Stundentafel

Stundentafel

Beschluss lt. Schulkonferenz vom 12.12.2018

Ab dem Schuljahr 2019/2020 gibt es für Oberschulen in Sachsen eine veränderte Stundentafel. Damit wird ermöglicht, dass die über Jahre entwickelten pädagogischen Schwerpunktsetzungen an der Schule auch in der Stundentafel eine Widerspiegelung finden können. Die Schulen können pro Klassenstufe in bis zu zwei Unterrichtsfächern des Pflichtbereiches je eine Wochenstunden zu Gunsten je eines anderen Unterrichtsfaches verlagern. Voraussetzung ist, dass die Gesamtwochenstundenzahl pro Klassenstufe im Pflichtbereich unverändert bleibt und jedes Unterrichtsfach muss mindestens einstündig unterrichtet werden.
Diese Öffnungsklausel gilt nicht für die Fächer Ethik und Religion. Sie gilt ferner nicht für die Abschlussklassen des Haupt- und Realschulbildungsganges an den Oberschulen. 

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