Aktuelles

Überweisungen an das Schulkonto der Oberschule

Alle Beträge (Klassenkasse, Schulbeitrag, Geld für die Klassenfahrt) müssen auf das Schulkonto überwiesen werden. Bitte folgen Sie dabei UNBEDINGT der Anleitung des Klassenlehrers Ihres Kindes.

Im Verwendungszweck MÜSSEN UNBEDINGT

  • die Klasse
  • der Vor- und Nachname des Kindes
  • der Grund aufgelistet werden, wie er vom Lehrer angegeben wurde (z.B. Theaterbesuch oder Klassenfahrt, etc.)

Die Bankverbindung lautet:

  • Kontoinhaber: Oberschule Ihmelsstraße
  • IBAN: DE26  8605  5592  1090  2467  61
  • BIC: WELADE 8L XXX (Stadt- und Kreissparkasse der Stadt Leipzig)

Ein Formular findet sich hier.

Krankmeldungen von Schülerinnen und Schülern

Eine telefonische Krankmeldung muss spätestens bis 8.00 Uhr erfolgen:

  • Krankmeldung per Telefon:
    • bei Herr Petermann unter 0341 215415-0
    • Nutzen Sie gern auch den Anrufbeantworter!
  • Krankmeldung per E-Mail
  • Krankmeldung per Schulmanager

Unabhängig davon ist eine schriftliche Krankmeldung innerhalb von 3 Werktagen nachzureichen.

Im Ermessen des zuständigen Klassenlehrers kann ein ärztliches Attest verlangt werden.

Digitales Notenbuch (Schulmanager)

Anwendung des Digitalen Notenbuchs seit dem 1.9.2021

Sehr geehrte Sorgeberechtigten, liebe Schüler und Schülerinnen,

im Laufe letzten Wochen erhielten Sie und ihr durch die Klassenleitung oder die Schulleitung den persönlichen Zugangscode für das digitale Notenbuch. (Schulmanager). Die Schüler haben sich mit ihrer Unterschrift unter der Hausordnung verpflichtet, einmal in der Woche in ihr digitales Notenheft zu schauen.

Bitte nutzen Sie und Ihre Kinder diesen Zugang aktiv, um sich über den Lernstand ihres Kindes zu informieren. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte per Mail an: Sekretariat@quartiersschule.lernsax.de oder an den KlassenlehrerIn Ihres Kindes.

Herzliche Grüße

Das Team der Oberschule Ihmelsstraße

 

 

Informationen zum Sächsischen Transparenzgesetz

Sächsisches Transparenzgesetz vom 19. August  2022 (Sächs-GVBl. S. 486)

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August  2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf  Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

 

 

Kontakt

Schule Ihmelsstraße - Oberschule der Stadt Leipzig
Krönerstraße 3
04315 Leipzig                    

Tel.: 0341 2154150
E-Mail: Oberschule@qs.lernsax.de