Hausordnung

Regeln des schulischen Lebens an der Oberschule Schönau/Siegmar

Stand vom 29.08.2022

  1. Die Schule ist für Schüler ab 07.15 Uhr geöffnet. Aktuelle Unterrichtszeiten
     
  2. Die Schüler entscheiden selbstständig, ob sie in den beiden großen Pausen auf den Hof gehen.
     
  3. Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn hat jeder Schüler an seinem Platz im Unterrichtsraum zu sein und
    die Arbeitsmittel bereitzulegen.
     
  4. Die Garderobe ist in den Schließfächern aufzubewahren. Taschen und Garderobe sind nach dem Unterricht mit
    nach Hause zu nehmen. Fundsachen, die einen Wert von 10 Euro übersteigen, werden nach 14 Tagen dem
    städtischen Fundbüro übergeben. Bagatellfunde werden nach 14 Tagen sachgerecht entsorgt.
     
  5. Alle Schüler verhalten sich während des Unterrichts und in den Pausen diszipliniert und höflich. Das Tragen von
    Kopfbedeckungen im Schulhaus ist, außer aus religiösen Gründen, nicht gestattet. Eine schulgerechte und
    angemessene Kleidung ist zu tragen. Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung.
     
  6. Jeder Schüler hat sorgfältig und schonend mit dem Schulinventar umzugehen. Bei vorsätzlichen Zerstörungen  
    und Beschmutzungen haften die Schüler und deren Eltern für die entstandenen Schäden. Gleiches gilt für den
    Umgang mit dem Eigentum der Mitschüler.
     
  7. Die Fenster bleiben während der Pausen im gekippten Zustand oder sind geschlossen.
     
  8. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen) ist untersagt.
     
  9. Das Rauchen und der Gebrauch jeglicher Suchtmittel sowie das Mitbringen und Besitzen von Waffen
    sind untersagt.
     
  10. Schülern ist während der Freistunden der Aufenthalt auf den Korridoren nicht erlaubt, sie melden sich im 
    Sekretariat oder halten sich im Schulclub auf.
     
  11. Nach jeder Stunde wird das Zimmer sauber verlassen. Jeder ist für seinen Arbeitsplatz verantwortlich. Nach der
    letzten Unterrichtsstunde werden im jeweiligen Zimmer die Stühle hochgestellt, der Ordnungsdienst wischt die
    Tafel ab und kehrt das Zimmer.
     
  12. Das Betreten der Turnhallen ist nur nach Erlaubnis des verantwortlichen Lehrers gestattet. Das Tragen von
    Straßenschuhen ist untersagt.
     
  13. Im gesamten Schulgelände besteht ein Verbot für das Benutzen von Mobiltelefonen und technischen Geräten, die
    es ermöglichen, dass Nachrichten versendet, Foto-, Film- und Tonaufnahmen produziert und verbreitet werden können.
     
  14. Das Tragen von Symbolen extremistischer und/oder verfassungsfeindlicher Organisationen ist in der Schule und auf dem Schulgelände verboten.
     
  15. Die „Nutzungsordnung für schulische Computereinrichtungen der Stadt Chemnitz“ ist Bestandteil der
    Hausordnung.
     
  16. Der jeweilig aktuelle Hygieneplan ist Bestandteil der Hausordnung.

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