Anforderungen an die Gestaltung von Publikzeichen

Olt Aicher (1922 bis 1991 – Grafikdesigner und Schriftenentwerfer) war der Entwickler des Orientierungssystems für die Münchener Sommerolympiade 1972. Er stellte folgende Regeln für die Gestaltung von Piktogrammen auf, die im erweiterten Sinne auch für Publikzeichen gelten:
  • Ein Piktogramm muss Zeichencharakter haben, es sollte keine Illustration sein.
  • Ein Piktogramm muss kulturneutral sein, d.h. es muss von Menschen der ganzen Welt verstanden werden.
  • Ein Piktogramm darf keine Tabus verletzen, d.h. keine religiöse, sittliche oder rassistische Diskriminierung darstellen.
  • Ein Piktogramm muss bildungsneutral sein, d.h. es muss von Menschen unterschiedlichster Bildung verstanden werden.
  • Ein Piktogramm muss lesbar sein und die Information leicht zugänglich machen.
Weitere Gestaltungsanforderungen sind:
  • Publikzeichen enthalten bis auf Ausnahmen keine Schriftzeichen (eine Ausnahme bildet z.B. das international gebräuchliche Publikzeichen für „Information“).
  • Publikzeichenfamilien haben stilistische und formale Gemeinsamkeiten in Fragen der Raumaufteilung, Linienstärke, verwendeten Objekte.
  • Publikzeichen sollten auf einem Raster entworfen werden.