Konzeption

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung

Kooperation Schule - Hort

Kooperationsvereinbarung Grundschule – Hort

 

Vertragspartner: Paul-Robeson-Grundschule / Grundschule der Stadt Leipzig Hort der Paul-Robeson-Grundschule / Stadt Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung Vertreten durch: Schulleitung: Ute Wolter Hortleitung: Suzanne Jentzsch

 

1. Einheitlicher pädagogischer Ansatz

Grundschule und Hort sind eigenständige, aber miteinander verbundene Einrichtungen, welche einen entscheidenden Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder leisten. Ziel der Kooperationsvereinbarung zwischen Grundschule und Hort ist es, die Zusammenarbeit beider Einrichtungen zu vertiefen und den Kindern auf Grundlage eines gemeinsamen pädagogischen Konzeptes optimale Bedingungen während ihres Aufenthaltes in Schule und Hort zu verschaffen. Grundlegendes zur Gestaltung und Entwicklung von Bildungs- und Erziehungsprozessen wird miteinander besprochen und aufeinander abgestimmt. Jeder Vertragspartner entwickelt auf dieser Grundlage sein eigenes, eng mit dem des Anderen verknüpftes Konzept. So bildet das Schulprogramm eine sinnvolle Einheit mit der pädagogischen Konzeption des Hortes. Durch den Ausbau von Ganztagsangeboten in Zusammenarbeit von Schule und Hort kann der gesamte Schulalltag der Kinder rhythmisiert und dem Biorhythmus besser angepasst werden. Im Mittelpunkt stehen altersgerechte Leistungsorientierung und Chancengleichheit für alle Kinder. Die Ganztagsangebote sollen auf hohem qualitativem und quantitativem Niveau weiterentwickelt werden, wobei die Ressourcen der Lehrpläne ebenso genutzt werden, wie die sich aus dem Bildungsauftrag des Hortes ergebenden Möglichkeiten. Da Lehrer und Erzieher Stärken und Schwächen der ihnen anvertrauten Kinder kennen, können Ganztagsangebote schulspezifisch und bedarfsorientiert entwickelt werden. Leistungsdifferenzierte Förderung und Forderung der einzelnen Schüler sollen ergänzt werden durch gemeinsame Projekte ebenso wie durch vielseitige Freizeitangebote. Schüler sollen zu hohen Lernleistungen in einer anregenden Lernumgebung motiviert und zu sinnvoller Freizeitgestaltung angeregt werden. Großer Wert gelegt wird auf Eigeninitiative der Kinder, auf Selbstorganisation, Selbstverwaltung und Mitbestimmung. Die Schüler sollen die Schule als Lern- und Erfahrungsort ansehen, an dem sie sich auch gern am Nachmittag aufhalten. Die verlässliche Nachmittagsbetreuung wird durch den Schulhort abgesichert.

 

2. Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts

Da Schule und Hort im gleichen Gebäude sind, bestehen optimale Voraussetzungen für pädagogisch anspruchsvolle Zusammenarbeit. Die Nutzung der Räume erfolgt durch Schule und Hort, Absprachen zwischen Lehrer/innen und Erzieher/innen finden täglich statt. Die beiden Vertreter der Leitungsebene haben pro Woche eine Kontaktstunde, in der alle aktuellen, perspektivischen und rückwirkenden Maßnahmen besprochen werden.

 

3. Zuständigkeit und Befugnisse der Schulleitung und Hortleitung

Da Schule und Hort eigenständige Einrichtungen sind, ist der Schulleiter für Angebote der Schule, der Hortleiter für Angebote seitens des Schulhortes verantwortlich. Die Leiter beider Einrichtungen arbeiten eng zusammen, die Weisungsbefugnisse bleiben unverändert.

 

4. Absprache zwischen beiden Institutionen

Absprachen zwischen Schulleitung und Hortleitung erfolgen nach Bedarf, i.d.R. aber mind. 1x wöchentlich. Schul- und Hortleiter gehören der Steuergruppe zur Koordinierung des Ganztagsangebotes an und sind Mitglieder des Schulfördervereins. Bei Bedarf findet eine gemeinsame Dienstberatung von Lehrern und Erziehern statt. Die Hortleiterin nimmt an Schulkonferenzen teil. Beide Vertreter nehmen an allen Zusammenkünften des Elternrates teil. Die Absprachen zwischen Lehrer/innen und Erzieher/innen erfolgen täglich bei Übernahme der Kinder. Darüber hinaus gibt es einen Arbeitskreis dem 2 Lehrer/innen und 2 Erzieher/innen angehören. Dieser trifft sich bei Bedarf bzw. mind. 1x monatlich.

 

5. Gemeinsame Nutzung von Räumen, Außenflächen, Schulgarten etc.

Alle Räume und Außenanlagen von Schule und Hort können von beiden Bildungseinrichtungen gegenseitig nach Absprache genutzt werden. Verantwortlich für die Koordinierung der Nutzung in beidseitigem Einvernehmen sind Schul- und Hortleiter. Gleiches gilt für die Nutzung von Ausstattungsgegenständen.

 

6. Mitwirkungsrecht der Kinder

Grundlegend dafür ist der Kinderrat, welcher sich einmal wöchentlich mit einem Lehrer und der Hortleitung zusammenfindet. Ziel ist es, die Kinder in die Strukturierung und die Ausgestaltung der Schul- und Freizeitangebote einzubeziehen und die Sicht der Kinder auf einrichtungsinterne Abläufe zu berücksichtigen. Die Einhaltung gemeinsamer Festlegungen ist so einheitlich koordinierbar und für alle Beteiligten nachvollziehbar. Jährlich werden im Rahmen von Schülerbefragungen aktuelle Wünsche und Bedürfnisse zu Freizeit- und Förderangeboten, sowie der Gestaltung des Ganztagsangebotes ermittelt.

 

7. Umgang mit Hausaufgaben und weiteren Schulaufgaben

Entsprechend des Bildungs- und Erziehungsauftrages des Hortes wird den Kindern die Möglichkeit geboten werden, im Hort ihre Hausaufgaben selbständig in angemessener Umgebung erledigen zu können. Sobald die Kinder dazu in der Lage sind, können sie selbst entscheiden, zu welcher Zeit während der Nachmittagsbetreuung sie ihre Hausaufgaben montags bis donnerstags in der Zeit von 13 bis 15 Uhr erfüllen. Der Erzieher ist nicht verpflichtet, auf Richtigkeit zu kontrollieren. Lehrer erteilen Hausaufgaben, welche die Kinder auf Grund ihres Wissensstandes selbständig in angemessener Zeit erledigen können. Bei Bedarf erfolgen Rückmeldungen der Erzieher an die Lehrer.

 

8. Gemeinsame und aufeinander bezogene Projekte

Schuljahreshöhepunkte und Aktivitäten werden gemeinsam geplant und realisiert. Alle an der Schule stattfindenden Projekte erfolgen in gemeinsamer Absprache und Zusammenarbeit. Die Horterzieher/innen nehmen an Klassenveranstaltungen, Wandertagen, Klassenelternabenden und an Elterngesprächen teil.

 

9. Elterneinbeziehung

In jeder Klasse gibt es einen gemeinsamen Elternvertreter und einen Stellvertreter für Schule und Hort. Lehrer und Erzieher nehmen an den Elternabenden der Klassen teil. Vorhaben für die einzelnen Klassen werden in Absprache zwischen beiden Bildungseinrichtungen und Eltern geplant und oft auch gemeinsam durchgeführt. An Wander- bzw. Projekttagen können sich Lehrer, Erzieher und Eltern beteiligen. Vertreter von Schule und Hort nehmen an Elternratssitzungen teil, hier erfolgt stets gegenseitiger Erfahrungs- und Gedankenaustausch. Absprachen mit den Eltern erfolgen darüber hinaus regelmäßig in Schule und Hort. Elternvertreter, Schul- und Hortleiter sind Mitglieder des Schulfördervereins und werden hier gemeinsam bei der Erarbeitung und Evaluation von Projekten tätig. Regelmäßig werden alle Eltern durch Elternbriefe bzw. Aushänge im Schulgebäude über aktuelle Vorhaben von Schule und Hort informiert und erhalten die Möglichkeit zur Mitwirkung. Individuelle Elterngespräche können von Lehrern und Erziehern gemeinsam geführt werden.

 

10. Schulförderverein

Der Schulförderverein unterstützt die Kooperation von Schule und Hort. Da Schulleiter, Hortleiter, Elternvertreter, Lehrer und Erzieher dem Schulförderverein angehören, besteht hier eine gute Basis zum Erfahrungsaustausch auf breiter Ebene. Der Steuerungsgruppe im Rahmen der Ganztagsangebote gehören Schulleiter, Hortleiter sowie ein Vertreter des Schulfördervereines an.

 

Gültig: ab 30.09.2017