Elternrat

Personen:

  • Elternsprecher
  • Stellvertretender Elternsprecher

 

Welche allgemeinen Ziele und Aufgaben hat der Elternrat?

  • Der Elternrat ist die Interessenvertretung der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden.
  • Der Elternrat möchte wechselseitig Erwartungshaltungen und Bedürfnisse vermitteln und das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften vertiefen.
  • Der Elternrat arbeitet im Rahmen der Schulkonferenz an der Fortschreibung des Schulprogramms mit.
  • Der Elternrat hat ein Auskunftsrecht gegenüber der Schulleitung. Ihm ist vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Es besteht auch das Recht, Beschwerden vorzubringen.
  • Der Elternrat unterstützt die Schule bzw. Klassen bei der Organisation von Klassenfahrten/Wandertagen, Festen etc.
  • Der Elternrat unterstützt die Klassenelternsprecher in der Organisation ihrer Tätigkeit.
  • Der Elternrat hat eine Berichtspflicht über seine Tätigkeit gegenüber der Elternschaft.

 

Welche rechtliche Grundlage gibt es für den Elternrat?

Gemäß dem Sächsischen Schulgesetz haben Eltern das Recht und die Aufgabe, in Form von Elternvertretungen an der schulischen Erziehung und Bildung mitzuwirken. Konkretisiert werden Gremien und Mitwirkungsrechte in der Elternmitwirkungsverordnung und in der Verordnung des SMK über Schulkonferenzen.