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Fernbleiben von der Schule

Kind krank?

Im Krankheitsfall Ihres Kindes informieren Sie uns am selbigen Tag telefonisch bis 08.00 Uhr.

Das Sekretariat ist ab 07.00 Uhr besetzt.

 

Falls wir bis 09.00 Uhr keine Rückmeldung haben und Sie nicht erreichen können, sind wir verpflichtet, die Polizei über das Fernbleiben des Kindes zu informieren, um sicherzustellen, dass es keine unvorhergesehenen Ereignisse auf dem Schulweg gab.

 

Innerhalb von drei Tagen ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen. Sie können dafür den Vordruck nutzen.

 

Bei Krankheit von mehr als fünf Tagen, bitten wir um eine ärztliche Bescheinigung.

 

Bitte informieren Sie uns bei eventueller Änderung Ihrer Notfallnummern, so dass wir unserer Kontaktpflicht auch nachkommen können.

Sportbefreiung

 

Sollte Ihr Kind eine vorübergehende körperliche Einschränkung haben, können Sie per Mitteilung um eine zeitweise Befreiung vom Sportunterricht bitten. Über Art und Umfang der Befreiung entscheidet der Sportlehrer. Wir bitten bei chronischen Erkrankungen um ein ärztliches Attest.

Kopfläuse

Falls bei Ihrem Kind Läuse auftreten, informieren Sie uns bitte umgehend. Schicken Sie Ihr Kind erst nach der erfolgreichen Behandlung wieder in die Schule.

 

Wir gehen damit vertraulich um, sind aber verpflichtet, andere Eltern auf das Auftreten von Kopfläusen hinzuweisen.

 

 

Ansteckende Krankheiten

Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Kinder nicht in die Schule gehen, wenn sie an ansteckenden Krankheiten leiden.

 

Die Wiederzulassung kann von einem ärztlichen Urteil abhängig gemacht werden. Wenn der Arzt die Empfehlung mündlich erteilt und ein schriftliches Attest verweigert oder dafür Gebühren verlangt, können Sie auch unseren Vordruck nutzen.

Freistellung

Eine Freistellung des Kindes von der Schulbesuchspflicht ist nur unter Angabe wichtiger Gründe (siehe Schulbesuchsverordnung §4) möglich und muss schriftlich beantragt werden.

 

Ein Antrag zur Freistellung bis zu zwei Tagen kann der Klassenleiter genehmigen, darüber hinaus entscheidet die Schulleitung.

 

Gern können Sie zur Beantragung unseren Vordruck verwenden.

 

Nähere Informationen finden Sie auch in der Schulbesuchsverordnung.