Kooperationsvereinbarung

Gemeinsame Grundpositionen zur Bildung als Voraussetzung für eine Kooperation

Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit mit dem Kind muss neben pädagogischer Professionalität auch ein kooperatives Miteinander aller an der Bildung und Erziehung des Kindes beteiligten Personen und Institutionen sein. Unsere Kooperation ist von der gemeinsamen Verantwortung für das Wohlergehen der Kinder und der ganzheitlichen Förderung ihrer Persönlichkeit getragen.

Unsere Kinder werden in die Gestaltung und Organisierung des Schulalltags mit einbezogen, um die Interessen aller zu berücksichtigen. Unter diesem Aspekt wollen wir unseren Kindern einen optimalen Alltag in Schule und Hort unter Berücksichtigung des Biorhythmus gestalten. So dient der gleitende Unterrichtsbeginn einem ruhigen Start in den Schulalltag. Am Vormittag gibt es zwei längere Pausen, wo je nach Bedürfnis unsere Kinder den Hof einmal oder zweimal aufsuchen können. Der Blockunterricht sorgt für zusammenhängende Unterrichtsphasen, wodurch ein Wechsel von Aktivität und Ruhe gegeben ist.

Günstig für unsere gemeinsame Arbeit ist, dass beide Institutionen in einem Haus untergebracht sind, was für tägliche Absprachen von großem Vorteil ist. Durch professionelle Dokumentation, durch Dialogbereitschaft und durch das Initiieren gemeinsamer Vorhaben eröffnen Lehrerinnen und Erzieherinnen einen Einblick in das Leben der Schule und des Hortes.

Die Eltern genießen die Geborgenheit und Sicherheit, die ihre Kinder umgibt sowie das breite Angebot an musischen, sportlichen und naturwissenschaftlichen Aktivitäten, welche unsere Kinder ganztägig nutzen können. Leistungsorientierung und Chancengleichheit sowie Entfaltung der Talente und Interessen stehen im Mittelpunkt unseres Ganztagsangebots in unserem Haus. Es soll für alle am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten ein „Wohlfühlort“ sein.

Gemeinsame Ziele der Kooperation

Unser Ganztagsangebot soll weiterhin zur Entwicklung von Methoden-, Lern- und Sozialkompetenz sowie der Werteorientierung beitragen. Defizite wollen wir abbauen helfen und Möglichkeiten für weitere Entwicklungswege aufzeigen. Hierzu sollte möglichst eine tägliche Absprache zwischen Erzieherin und Lehrerin stattfinden. Im 2. Obergeschoss unseres Hauses bietet der Hort viele Räumlichkeiten an, wo sich unsere Kinder am Nachmittag zur Ruhe, zum gemeinsamen Spiel, aber auch zur individuellen Freizeitbeschäftigung, zurückziehen können.

Aufgrund der hohen Anmeldungen im Hort werden auch die Räume der Schule als Gruppenraum und zur Erledigung der Hausaufgaben genutzt. Die zwei Kellerräume dienen zum Unterrichten in kleinen Gruppen sowie zur Freizeitgestaltung. Hier können Projekte, welche im Unterricht begonnen worden, am Nachmittag vom Hort fortgesetzt werden. Alle Freizeitangeboten sind auf das Schulprogramm in Absprache mit dem Hort abgestimmt. Schulleitung und Hortleitung sind zuständig und verantwortlich für die ihnen anvertrauten Einrichtungen.

Unterricht, Förderkurse und Arbeitsgemeinschaften obliegen der Verantwortlichkeit des Schulleiters. Die Hortleiterin ist für alle Angebote seitens des Hortes verantwortlich. Alle bisherigen Weisungsbefugnisse bleiben unverändert. Eine wöchentliche Beratung findet zwischen Schul- und Hortleitung statt. Die Steuergruppe trifft sich mindestens einmal im Jahr, um alle Angebote zu prüfen, beratend zu agieren und zu evaluieren.

Gemeinsame Kooperationsvorhaben

  • Nach gegenseitiger Absprache und Möglichkeit unterstützen die Erzieherinnen die Lehrerinnen bei Projekten am Vormittag, um diese teilweise am Nachmittag oder in den Schulferien fortzusetzen.
  • Für Ordnung und Sauberkeit sind Schule und Hort gemeinsam verantwortlich.
  • Klassenveranstaltungen werden gemeinsam vorbereitet und nach Möglichkeit gemeinsam durchgeführt.  Die Lehrerinnen unterstützen die Erzieherinnen bei der Hausaufgabenbetreuung wöchentlich nach einem erstellten Plan. Hier soll besonders leistungsschwachen Schülern geholfen werden. Besonders in Klasse 1 erhalten die Erzieherinnen durch eine Lehrerin, die in Klasse 1 unterrichtet, Tipps zur Durchführung der Hausaufgaben.
  • Hausaufgaben sollen jedoch von den Schülern möglichst selbstständig gelöst werden.
  • Hort und Schule nehmen an Elternabenden und anderen Veranstaltungen, die Eltern betreffen, je nach Möglichkeit teil.
  • Der Weihnachtsbasar wird gemeinsam vorbereitet und durchgeführt.
  • Durch tägliche Absprachen zwischen Erzieherinnen und Lehrerinnen ist es möglich, auf die Erziehung und Bildung der uns anvertrauten Kinder Einfluss zu nehmen. Auch werden die Eltern durch beide Institutionen mit einbezogen und informiert.

Gemeinsame Reflexion

  • Halbjährlich berät, begleitet und evaluiert die Steuergruppe die Projekte. Die Zusammenarbeit wird dokumentiert und dient der Vergewisserung, aber auch der Neuorientierung.
  • 1x im Jahr treffen sich alle Erzieherinnen und Lehrerinnen und führen eine gemeinsame Dienstberatung durch. Hier räumen wir die Gelegenheit für eine Situations- und Bedarfsanalyse ein.
  • Nach den geplanten Veranstaltungen (Elternabende, Workshops, gemeinsame Projekte) evaluieren die jeweiligen Teilnehmer. „Gutes“ wird weitergeführt, „Veränderbares“ wird in Zukunft genauer beobachtet, um sich neu zu orientieren.
  • Die Ergebnisse werden im Schulhaus dokumentiert.