Hausordnung

Haus- und Hofordnung

Alle Schüler, Mitarbeiter und Besucher der Grundschule Stadtmitte begegnen sich höflich und rücksichtsvoll. Jeder achtet auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit.

Die Schule ist zum Lernen da, daher sollte jeder Schüler gut arbeiten und  anderen Schülern nicht die Möglichkeit zur Mitarbeit und zum Lernen durch Stören nehmen.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich jederzeit an die Klassenlehrer, einen Lehrer des Vetrauens, seinen Schülersprecher oder den Schulleiter wenden.

1.

Die Aufsichtspflicht der Schule gegenüber Schülern beginnt 7.15 Uhr mit dem Einlass zum Unterricht durch den aufsichtsführenden Lehrer.

Klasse1:

Die Eltern dürfen ihre Kinder in der 1. Woche des Schuljahres in das Klassenzimmer begleiten. Ab der 2. Schulwoche bis zu den Oktoberferien können die Eltern ihre Kinder in die Garderobe begleiten. Spätestens 7.30 Uhr verlassen die Eltern das Schulhaus.

Nach den Oktoberferien gilt für die Kinder der Klassenstufe 1 die Regelung wie für die Klassen 2 - 4.

Klasse 2 - 4:

Die Eltern begleiten ihre Kinder nicht in das Schulhaus.

Im Schulhaus besteht Hausschuhpflicht.

Kleidungsstücke und Wechselschuhe werden in der Garderobe aufbewahrt. Die Hausschuhe befinden sich in einem, mit dem Namen des Kindes, beschrifteten Stoffbeutel.

Liegengebliebene Gegenstände werden in den Herbst-, Winter- und Sommerferien in die Kleiderspende gegeben.

2. Unterrichts- und Pausenzeiten

Pausen dienen der Erholung. Lärm und Toben sind zu vermeiden. Besondere Vorsicht ist im Bereich der Treppen und Treppengeländer geboten.

Während der Hofpause halten sich die Schüler auf den dafür vorgesehenen Flächen auf.

Nach dem Klingeln der Schulglocke verlässt jeder Schüler umgehend das Schulhaus und begibt sich auf den Schulhof.

Der Schulhof darf nur unter Aufsicht betreten/genutzt werden. Es ist untersagt: Steine auszugraben, Steine zu werfen, den Sand aus dem Sandkasten zu entfernen oder gegen Wände zu werfen und Gewalt gegen andere anzuwenden.

Der Sandkasten wird in den Hofpausen im Herbst und Winter nicht genutzt.

Findet die Hofpause wegen schlechten Wetters nicht statt, halten sich alle Schüler in ihrem Klassenzimmer auf.

Während der kleinen Pausen bleibt jeder Schüler in seinem Klassenzimmer.

4. Abwesenheit/Krankheit

Bei Abwesenheit (z. B. Krankheit) eines Schülers wird die Schule bis spätestens 8.15 Uhr informiert.

Befreiungen bis zu zwei Tagen sind beim Klassenleiter, ab drei Tagen beim Schulleiter zu beantragen.

Eine geplante, stundenweise Abwesenheit ist dem Klassenleiter vorher schriftlich mitzuteilen.

Dauert die Krankheit länger als 2 Tage, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

5. Verlassen des Schulgrundstückes

Das Verlassen des Schulgrundstückes ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht gestattet. Verlässt ein Schüler unerlaubt das Schulgelände, liegt ein Verstoß gegen die Haus- und Hofordnung vor, der eine Erziehungsmaßnahme zur Folge hat.

Bei Stundenausfall gilt die schriftlich vorliegende Vereinbarung der Erziehungsberechtigten mit der Schule.

6. Fachräume

Turnhalle, Fach- und Wirtschaftsräume sind nur in Begleitung eines Lehrers zu betreten. Die Schüler werden regelmäßig durch die Fachlehrer über das Verhalten in den Fachräumen belehrt.

7. Abfallentsorgung

Abfälle trennen wir nach "Grüner Punkt" und Restmüll. Papier wird in unserem Container vor der Schule gesammelt.

8. Eigentum/Versicherung

Fremdes Eigentum ist pfleglich zu behandeln.

Handys oder andere elektronische Geräte bleiben während der gesamten Unterrichtszeit im Ranzen. Verluste bzw. Schäden an den persönlichen Sachen der Schüler, persönlichen Schulsachen oder dem Schuleigentum sind sofort dem aufsichtsführenden Lehrer zu melden. Die Sachen der Schüler sind nicht versichert.

Es wird keine Fahrradbenutzererlaubnis durch die Schule erteilt.

Die Schulverwaltung Radeberg haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

9. Unfall

Alle Unfälle, die sich während der Schulzeit oder auf dem Schulweg ereignen, müssen sofort durch den Schüler selbst oder durch die Familie des Schülers der Schule mitgeteilt werden. (Unfallmeldung).

Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Kopflausbefall sind spätestens am folgenden Tag mitzuteilen.

10. Unterrichtsschluss

Nach Unterrichtsschluss, Hortbesuch und nach schulischen Veranstaltungen verlassen alle Schüler unverzüglich das Schulgebäude und den Schulhof.

Die Hortkinder (Regenbogenland) der Klassen 1 werden zu Beginn des Schuljahres (1. - 2. Schulwoche) in der Garderobe von den Horterziehern übernommen.

Die Hortkinder (Regenbogenland) der Klassen 2 verlassen die Schule durch den Haupteingang und gehen mit dem Horterzieher in den Hort.

Die Hortkinder (Regenbogenland) der Klassen 3 verlassen die Schule durch den Haupteingang und gehen mit dem Horterzieher in den Hort. Sie werden befähigt, den Weg allein zu gehen.

Die Hortkinder (Regenbogenland) der Klassen 4 verlassen die Schule durch den Haupteingang und gehen selbständig in den Hort.

11. Alarm

Bei Ertönen des Notsignales (Dauerklingelton) haben alle Beschäftigten unter Mitnahme aller Schüler, aller Handwerker oder sonstigen Personen sofort das Gebäude zu verlassen und sich umgehend zum Sammelplatz auf dem Schulhof zu begeben.

12. Besucher

Besucher der Schule melden sich im Sekretariat oder bei der Schulleitung.

Der Aufenthalt im Schulhaus während des Unterichtes ist für Besucher nicht gestattet.

Der Schulleiter ist täglich nach vorheriger Anmeldung zu sprechen.

 

Die Haus- und Hofordnung tritt mit Beschluss der Schulkonferenz vom 25.09.2013 am 26.09.2013 in Kraft.