Hauptschulabschluss

Informationen zur Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses im Schuljahr 2023/2024

 

Termine:

 

bis 24.04

Jeder Prüfungsteilnehmer teilt seinem Fachlehrer und Klassenleiter zwei gewünschte mündliche Prüfungsfächer mit (schriftlich mit Unterschrift der Eltern)

22.04.

Bekanntgabe der Jahresnoten durch den Klassenleiter

15.04. – 23.04.

Sonderplan unmittelbare Prüfungsvorbereitung schriftliche Prüfungsfächer

24.04.

schriftliche Prüfung Englisch

24.05.

26.04.

schriftliche Prüfung Deutsch

27.05.

30.04.

schriftliche Prüfung Mathematik

03.06.

02.05.

Festlegung der Teilnehmer der Prüfung Englisch, die für den praktischen Teil eine Gruppe bilden

06.05.

Plan für die mündliche Englischprüfung hängt aus

bis 17.05.

Mitteilung der Ergebnisse des schriftlichen Teils der Englischprüfung   19.06.

06.05. – 23.05.

Konsultationen

13.05. – 17.05.

mündliche Englischprüfung

17.05.

Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und Mitteilung der vorläufigen Endnote in diesen Fächern

22.05.

Schüler teilen Wünsche für zusätzliche mdl. Prüfungen mit (schriftlich an Schulleiter über Klassenleiter)

bis 22.05.

Plan für die mündliche Prüfung hängt aus

24.05. – 12.06.

mündliche Prüfungen

14.06.

Zeugnisausgabe

 

 

 

Dauer der Prüfungen:

– Deutsch und Mathematik je 180 min

– Englisch 90 min + 20 (30) min praktischer Teil

– zwei mündliche Prüfungen in schriftlich nicht geprüften Fächern (ohne Sport):

ohne fachpraktischen Elemente:

20 min Vorbereitungszeit

20 min Prüfung, davon 5 min Kurzvortrag, 10 min Darlegung der gezogenen Aufgaben, 5 min fachliches Gespräch

mit fachpraktischen Elementen:

keine Vorbereitungszeit, 30 – 60 min Prüfung

 

Erreichter Abschluss und Wertung der Prüfung

(1) –   Hauptschulabschluss – die Voraussetzungen für eine Versetzung muss erfüllt sein.

–   Die Endnote eines Prüfungsfaches wird aus der Jahresnote und der Prüfungsnote zu gleichen Teilen gebildet.

(2) –   qualifizierenden Hauptschulabschluss – Durchschnitt aller Jahresnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0 ist und in keinem Fach eine schlechtere Jahresnote als "ausreichend" und in allen Leistungsnachweisen mindestens die Note "ausreichend" erreicht wurde.

 

Nichtteilnahme/ Nachprüfung:

–   Nichtteilnahme ohne wichtigen Grund gilt als nicht bestandene Prüfung!!!

–   Als wichtiger Grund gilt Krankheit, dies ist unverzüglich der Schule mitzuteilen! Ein ärztliches Attest ist vorzulegen! In diesem Fall kann die Prüfung zum Nachtermin abgelegt werden.

–   Hat sich ein Prüfungsteilnehmer in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen, kann dieser Grund nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Zusätzliche mündliche Prüfungen:

– können auf Antrag einmal in bis zu zwei Fächern eine zusätzliche mdl. Prüfung ablegen

– Hat der Prüfungsteilnehmer an der schriftl. und mdl. Prüfung teilgenommen, fließen in die Endnote die Jahresnote, die Prüfungsnote und die Note der zusätzlichen mdl