Die Einführung der Noten erfolgt in der Grundschule schrittweise. In Klasse 1 erhalten die Kinder noch keine Zensuren. Erst in der zweiten Klasse werden die ersten Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht erteilt. In Klasse 3 werden alle Fächer mit Ausnahme des Fachs Englisch benotet, dieses tritt in der vierten Klasse hinzu. Sofern keine Noten erteilt werden, wird die Leistung verbal eingeschätzt.
Für die Bewertung wird folgende Vorgabe der Schulordnung Grundschule genutzt:
1. sehr gut (1), wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;
2. gut (2), wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht;
3. befriedigend (3), wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht;
4. ausreichend (4), wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht;
5. mangelhaft (5), wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können;
6. ungenügend (6), wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Notentendenzen werden durch die Zeichen +/- angegeben.
In den Zeugnissen werden neben den Noten für die einzelnen Fächer auch Kopfnoten in den Bereichen Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung vergeben. Die Schulordnung Grundschule legt folgende Indikatoren zur Notenvergabe fest:
Betragen umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessenen Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn sowie Selbsteinschätzung.
Fleiß umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben.
Mitarbeit umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung im Unterricht, Selbstständigkeit, Kreativität sowie Verantwortungsbereitschaft.
Ordnung umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen sowie Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.
Betragen, Mitarbeit, Fleiß und Ordnung des Schülers werden mit den Noten 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft) bewertet.
Ausführlich dazu: Schulordnung Grundschule, Abschnitt 5, §§14-21
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