der Vorsitzenden des Elternbeirates.

Mit den Eltern, die täglich ihre Kinder aus dem Hort abholen, finden je nach Bedarf Tür- und Angelgespräche statt. Die Eltern haben zusätzlich die Möglichkeit, nach Vereinbarung eines Termines, ein ungestörtes Gespräch mit der Hortleitung oder der Bezugserzieher/in zu führen.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres finden gemeinsam mit der Schule Elternabende in jeder Klasse statt. 

Die Informationswand im Eingangsbereich des Schulhauses verschafft den Eltern einen Überblick über Aktuelles und Wissenswertes.

In Elternbriefen, Informationsschreiben und über die Homepage versuchen wir die Eltern zu erreichen und für unseren Hort zu interessieren.

Interessierte Eltern unterstützen uns bei der Ausgestaltung unserer Feste bzw. Höhepunkte und helfen uns bei deren Vorbereitung. Ebenfalls begleiten Eltern uns bei Ausflügen im Rahmen unserer Jokertage, auf Wandertagen (der Schule) und auf Klassenfahrten (der Schule).

Entwicklungsgespräche werden im Regelfall in Kooperation mit der Schule angeboten. Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, um ein Gespräch zu bitten, an dem nur die/der Bezugserzieher/in teilnimmt.

Bei Bedarf werden Elterngespräche auch im Elternhaus der Kinder durchgeführt.

 

Beobachtung und Dokumentation

Wir beobachten die Kinder, um ihre Themen zu erkennen und um Angebote, die wir an die Kinder richten, dementsprechend umzusetzen. Wir beobachten die Kinder weiterhin, um gegenüber den Eltern bezüglich des kindlichen Spiel- und Sozialverhaltens und des Entwicklungsstandes aussagefähiger zu sein. 

Für jedes Kind existiert ein Portfolioordner, den die Kinder am Ende ihrer Hortzeit mitnehmen dürfen. Im Portfolio werden die Kunstwerke der Kinder gesammelt. Er enthält ebenfalls alle vom Hortkollegium angefertigten Fotos der Kinder und Erlebnisse, die die Kinder niederschreiben. Wir nutzen verschiedene selbst entwickelte Vordrucke, schreiben Lerngeschichten und/oder gestalten Bildergeschichten mit und für die Kinder.

Lerngeschichten werden anhand der ungeplanten Beobachtung der/s Erzieher/in geschrieben. Jede/r Mitarbeiter/in ist mit einem Fotoapparat ausgestattet und verfügt über ein Dokumentationsbuch, in dem Beobachtungen festgehalten werden. 

Die wöchentlich stattfindende Fallbesprechung auf Klassenstufenebene ist ein verbindliches Instrument zum Austausch über unsere Kinder. In der Fallbesprechung werden Beobachtungen besprochen, Handlungsweisen geplant, verbindlich festgeschrieben und Beobachtungen einzelner Kinder vor- und nachbereitet. Hier werden auch Jokertage geplant und im Nachhinein ausgewertet.

 

Integration

Integration und Teilhabe ist das alltägliche, selbstverständliche ungezwungene Zusammenleben von allen in der Einrichtung betreuten Kindern und arbeitenden Erzieher/innen.

Als beeinträchtigt gelten Kinder, die im Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in ihren psychomotorischen Fähigkeiten soweit beeinträchtigt sind, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert ist.

Integration meint also die gemeinsame Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung.

Damit Kinder im Hort der Schule 5 integrativ betreut werden können, ist ein entsprechender Antrag der Sorgeberechtigten beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bzw. beim Sozialamt der Stadt Leipzig erforderlich. Die Erzieher/innen mit der heilpädagogischen Zusatzqualifikation stehen den Eltern hierbei beratend und unterstützend zur Seite.

Die Ziele unserer integrativen Arbeit mit den Kindern sind:

  • Jede Erzieherin bzw. jeder Erzieher kennt die Integrationskinder. In unseren wöchentlich stattfindenden Fallbesprechungen verständigen wir uns über die Besonderheiten unserer Kinder, damit individuell auf diese eingegangen werden kann.
  • Wir integrieren nicht, indem wir den Kindern eine Sonderstellung geben. Sie werden in das Alltagsleben im Hort einbezogen, bekommen dabei auch Aufgaben und Verantwortung übertragen.
  • Es ist uns wichtig, Kinder durch positive Bestärkung zu unterstützen.
  • Wir fördern die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, Wahrnehmung, Denken, Sozialkompetenzen, Sprache und Motorik durch verschiedene individuell zugeschnittene Angebote.
  • Im Rahmen der heilpädagogischen Gruppenförderung, die durch die Erzieher/innen mit der heilpädagogischen Zusatzqualifikation durchgeführt wird, vermitteln und fördern wir nach Erstellung eines individuellen Förderplans den Kindern Können und Wissen zum Erwerb von Fähig- und Fertigkeiten. Sie sollen Teil einer sozialen Gruppe sein und sich zugehörig zu dieser fühlen. Wir stärken auch die emotionale Wahrnehmung der Kinder.
  • Für eine erfolgreiche integrative Arbeit ist es wichtig, dass alle Beteiligten (Erzieher/innen, Eltern, Lehrer, Sprachheilpädagogen, Heilpädagogen, Psychologen, …) engmaschig zusammenarbeiten.

Für die integrative Arbeit stehen uns die Funktionsräume und ein speziell vorgehaltener Raum für die Kleingruppenförderung zur Verfügung.

In den Ferien arbeiten wir mit dem Mobilen Behindertendienst e. V. zusammen. Dieser mietet in unserem Objekt zwei Räume (Hortküche und ein Klassenzimmer) an. Im Tagesverlauf gibt es zwischen unseren und deren Kindern Berührungspunkte. Ein gemeinsamer Höhepunkt (z. B. Ferienabschlussparty) ist für uns selbstverständlich.

 

Kooperation mit der Schule

Der Sächsische Bildungsplan[3] gibt zu bedenken, dass die Kooperation von Hort und Grundschule mit dem Blick auf die gesellschaftlichen Entwicklungen und Anforderungen wichtiger denn je ist.

Ebenso unterstreichen die Kooperationsvereinbarung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministerium für Kultus sowie der Sächsische Bildungsplan die enge Zusammenarbeit zwischen KITA, Grundschule und Hort. Zum Wohle des Kindes ist ein gemeinsames Bildungsverständnis von Grundschule und Hort die Basis für Bildungsprozesse, die sich an den Stärken des Kindes orientieren.

Wir streben daher eine enge und miteinander verzahnte Zusammenarbeit mit der Schule an. Regelmäßig finden Gespräche zwischen der Hort- und Schulleitung statt. Jede/r Bezugserzieher/in übernimmt gemeinsam mit dem/der Klassenlehrer/in die Verantwortung für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des wöchentlich stattfindenden Klassenrates. Jeweils einmal in der Woche ermöglichen wir den Fachkräften aus beiden Einrichtungen (Klassenlehrer/in und Bezugserzieher/in), sich ohne Kinderkontakt auszutauschen. Wir möchten damit gegenseitigen Respekt und die Achtung der Arbeit des anderen erreichen. 

Gemeinsame Elternabende sollen ein Miteinander von Schule und Hort verdeutlichen. Höhepunkte im Schuljahresverlauf werden gemeinsam geplant und durchgeführt (Projektwoche, Fasching, Sportfest, besondere Projekttage, Abschluss der vierten Klassen, Schulfest).

Die Zusammenarbeit mit der Grundschule haben wir in einer Kooperationsvereinbarung (siehe Anlage) festgehalten, die jährlich evaluiert und überarbeitet wird.

 

Qualitätsentwicklung

in wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der (pädagogischen) Qualität der geleisteten Arbeit. In Abstimmung mit dem Träger unseres Hortes widmen wir uns dem Kriterienkatalog QUAST (Qualität für Schulkinder in Tageseinrichtungen) als internes Qualitätsfeststellungsverfahren. Entsprechend unserem Bildungs- und Erziehungsauftrag ist es unser Ziel, in der täglichen Arbeit persönliches Engagement, hohe Motivation und Einsatzbereitschaft zu zeigen. Unsere verantwortungsvolle Tätigkeit verlangt, dass wir unsere Arbeit an den Themen der Kinder orientieren. Gleichfalls ist es unsere Pflicht, uns selbst weiterzuentwickeln. Wir begreifen die Kinder als Lernende. Gleichzeitig sind auch wir Erzieherinnen und Erzieher Lernende und sind gefordert unser Handeln zu hinterfragen.

In Zusammenarbeit mit dem Amt für Schule nehmen die Leitung und die Qualitätsbeauftragten gemeinsam an Schulungen zum QUAST teil. 

In thematischen Dienstberatungen befassen wir uns regelmäßig intensiv mit dem Kriterienkatalog zur internen Evaluation.

Zur fortwährenden Entwicklung der pädagogischen Qualität nutzen die Kolleginnen und Kollegen die ihnen zur Verfügung stehende Vor- und Nachbereitungszeit sehr intensiv. Alle Mitarbeiter/innen sind bestrebt, sich regelmäßig fort- und weiterzubilden. Drei Erzieherinnen und die Leitung verfügen über die heilpädagogische Zusatzqualifikation. Ebenfalls verfügen vier Kolleginnen über die Ausbildung zur Praxisanleiterin. Praxisanleiter/innen leiten Praktikantinnen und Praktikanten, die im Rahmen ihrer Ausbildung bei uns ein Praktikum absolvieren, an und/oder übernehmen für Auszubildende der Stadt Leipzig die Mentorenrolle.

Die Fortschreibung der Konzeption ist immerwährender Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Ergebnisse aus dem QUAST werden regelmäßig in die Konzeption eingearbeitet.

Alle zwei Jahre werden die Kolleginnen und Kollegen in der „Ersten Hilfe am Kind“ weiterqualifiziert. 

Die wöchentlich stattfindenden Fallberatungen auf Klassenstufenebene sind für die jeweiligen Bezugserzieher/innen verpflichtend. Seit dem Schuljahr 2017/2018 werden in der Dienstberatung Fallvorstellungen mithilfe der kollegialen Fallberatung durchgeführt.

Pädagogische Tage werden dem Elternbeirat mitgeteilt. Entsprechend den Vorgaben des Trägers stehen dem Hort-Team zwei pädagogische Tage pro Schuljahr zu. Ein pädagogischer Tag dient dem Austausch zu einem gemeinsam zu bearbeitendem Thema, welches sich das Team vorher überlegt. Je nach Themengebiet bereitet sich ein/eine fachkundige/r Kollegin bzw. Kollege aus dem Team vor. Es besteht auch die Möglichkeit auf die Fachberatung zurückzugreifen oder eine/n externe/n Fortbildner/in einzuladen.

 

Vorbereitung von Übergängen

Im Kindergarten in der Goyastraße, der sich in unmittelbarer Nähe zu unserer Schule befindet, findet ein gemeinsamer Elternabend für die zukünftigen Grundschulkinder statt. Hieran nehmen eine zukünftige Klassenlehrerin, und ein/e Vertreter/in aus dem Hort teil, um den Eltern alle möglichen Fragen zu beantworten.

Die Vorschulgruppen der drei mit uns zusammenarbeitenden Kindergärten besuchen die Schule und den Hort nach den Winterferien bis zum Beginn der Sommerferien. Dies erfolgt nach einem festgelegten Plan, dem Kooperationskalender. Es finden Termine am Vormittag statt, für die die Schule verantwortlich ist. Die Erzieher/innen der zukünftigen ersten Klassen nehmen im Regelfall hieran teil, um die Kinder zu beobachten. Am Nachmittag besuchen uns die zukünftigen Schulkinder und können in unseren Räumen spielen und das Außengelände erkunden.

Mit Ende der Grundschulzeit wechseln unsere Schulkinder in weiterführende Schulen und müssen in der Lage sein, ihre ihnen nun zur Verfügung stehende Freizeit sinnvoll zu verbringen. Über die vier Jahre, die unsere Kinder den Hort besuchen, haben sie verschiedene Freizeitmöglichkeiten kennen gelernt. Sie haben Erfahrungen mit den Bussen und Bahnen unserer Leipziger Verkehrsbetriebe gesammelt, haben an der Radfahrprüfung (verantwortlich ist hierbei die Schule) teilgenommen und sind in der Lage, sich im Stadtteil zu orientieren und im Bedarfsfall die Leipziger Hilfepunkte zu nutzen.

An dem Elternabend zur Vorstellung der weiterführenden Schulen nimmt neben der Schulleitung auch der Leiter des Hortes teil.

 

Beschwerdemanagement

Beschwerden können von Kindern (siehe Punkt 5.4) und Eltern, aber auch vom Schulpersonal und anderen Personen an das Team des Hortes herangetragen werden. Generell ist jede/r Erzieher/in befugt und in der Lage, Beschwerden anzunehmen. Zeitnah ist anschließend die Hortleitung zu informieren. 

Durch persönliche Gespräche können alle erwachsenen Personen ihre Beschwerde an uns herantragen. Die Elternbeitratsmitglieder/innen fungieren als Vertreter der Elternschaft und können als Bindeglied zwischen Eltern und Hortmitarbeitern bei der Beschwerdeherantragung fungieren. 

Gleichfalls haben die Eltern die Möglichkeit, Beschwerden in schriftlicher Form einzureichen.

Durch den Träger unserer Kindertageseinrichtung wurde ein Qualitätssicherungskonzept nach §79 a SGB VIII erstellt, welches Standards für die Bearbeitung von Beschwerden (Verfahrensabläufe) festlegt. Dieses ist für uns bindend.

 

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird die Verfahrensweise gemäß Leipziger Leitfaden für Kinderschutz im Hort umgesetzt.

Alle Mitarbeiter/-innen der Einrichtungen sind u.a. verpflichtet bei vermuteter Kindeswohlgefährdung, bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken. Erweist sich dies als unzureichend bzw. ist der wirksame Schutz des Kindes nicht mehr gewährleistet, muss der Hort die zuständige Stelle der Stadt Leipzig (Allgemeiner Sozialer Dienst), unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, informieren.

 

Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation mit Kita und anderen Partnern

Hauptzielgruppe unserer Öffentlichkeitsarbeit sind die Eltern. Mit Elternbriefen, der Fotowand unserer Mitarbeiter aus beiden Einrichtungen (Hort und Schule), der großen Informationswand im Eingangsbereich und dem Internetauftritt der Schule und des Hortes versuchen wir, unsere tägliche Arbeit transparent zu gestalten.

Durch die Öffnung der Schulbezirksgrenzen unserer Schule hat sich gezeigt, dass nicht nur der uns am nächsten gelegene Kindergarten in der Goyastraße, sondern viele weitere Kindergärten für uns wichtige Kooperationspartner sind. Gemeinsam mit der Schule haben wir aus diesem Grunde eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kindergarten „Marschnerstraße“, dem nahegelegenen Kindergarten in der Goyastraße und mit dem Kindergarten „Wilmar-Schwabe-Straße“ geschlossen.

Zu besonderen Höhepunkten (besonders Laternenumzug und Schulfest) laden wir im Regelfall gemeinsam mit der Schule die Kinder aus den Kindergärten der näheren Umgebung ein.

Wir kooperieren mit Horten innerhalb unserer näheren Umgebung bzw. innerhalb des Hortverbundes, um während unserer Schließzeiten den Eltern eine alternative Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder anzubieten. In den Ferien schließen wir uns ebenfalls punktuell zusammen und bieten unseren Kindern die Möglichkeit, in neuen sozialen Gruppen Erfahrungen zu sammeln. In den regelmäßig stattfindenden Hortverbunden tauschen sich die Leiter/innen aus. 

Zu besonderen Anlässen öffnen wir unser Haus für Gäste (Elternabende für neue Schulanfängerinnen und -änfänger, Schul- und Hortrundgänge). 

Mit dem Förderverein arbeiten wir eng zusammen. Die Hortleitung ist Mitglied im „Förderverein der Schule 5 e.V. “ und nimmt an den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Vorstandes teil.

 

Impressum

Stadt Leipzig, Amt für Schule

 


[1]Sächsisches Staatsministerium für Soziales: Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) vom 29. Dezember 2005

[2]Sächsisches Staatsministerium für Soziales: Der Sächsische Bildungsplan – Ein Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindergärten und Horten sowie für Kindertagespflege (Stand 2007; SV Saxonia Verlag für Recht, Wirtschaft und Kultur GmbH)

[3]Sächsisches Staatsministerium für Soziales: Der Sächsische Bildungsplan – Ein Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindergärten und Horten sowie für Kindertagespflege (Stand 2007; SV Saxonia Verlag für Recht, Wirtschaft und Kultur GmbH)