Kooperationsvereinbarung Hort - Schule
Kooperationsvereinbarung zwischen Grundschule und Hort an der Lessingschule Zittau
Bei der Umsetzung der Ganztagsangebote übernehmen Schule und Hort gemeinsame Verantwortung für Bildung und Erziehung und sind gleichberechtigte Partner.
Das gemeinsame Bildungsverständnis zur ganztägigen und ganzzeitlichen Bildung setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Horterziehern voraus. Dabei werden die Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Kinder und Wünsche der Eltern berücksichtigt.
Wir haben folgende gemeinsame Zielstellungen:
Rhythmisierter Schulalltag
ab 6.00 Uhr Frühhort
ab 7.30 Uhr Unterricht in Unterrichtsblöcken ( Lernen- Bewegung- Entspannung)
Mittagspause und Einnahme des Mittagessens unter Verantwortung von Hort und Schule
Nachmittagsangebote:
1. Die Förderangebote, die von Lehrern/Lehrerinnen durchgeführt werden, können von Haus- und Hortkindern genutzt werden.
2. Genauso ist es auch mit Freizeitangeboten, die von Erziehern/Erzieherinnen angeboten werden. Auch daran können Hort- und Hauskinder teilnehmen.
3. Für die Anfertigung der Hausaufgaben der Hortkinder trägt weiterhin der Hort die Verantwortung. Lehrer/Lehrerinnen sind für die gezielte Lernförderung verantwortlich.
4. Es muss Absprachen über die Nutzung der Räume, die Anschaffung und den Einsatz von notwendigen Materialien und auch den Einsatz von Lehrern/Lehrerinnen und Erziehern/Erzieherinnen geben.
5. Er gibt ständige gemeinsame Absprachen und Hospitationen zwischen Schule und Hort sowie eine gemeinsame Elternarbeit.
6. Schulhöhepunkte werden gemeinsam geplant und organisiert.
7. Fortbildungen werden gemeinsam geplant und mit allen Beteiligten durchgeführt.