Hausordnung

Vorläufige Hausordnung

Hier die verlinkten Dateien - Word und PDF der ab September gültigen Hausordnung.1.   Allgemeine Verhaltensregeln
1.1.   Alle Schulmitglieder verhalten sich stets so, dass niemand gefährdet oder belästigt wird. Zu angemessenem Verhalten gehören unter anderem gegenseitiges Grüßen, Rücksichtnahme, Höflichkeit und Freundlichkeit, sowie die friedliche Lösung von Konflikten. Angemessenes
Verhalten
1.2.   Zu den Grundprinzipien des Miteinanders zählt der Einsatz gegen Gewalt, Mobbing und Fremdenfeindlichkeit. Gewalt, Mobbing, Fremdenfeindlichkeit
1.3.   Das Rauchen von Genussmitteln jeder Art sowie der Konsum von Alkohol, Drogen und Energydrinks sind innerhalb der Gebäude der Schule und auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Gleiches gilt für das Mitbringen oder Handeln mit oben genannten Konsumgütern. Ebenfalls sind das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Waffen und waffenähnlichen Gegenständen strengstens untersagt. Rauchen, Alkohol, Drogen, Waffen, Energydrinks etc.
1.4.   Die Nutzung von Handys, MP3-Playern oder ähnlichen Geräten ist nur zu schulischen Zwecken im Beisein und mit besonderer Erlaubnis einer Lehrkraft erlaubt. Bei unerlaubter Nutzung wird das Gerät eingezogen und kann ab 13:30 Uhr beim Fachlehrer / im Sekretariat abgeholt werden. Bei wiederholtem Verstoß wird das Gerät nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Handys, MP3‑Player oder ähnliche Geräte
1.5.   Am dritten Tag nach dem ersten krankheitsbedingten Fehltag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Eine telefonische Abmeldung hat am ersten Krankheitstag bis 8:30 Uhr zu erfolgen. Verhalten bei
Erkrankungen
1.6.   Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. Fundsachen
1.7.   Für die Sonderfälle wie z. B. Brandalarm gelten gesonderte Verhaltensregeln laut Alarmplan. Es gilt die Brandschutzordnung Alarmplan, Brandschutzordnung
1.8.   Die allgemeinen Verhaltensregeln gelten nicht nur für den Aufenthalt in der Schule sondern für alle schulischen Veranstaltungen. Außerschulische Veranstaltungen
     
2.   Regeln für besondere Bereiche
2.1.   Aus Gründen des Datenschutzes sind die Lehrerzimmer für Schüler und Eltern nicht zugänglich. Lehrerzimmer
2.2.   Für die Bibliothek gibt es eine gesonderte Benutzerordnung. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Bibliothek
2.3.   Der Aufenthalt in den Speiseräumen ist nur Schülern erlaubt, die an der Schulspeisung teilnehmen. Die Essensausgabe erfolgt geordnet und mit besonderer Rücksichtnahme auf die Schüler der 5. Klassen. Der Essensplatz ist in jedem Fall zu reinigen und der Stuhl hochzustellen. Essensreste, Besteck und Geschirr sind in die dafür vorgesehenen Behälter aufzuteilen. Den Anweisungen des Cateringpersonals ist Folge zu leisten. Speiseräume
2.4.   Das Rennen auf den Fluren ist zu unterlassen. Sämtliche Aufenthaltsbereiche sind sauber zu halten. Inventar und Ausstellungsstücke sind sorgsam zu behandeln. Flure, Treppenhaus und Aufenthalts-bereiche
2.5.   Die allgemeinen Verhaltensgrundlagen zur Hygiene und Sauberhaltung sind zu beachten. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort. Die Türen sind stets zu schließen. WC-Anlagen
     
3.   Regeln für Pausenzeiten sowie vor und nach dem Unterricht
3.1.   Als Schulweg gilt der direkte Weg von zu Hause zur Schule und umgekehrt. Das Schulgebäude wird 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Bei Regen, Schneefall und bei Frost unter 0° ist das Schulhaus ab 07.00 Uhr geöffnet. Die Schüler dürfen sich dann im Foyer im Erdgeschoss aufhalten. Schulweg, Betreten des Schulgebäudes
3.2.   Die Unterrichts- und Pausenzeiten werden durch Aushänge bekanntgegeben. Unterrichtszeiten
3.3.   Oberbekleidung, Jacken, Mützen, Hüte und Regenschirme werden ordnungsgemäß abgelegt. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände
3.4.   Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, Skate- oder Longboards, Inlineskatern usw. ist verboten. Diese werden an den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt und angeschlossen. Fahrradbenutzung muss von den Eltern schriftlich erlaubt sein. Sachhaftung besteht im Schadensfall durch die Schule nicht. Fahrräder, Skate- oder Longboards, etc.
3.5.   In den großen Pausen verlassen bei trockenem Wetter alle Schüler zügig und auf kürzestem Weg die Unterrichtsräume und begeben sich auf den Hof, wo sich die Schüler in den vorgesehenen Bereichen aufhalten (kein Betreten von Beeten etc.). Die Unterrichtsräume werden verschlossen. Hauspausen werden durch eine Ansage signalisiert. In diesem Fall sind alle Lehrkräfte für die Beaufsichtigung der Schüler im Schulhaus verantwortlich. Schulgebäude, Hauspause
3.6.   Den Anweisungen der Hofaufsicht ist Folge zu leisten. Verhaltensverstöße und Unfälle sind der Hofaufsicht führenden Lehrkraft zu melden und Erste Hilfe ist zu leisten. Zum Vorklingeln des Pausenendes sind die Unterrichtsräume zügig auf kürzestem Weg aufzusuchen. große Pausen
3.7.   Die Verwendung von Spielgeräten ist nur zu sachgemäßer Nutzung und unter besonderer Rücksichtnahme auf Andere erlaubt. Spielgeräte sind zum Ende der Pause am dazu vorgesehenen Ort wieder abzulegen. Im Schulgebäude sind diese nur in der Hand zu führen. Spielgeräte
3.8.   Die kleinen Pausen dienen dem Raum- und Lehrerwechsel und der Vorbereitung auf die nächste Stunde (z. B. dem Toilettengang, Lüften, Wischen der Tafel, Bereitlegen der Unterrichtsmaterialien etc.). kleine Pausen
3.9.   Nach Schulschluss ist der Vertretungsplan für den Folgetag einzusehen und das Schulgelände zu verlassen. Änderungen können bis 14:00 Uhr erfolgen und sind ggf. über die Homepage nachzulesen. Unterrichtsende
3.10.      Schüler dürfen während der Pausen und Freistunden das Schulgelände nicht verlassen. Verlassen des Schulgeländes
     
4.   Verhalten im Unterricht
4.1.   Kurz vor Beginn der Unterrichtsstunde haben sich alle Schüler an ihren Plätzen im Unterrichtsraum aufzuhalten. Jacken sowie unterrichtsfremde Gegenstände sollten verstaut sein und die benötigten Unterrichtsmaterialien bereitliegen. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer anwesend, so informiert der Klassensprecher das Sekretariat. Bei Abwesenheit der Sekretärin wird ein Fachlehrer im Nachbarraum informiert. Unterrichtsbeginn
4.2.   Den Unterrichtsablauf regelt die Lehrkraft. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Unterrichtsablauf
4.3.   Essen und Kaugummi-Kauen sind während des Unterrichts untersagt. Regelungen zum Trinken im Unterricht trifft jede Lehrkraft jeweils für ihre Lerngruppe. Essen und Trinken im Unterricht
4.4.   Für die Fachräume gelten die gesonderten Fachraumordnungen. Die Fach- sowie Vorbereitungsräume sind nur im Beisein des Fachlehrers zu betreten. Fachräume
     
5.   Ordnung und Sauberkeit
5.1.   Ordnung und Sauberkeit in der Schule gewährleisten ein angenehmes Lernumfeld. Verschmutzungen oder Beschädigungen sind zu vermeiden. Schäden an Gebäude oder Inventar sind zu melden. Mit den zur Verfügung gestellten Materialien ist gewissenhaft und pfleglich umzugehen. Schulbücher sind einzubinden. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen jeglicher Art kann die Schule Schadensersatz verlangen. Haftung bei Schäden
5.2.   Für Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen sind alle Schüler sowie Lehrkräfte verantwortlich, im Besonderen auch der wöchentliche Ordnungsdienst. Dazu zählen der Tafeldienst und das Schließen der Fenster, sowie das Aufsammeln von herumliegendem Abfall (z. B. Papier) bzw. auch das Kehren des Raumes. Nach der letzten Stunde in einem Unterrichtsraum werden die Stühle hochgestellt (außer mittwochs). Ordnungsdienst in den Unterrichts-räumen

Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung werden mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.

Diese Hausordnung tritt nach ihrer Verabschiedung in der Gesamtlehrerkonferenz am 03.08.2017 als vorläufige Hausordnung, bis zur Beratung in der Schulkonferenz, in Kraft.