Informationen zur Schulanmeldung für das neue Schuljahr

Sehr geehrte Eltern, ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 23.02. -27.02.2026 zu folgenden Zeiten:

Montag            23.02.2026             7:00 Uhr – 17:00 Uhr

Dienstag         24.02.2026             7:00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch         25.02.2026             7:00 Uhr – 17:00 Uhr

Donnerstag     26.02.2026             7:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag            27.02.2026             7:00 Uhr -  13:00 Uhr

Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung unter 03591 534 7700!!!

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung - als Original)

2. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule

3. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis

4. den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten - als Original

5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie

6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie

7. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist Sie haben die Möglichkeit, einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch anzugeben.

(Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119 auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.) Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 22.05.2026.

Für das Schuljahr 2025/26 nehmen wir zwei Klassen 5 auf.
 


 

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler (SuS) aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der SuS erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, ergibt sich wie folgt:

1. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten bis zur nächstgelegenen aufnahmebereiten Schule der gleichen Schulart benötigen (Härtefallkriterium: unzumutbar langer Schulweg).

2. Ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule.

3. Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule - Fußweg - Grundlage internetbasierter Routenplaner - Grenze 2 km)

4. Losentscheid

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie Ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wendler
Schulleiterin