Schulleiterbriefe

Hinweise zum neuen Schuljahr 2022/23

 

Liebe Eltern, Erzieher, liebe Schüler,

 

ich wünsche allen einen guten und erfolgreichen Start in das neue Schuljahr und hoffe, dass sich alle erholt haben, gesund sind und mit Freude an die neuen Herausforderungen gehen können! Das Kollegium der Albert Schweitzer Schule freut sich darauf, alle Schüler gestärkt wieder am 29.08.2022 begrüßen zu können!

Nachfolgend hier noch einige Informationen zum Schuljahr 2022/23:

  • Es sind weiterhin anlassbezogen Corona-Schnelltests in unserer Schule möglich. Das heißt, sollte ein Schüler im Laufe des Tages Husten, Fieber, Schnupfen bekommen, kann er sich freiwillig im Sekretariat einen Test holen und diesen unter Aufsicht eines Erwachsenen durchführen. Schüler, die diese Symptome schon zu Hause aufweisen, dürfen nicht in die Schule kommen. Sollte der freiwillig durchgeführte Test positiv sein, tritt die bekannte Schrittfolge in Kraft: Separierung des Schülers, Elterninformation und Abholung durch Eltern/Erzieher, Ausstellen eines Positivbescheids, Meldung an Gesundheitsamt durch Schule.
  • Den aktualisierten Hygieneplan finden Sie/findet Ihr auch auf unserer Homepage.
  • Aktuelle Termine finden Sie/findet Ihr unter "Termine 2022/23".

 

Ich wünsche allen Schülern noch schöne Ferientage und verbleibe mit herzlichen Grüßen!

 

Andrea Gründel (Schulleiterin)

 

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Testung nach den Osterferien

Achtung Änderung des Briefes vom 21.04.2022 am 22.04.2022

 

Liebe Schüler, Eltern und Erzieher,

 

wir Ihr/Sie sicher aus den Medien entnehmen konntet/konnten finden ab nach den Osterferien freiwillige Testungen an den Schulen statt. Auf folgendes Vorgehen haben wir uns geeinigt:

Schüler und Lehrer bzw. sonstiges Personal melden sich Montag (bzw. Dienstag, falls Montag kein Unterricht an unserer Schule ist) und Donnerstag nach dem morgendlichen Eintritt in die Schule im Sekretariat. Dort wird ein Test ausgehändigt und unter Aufsicht selbst durchgeführt - dies allerdings nur, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht und nur auf freiwilliger Basis. Bei negativem Ergebnis (Achtung: Er erfolgt keine Ausstellung eines Negativ-Bescheides mehr!) nimmt derjenige am Unterricht teil. Bei positivem Ergebnis wird derjenige - wie gehabt - separiert, die Eltern/Erzieher werden telefonisch informiert und müssen den Schüler abholen. Ein Positiv-Bescheid wird ausgestellt und mitgegeben. 

 

Es grüßt Euch und Sie herzlichst

 

Andrea Gründel (Schulleiterin)

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Masken- und Testpflicht

 

Sehr geehrte Eltern, Erzieher und liebe Schüler,

 

ab Montag, den 4.4.2022 entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Schulgebäude.

Die wöchentlich zweimalige Testung bleibt bis zu den Osterferien bestehen. Nach den Osterferien sollen Tests nur anlassbezogen stattfinden. Genauere Informationen erhalten die Schulen noch.

 

Es grüßt Sie und Euch herzlichst

 

A. Gründel (Schulleiterin)

 

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Klassenleiterunterricht ab 16.03. bis 25.03.2022

 

Sehr geehrte Eltern, Erzieher, liebe Schüler,

auf Grund massiver Krankheitsfälle unter den Schülern, aber auch unter dem Personal, sind wir leider gezwungen ab Mittwoch, den 16.03.2022 bis zum Freitag, den 25.03.2022, Klassenleiterunterricht bis zur 4.Stunde (11 Uhr) anzubieten. Alle Taxen werden 11:30 Uhr bestellt (sofern die Taxiunternehmen das leisten können). Geplante Elterngespräche und Elternabende am Montag, den 21.03.2022, sowie der Elternabend mit dem Arbeitsamt für die Vorabgangsklassen finden statt. Die Schulkonferenz entfällt. GTA, Logopädie, Ergotherapie sowie der Fotografentermin entfallen für die Zeit.

Ich bitte um Ihr/Eurer Verständnis!

 

Mit herzlichen Grüßen

 

A. Gründel (Schulleiterin)

 

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Schulbetrieb nach den Winterferien 2022

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher, liebe Schüler,

 

für den Schulbetrieb ab dem 28.02.2022 bis zum vorerst 19.03.2022 erhalten Sie/erhaltet Ihr die neuesten Informationen bekanntgegeben durch den sächsischen Kultusminister Christiian Piwarz am 22.02.2022.

  • 28.02. - 04.03.2022:

-dreimalige Testung

-Maskenpflicht in Schulhausgängen

-FFP-2-Maskenpflicht für schulfremde Personen

  • 07.03. - 19.03.2022

-Schulbesuchspflicht setzt wieder ein

-Exkursionen/Schulfahrten möglich

-zweimalige Testung - Montag, Donnerstag; Testet sich ein Schüler positiv, informiert der Lehrer die restlichen Schüler und die Eltern/Erzieher der Klasse (anonymisiert, durch Eintrag in das Hausaufgabenheft) darüber. Die restliche Klasse muss sich daraufhin 5 Tage lang täglich testen.

-Maskenpflicht in Schulhausgängen sowie alle anderen Zutrittsbeschränkungen und Hygieneregeln bleiben bestehen.

 

Liebe Eltern, Erzieher und Schüler, ich wünsche allen noch erholsame Rest-Winterferien und verbleibe mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung auf zunehmend mehr Normalität!

 

Andrea Gründel (Schulleiterin)

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Schulbetrieb nach Schul- und Kita-Coronaverordnung ab 13.12.2021

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher,

 

die neue Schul- und Kita-Corona-Verordnung gilt vom 13.12.2021 bis zum 09.01.2022.

Für diese Zeit können Sie Ihr Kind weiterhin vom Präsenzunterricht schriftlich mit Begründung abmelden. Bisherige Abmeldungen gelten fort. Alle weiteren Regelungen bleiben zunächst bestehen.

 

Es grüßt Sie herzlich

 

Andrea Gründel (Schulleiterin)

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Handlungsleitfaden für positive Testung in Schule vom Gesundheitsamt Mittelsachsen; erhalten am 24.11.2021

 

Handlungsleitfaden des Gesundheitsamtes Mittelsachsen bei Auftreten eines positiven Testergebnis-
ses (Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2) in der Schule


Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund von Diskrepanzen zwischen den Auskünften des Sächsischen Staatsministerium für Kultus und
des Gesundheitsamtes Mittelsachsen in der Vergangenheit sowie den erneuerten Vorgaben der Ministe-
rien zur Ermittlung in Gemeinschaftseinrichtungen möchten wir Ihnen hiermit einen aktuellen Überblick
bezüglich unseres Vorgehens bei Auftreten eines positiven Testergebnisses auf das Coronavirus in Schu-
len geben:

- Bei einem positiven Schnelltest im Rahmen der seriellen Testung in Schulen muss das betroffene
Kind sofort in häusliche Quarantäne und eine Abklärung in Form einer PCR zum Ausschluss bzw. zur
Bestätigung einer Coronavirus-Infektion erfolgen. Für die Durchführung und Kostenübernahme des
PCR-Tests in einer Teststelle ist die Vorlage eines schriftlichen Nachweises über das positive Schnell-
test-Ergebnis notwendig.

- Im Falle eines nachfolgend negativen PCR-Testergebnisses darf das Kind die Schule wieder besu-
chen. Der schriftliche Nachweis des negativen PCR-Testergebnisses muss der Schule vorgelegt wer-
den.

- Im Falle eines nachfolgend positiven PCR-Testergebnisses muss sich das betroffene Kind (Index) für
14 Tage in häusliche Absonderung begeben.

- Der konkrete Beginn sowie das Ende der Absonderung werden durch unsere Ermittler festgelegt
und den Personensorgeberechtigten mitgeteilt.

- In der Schule wird nur noch der Indexfall abgesondert, alle anderen Kinder dürfen die Schule weiter-
hin besuchen.

Kontaktpersonen außerhalb des familiären Kontext werden in der Regel nicht ermittelt.
- Hausstandsangehörige müssen als Kontaktperson für 10 Tage in Quarantäne.
Ausnahme: Geimpfte und Genesene ohne Symptome müssen nicht in Quarantäne, so lange keine
besorgniserregende Variante [B.1.351 (Beta), P.1 (Gamma)] beim Indexpatienten nachgewiesen
wurde.

Das Gesundheitsamt reagiert damit auf die rasch steigende Inzidenz und das damit nur noch schwer zu
überschauende Infektionsgeschehen.

Das Vorgehen sollte daher möglichst einfach und praktikabel gestaltet werden. Eine wiederholte Qua-
rantäne der gesamten Klasse hat sich nicht als effektiv erwiesen. Ziel ist die Quarantänisierung möglichst
weniger Kontaktpersonen pro Indexfall, um so eine Beschulung in den Schulen weitestgehend zu ermög-
lichen.

Der bisherige Leitfaden hat mit Beginn der Herbstferien im Oktober 2021 seine Gültigkeit verloren. Un-
ter den sächsischen Gesundheitsämtern wurde sich zwischenzeitlich auf eine einheitliche Durchführung
der oben beschriebenen Maßnahmen verständigt. Seit letzter Woche liegt uns der neue Leitfaden zur
Ermittlung in Gemeinschaftseinrichtungen vor, den wir für Sie zur Kenntnisnahme diesem Schreiben bei-
fügen.

Mit freundlichen Grüßen



Dr. med. Carina Pilling
Amtsärztin
Abteilungsleiterin Gesundheitsamt

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Regelungen zu unterrichtsbegleitenden Maßnahmen

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher, liebe Schüler,

 

nachfolgend noch einige genauere Regelungen des Kultusministeriums zum Schulbetrieb bis Weihnachten, die für unsere Schule wichtig sind:

  • GTA kann stattfinden mit 3-G-Nachweis der GTA-Leiter und entsprechenden Hygienemaßnahmen-->eine Testung von genesenen und geimpften GTA-Leitern wird dringend empfohlen,
  • Sportwettkämpfe bis Weihnachten fallen aus,
  • Schulschwimmen findet statt,
  • ein- und mehrtägige Schulfahrten entfallen,
  • Praxistage in den Kooperationsbetrieben können stattfinden, sofern der Kooperationsbetrieb zustimmt-->an die Hygieneregeln des Betriebes muss sich gehalten werden.

 

Es grüßt Sie/Euch herzlich

 

Andrea Gründel (Schulleiterin)

 

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Hinweise zu Quarantäneregeln

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher,

 

anbei erhalten Sie die Originalinformationen zu Quarantäneregelungen im Landkreis Mittelsachsen bereitgestellt vom LaSuB (gültig ab sofort):

„Demnach müssen sich Personen, die einen positiven PCR-Test haben (Quellfall genannt), sich nicht mehr beim Gesundheitsamt melden. Umgekehrt meldet sich das Gesundheitsamt auch nicht in jedem Fall bei den Betroffenen. Auf jeden Fall gibt es für eine positiv getestete Person eine Quarantänebescheinigung, sie muss dann auch die Kontaktpersonen im häuslichen Umfeld informieren. Ausgenommen sind genesene und geimpfte Kontaktpersonen. Positiv getestete geimpfte Personen ohne Symptome können sich nach dem fünften Tag mit einem negativen PCR-Test freitesten oder nach sieben Tagen mit einem negativen Schnelltest – die Bescheinigungen müssen auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorgelegt werden. 

Im Einzelnen gilt ab Sonntag, dass die positiv getesteten Personen eigenverantwortlich und ohne Anordnung durch die Behörde verpflichtet sind, 

  • sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses abzusondern
  • im Falle der Testung mit einem Antigenschnelltest, einen PCR-Test durchführen zu lassen
  • ihren Hausstandsangehörigen ihr positives Testergebnis mitzuteilen und sie darüber zu informieren, dass sie sich ebenfalls eigenverantwortlich und ohne Anordnung durch die Behörde absondern müssen
  • gegebenenfalls weitere enge Kontaktpersonen über ihr positives Testergebnis und die Empfehlung zur Testung nach dem vierten oder fünften Tag des letzten Kontaktes zu informieren
  • auf Verlangen das Gesundheitsamt über ihre Hausstandsangehörigen und ggf. weitere enge Kontaktpersonen zu informieren.

Personen, welche die Corona-Warn-App heruntergeladen haben, wird dringend empfohlen, das positive Testergebnis zu teilen.

Die Informationen zur Absonderung werden vom Gesundheitsamt ab sofort grundlegend nur an den Quellfall verschickt. Das hat zur Folge, dass die Information an die jeweiligen Hausstandsangehörigen durch den Quellfall und nicht durch die Behörde erfolgt. Das Schreiben an den Quellfall dient jedem Hausstandsangehörigen zugleich als Nachweis, zum Beispiel gegenüber dem Arbeitgeber oder der Schule.

 

Ausgenommen von der Pflicht zur Absonderung sind:

  • Hausstandsangehörige, die seit dem Zeitpunkt der Testung beziehungsweise ab Auftreten der ersten typischen Symptome des Quellfalls sowie in den zwei Tagen vor diesem Zeitpunkt keinen Kontakt zu dieser Person hatten und ihrerseits keine typischen Symptome aufweisen
  • Zum Zeitpunkt des Kontaktes vollständig geimpfte oder genesene Personen, die symptomfrei sind.“

 

Quelle:

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/neuigkeiten/corona-lage-vom-19-november-2021.html)

 

Es grüßt Sie herzlich

 

Andrea Gründel (Schulleiterin)

 

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Schulbetrieb bis zu den Weihnachtsferien

 

Sehr geehrte Eltern, Erzieher, liebe Schüler,

 

hiermit möchte ich Ihnen und Euch die aktuellen Informationen des sächsischen Kultusministers, Herrn Piwarz, die von gestern Abend stammen, zum Schulbetrieb bis Weihnachten mitteilen. 

  • Schulen bleiben geöffnet; Schließungen nur temporär für einzelne Schulen oder Klassen je nach Infektionsgeschehen an der jeweiligen Schule
  • Aufhebung der Schulbesuchspflicht ab Montag, den 22.11.2021; Abmeldung schriftlich und mit Begründung bei Schulleitung und Klassenlehrer; kein Anspruch auf häusliche Beschulung 
  • 3 Tests pro Woche (Mo, Mi, Frei) (eigene Festlegung: zusätzlich bei besonderen Auswärts-Veranstaltungen)
  • geimpfte und genesene Personen sollen sich auch testen-->wichtig, um Infektionen zu erkennen, Infektionsketten zu unterbrechen, andere Personen vor Ansteckung zu schützen und somit auch Schul- und Klassenschließungen zu vermeiden
  • Zutritt für schulfremde Personen in Schule nur mit medizinischer Maske und 3-G-Nachweis
  • keine Maskenpflicht im Unterricht in Förderschulen (eigene Festlegung: Maskenpflicht in Schulhausgängen bleibt bestehen)
  • ab 29.11.2021 eingeschränkter Regelbetrieb in Klassen 1-4, d.h. feste Klassen mit möglichst wenig Lehrerwechsel (wird derzeit in diesen Klassen schon annähernd umgesetzt)

Liebe Eltern, Erzieher und Schüler, das sind bisher alle Informationen, die zur Verfügung stehen. Im Laufe der nächsten Woche werden detaillierte Angaben gemacht bezüglich GTA, schulische und außerschulische Veranstaltungen, eingeschränkter Regelbetrieb usw. 

Bitte informieren Sie sich / informiert euch an dieser Stelle - die Informationen werden so bald es geht aufgearbeitet und weitergegeben. 

 

Nun wünsche ich allen ein schönes Wochenende und verbleibe mit herzlichen Grüßen!

 

Andrea Gründel (Schulleiterin)

 

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Regelungen für Schulbetrieb ab 06.09.2021

 

Liebe Schüler, sehr geehrte Eltern und Erzieher,

 

die Sommerferien neigen sich dem Ende und in Kürze werden wir uns – hoffentlich erholt und mit vielen tollen Erlebnissen im Gepäck - wieder sehen. Darauf freue ich mich!

Zum Schulstart gibt es nun einige Neuregelungen. Diese möchte ich an dieser Stelle für unsere Förderschule zusammenfassen. Genauer nachlesen könnt Ihr/können Sie unter: www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html bzw. in der Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 24.08.2021.

 

  • Präsenzunterricht/Schulbesuchspflicht-->Ausnahme nur mit ärztlichem Attest
  • keine Tests und Absonderungen für Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis
  • keine Maskenpflicht-->wird jedoch empfohlen, u.a. deswegen, da im Infektionsfall in einer Klasse keine Absonderung erfolgt, wenn Masken getragen wurden
  • neu ab 31.08.2021: Maskenpflicht in den Schulhausgängen!
  • 06. – 19.09.2021 (ersten beiden Schulwochen): zweimalige (Inzidenz unter 10) oder dreimalige Testung (Inzidenz über 10) aller nichtgeimpften oder genesenen Schüler, Lehrer, Mitarbeiter
  • ansonsten zweimalige Testung pro Woche bzw. einmalige bei Inzidenz unter 10
  • bei Eintreten der Überlastungsstufe (Bettenauslastung in den Krankenhäusern), Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb (außer die Abschlussklassen)
  • kein Zugang zum Schulgelände bei: Atemnot, neu auftretendem Husten, starkem Schnupfen, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust bzw. bei eigener Corona-Infektion oder als Kontaktperson mit Quarantänebescheid
  • Schüler mit mind. 1 Symptom: zu Hause lassen und erst 2 Tage nach letzten Symptomerscheinungen wieder in Schule schicken; treten Symptome in Schule auf: Kind abholen
  • Musikunterricht, Sportunterricht, Schwimmunterricht, Schulfahrten, Praktika möglich
  • Bitte beachtet/beachten Sie den aktuellen Hygieneplan, der in Kürze auch auf der Homepage zu finden sein wird! Wichtige Punkte:

-->nach Eintritt in Schule Hände waschen Pflicht-->Desinfektion ist freiwillig

-->vor Mittagessen, nach Hofpause, nach Toilettengang, vor und nach Essen Hände waschen Pflicht

-->tägliche Reinigung von Flächen durch Reinigungskräfte

-->Flächendesinfektion jeden Montag

-->technisch-mediale Geräte werden nach Benutzung desinfiziert (SPO, INF, MU…)

-->Stoßlüftung mindestens 1 Mal pro Unterrichtsstunde und in Pausen

-->Hofpausen sind verpflichtend

-->Abstandsgebot

-->neu ab 31.08.2021: Maskenpflicht in den Schulhausgängen

-->Kontaktdokumentation mittels Besucherbuch im Sekretariat für schulfremde Personen

-->ausführliche Hygienebelehrung (aktenkundig) durch die Klassenlehrer zu Beginn des Schuljahres

  • Ihren Kindern (ab 12 Jahren) und Ihnen werden Impfangebote unterbreitet, die entweder an unserer Schule oder in Döbeln am BSZ stattfinden (voraussichtlich Ende September/Oktober). Sollten Sie Bedarf haben – eine kurze schriftliche Abfrage erfolgt am 06.09.2021mittels Einklebezettel im HA-Heft – erhalten Sie nähere Informationen und Formulare dazu. Vorab wichtig: 12 -15jähre müssen von einem Sorgeberechtigten bei der Impfung begleitet werden und alle Sorgeberechtigten müssen die Einwilligung unterschreiben. 16 – 17jährige: Ein Sorgeberechtigter muss die Einwilligungserklärung unterschreiben. Es muss kein Sorgeberechtigter bei der Impfung dabei sein.

Eine Aufklärungsbroschüre finden Sie auch in Kürze auf unserer Homepage.

Nun zum Schluss möchte ich noch wichtige Hinweise für die Schulanfangsfeier am 04.09.2021 in unserer Schule für unsere Jüngsten geben:

  • Eltern, Großeltern sowie Geschwisterkinder dürfen teilnehmen
  • solange kein Regen ist, findet die Veranstaltung vor dem Haupteingang im Freien statt
  • nur bei Regen verlegen wir in unsere kleine Turnhalle-->Großeltern müssten dann davor/im Schulgebäude (wegen Platzmangel) warten
  • Maskenpflicht für alle Teilnehmer ab dem 7. Lebensjahr
  • Abstandsgebot der Familien untereinander 1,5 m
  • Abgabe der Zuckertüten: 02. und 03.09.2021 von 08:00 – 13:00 Uhr im Sekretariat
  • Einlass zur Schulanfangsfeier am 04.09.2021: ab 09:30 Uhr
  • Abgabe des ausgefüllten Kontaktformulars bei Einlass (erhalten Sie bei Zuckertütenabgabe)
  • Händedesinfektion bei Betreten des Geländes (wird bereit gestellt)
  • 3-G-Nachweise nicht erforderlich für diesen speziellen Anlass

Damit wünsche ich allen Schülern und Familien noch ein paar schöne und hoffentlich sonnige Ferientage und freue mich auf ein Wiedersehen am 06.09.2021!

 

Mit herzlichen Grüßen

 

A. Gründel (Schulleiterin)

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Testung ab 28.06.2021

 

Sehr geehrte Eltern, Erzieher und Schüler,

 

ab dem heutigen Tag testen wir gemäß Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung vom 22.06.2021 nur noch montags. Dies gilt, solange der Inzidenzwert die Marke 10 unterschreitet.

 

Mit herzlichen Grüßen

 

Andrea Gründel (Schulleiterin)

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Informationen zum Schulbetrieb ab 15.06.2021

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher, liebe Schüler,

 

ab morgen, Dienstag, den 15.06.2021, werden wir sehr wahrscheinlich keine Maskenpflicht für Lehrer, Schüler sowie das Hortpersonal in unserer Schule und auf dem Schulgelände haben. Wer möchte, kann die Maske natürlich weiterhin benutzen. Die Maskenpflicht bleibt jedoch für schulfremde Personen (Eltern, Berufseinstiegsbegleiter, Pflegekräfte...) bestehen. Im Taxi bleibt die Maskenpflicht ebenfalls bestehen. Die Testungen erfolgen wie gehabt zweimal wöchentlich (Montag, Donnerstag). Die schriftliche Abmeldung vom Präsenzunterricht verbunden mit der Anordnung häuslicher Lernzeit gilt weiter. Auch der bisherige Stundenplan verbunden mit den Taxizeiten gilt weiter. Sollten Sie, liebe Eltern und Erzieher, Fragen haben, können Sie gern in unserem Sekretariat anrufen. Bitte beachten Sie auch den aktuellen Hygieneplan, der in Kürze hier eingestellt wird.

 

Es grüßt Sie herzlich

 

Andrea Gründel (Schulleiterin)

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COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher,

 

nachfolgend erhalten Sie einige Informationen, die durch die oben genannte Verordnung neu zu beachten sind - das sind bundeseinheitliche Regelungen.

 

  • Geimpfte Personen sind von den zweimal wöchentlich stattfindenden Selbsttests in der Schule ausgenommen, wenn

1. keine Symptome einer Infektion mit dem SARS-CoV-2- Virus vorhanden sind

2. die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurück liegt

3. die Impfung im Impfausweis eingetragen ist und dieser vorgelegt wird.

 

  • Genesene Personen sind von der zweimal wöchentlich stattfindenden Selbsttestung in der Schule ausgenommen, wenn

1. keine Symptome einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorhanden sind

2. ein Genesenennachweis vorgelegt werden kann, der mindestens 28 Tage alt ist (ab positivem PCR-Test).

    Der Genesenennachweis ist maximal 6 Monate ab dem positiven PCR-Test gültig.

 

  • Die Möglichkeit sich zu Hause eines Selbsttests zu unterziehen und dann eine qualifizierte Selbstauskunft in die Schule mitzubringen entfällt ab sofort. Die Schüler können sich unter Aufsicht in der Schule testen oder ein offizielles Bestätigungsschreiben (z.B. von einem Testzentrum) über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist, mitbringen.
  • Geimpfte und genesene Personen müssen nicht in Quarantäne, wenn es zu einem solchen Fall in der Schule kommen sollte (Ausnahme: besondere Virusvariante).

 

Liebe Eltern und Erzieher,

leider gibt es nun wieder Änderungen, die wir nicht beeinflussen können, aber umsetzen müssen. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung! Wir werden weiterhin unser Bestes geben, um Ihren Kindern bestmögliche Bildung und Erziehung zukommen zu lassen. Ich möchte mich auch an dieser Stelle bei unseren Schülern bedanken, die sich vorbildlich an die Hygieneregeln halten und damit den Schulbetrieb und die Gesundheit aller zu einem großen Teil ermöglichen/erhalten.

 

Herzliche Grüße

 

A. Gründel (Schulleiterin)

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Schulbetrieb ab 26.04.2021

 

Liebe Eltern und Erzieher,

 

ich freue mich sehr Ihnen mitteilen zu können, dass wir bis mindestens 30.6.2021 nach dem bisher gewohnten Konzept des eingeschränkten Regelbetriebes weiter lernen und lehren dürfen. Dies gilt für alle Förderschulen unabhängig von Inzidenzwerten  (deren Grenzfestlegung nicht wissenschaftlich nachvollziehbar ist) und unter Beibehaltung des Hygienekonzeptes inklusive der mittlerweile bekannten Selbsttestungen.

 

Es grüßt Sie und Ihre Kinder herzlich

 

A. Gründel (Schulleiterin)

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Leistungsbewertung bei Lockdown und Abmeldung vom Präsenzunterrricht

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher,

 

hier einige Informationen zur Leistungsbewertung im Falle eines Lockdowns sowie für den Fall der Abmeldung vom Präsenzunterricht.

1. Lockdown/Schulschließung: Leistungen aus häuslicher Lernzeit werden bewertet.

2. schrifltiche Abmeldung vom Präsenzunterricht: Auf Grund der Gerechtigkeit gegenüber den Schülern, die sich im Präsenzunterricht befinden, werden nur Hausaufgaben bei allen (egal, ob zu Hause oder in der Schule gelernt wird) Schülern benotet, die auch alle Schüler bekommen. Die Lernstoffübermittlung wird mit dem Klassenlehrer besprochen. Der Klassen-/Fachlehrer ist berechtigt, verbindliche Termine vor dem Schulgebäude zu vereinbaren, an denen Ab-/Übergabe von Lernstoff erfolgt.

 

Es grüßt Sie herzlich

 

A. Gründel (Schulleiterin)

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Regelungen für den Schulbetrieb ab 12.04.2021

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher,

 

hier die aktuellen Regelungen zum Schulbetrieb ab 12.04.2021:

  • weiterhin eingeschränkter Regelbetrieb, d.h. feste Klassen mit wenig Zimmer- und Lehrerwechsel
  • Plan bleibt demnach wie vor Osterferien
  • Maskenpflicht in Schulhausgängen, vor Eingängen und beim Warten auf Taxi
  • keine Maskenpflicht im Unterricht, Hofpausen und den Pausen im Zimmer (gilt laut aktueller Corona-Schutz-Verordnung für Förderschulen), aber das Tragen wird dennoch empfohlen
  • kein Schulbesuch bei folgenden Symptomen möglich (mindestens 1 davon): allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber ab 38 Grad Celsius, Durchfall, Erbrechen, Geruchsstörungen, Geschmacksstörungen, andauernder Husten-->Lassen Sie bitte Ihr Kind zu Hause, damit andere Personen nicht gefährdet werden bzw. gesamte Klassen in Quarantäne gehen müssen! Danke!
  • neu: Selbsttestungen ab Klasse 1 bis Klasse H10 zweimal wöchentlich (Montag, Donnerstag)

-->dafür zwingend notwendig: am 12.04.2021 unterschriebene Einwilligungserklärung mitbringen (Unterschrift von einem Personensorgeberechtigten genügt)

-->fast alle Schüler der Klassen 5-H10 haben diese schon vor einiger Zeit abgegeben-->gilt weiter

-->Schüler der Klassen 1-4 haben diese Einwilligungserklärung vor den Osterferien erhalten und zum großen Teil auch wieder beim Lehrer abgegeben

-->sollte das aus irgendeinem Grund nicht der Fall sein, finden Sie die Einwilligungserklärung unter: www.corona.sachsen.de    unter der Rubrik „Schule und Kita“

-->auf dieser Internetseite wird auch der Ablauf solcher Selbsttestungen sowie Fragen dazu erklärt/geklärt

-->nur mit dieser Einwilligungserklärung darf sich Ihr Kind selbst testen

  • alternativ zur Selbsttestung: mitbringen und Abgabe einer qualifizierten Selbstauskunft (Formular ebenso auf oben genannter Internetseite abrufbar) oder einer ärztlichen oder anderen offiziellen Bescheinigung über die Durchführung eines Tests mit dem Ergebnis einer Negativtestung-->darf nicht älter als 3 Tage sein
  • sollten Sie beide Varianten (Selbsttest in Schule mit Einwilligungserklärung bzw. ärztliche/anderweitige/eigene Testung zu Hause mit Bescheinigung) nicht in Anspruch nehmen, darf Ihr Kind die Schule nicht betreten-->Sie müssen Ihr Kind schriftlich vom Präsenzunterricht entschuldigen und kümmern sich eigenständig um die Beschaffung des Schulstoffes (wie wenn Ihr Kind krank wäre)
  • Entschuldigung vom Präsenzunterricht gilt nur schriftlich und darf nicht tageweise bzw. nach Belieben geändert werden
  • empfehlenswert: Nutzen Sie die für Sie kostenfreien Selbsttests, die in der Schule angeboten werden! Somit ist mit wenig Aufwand (nur das Ausfüllen und Abgeben einer Einwilligungserklärung) Präsenzunterricht für Ihr Kind möglich.
  • Vorgehen bei den Selbsttestungen: Schüler testen sich im Klassenverband unter Anleitung des Lehrers zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde (Montag und Donnerstag)

-->bei positivem Selbsttestergebnis: Schüler wird isoliert und muss abgeholt werden und sich vorerst in Quarantäne begeben; Schule meldet an Gesundheitsamt und LaSuB; Schüler muss sich beim Arzt eines PCR-Tests unterziehen; Eltern informieren Schule, sobald Ergebnis vorliegt mit Nachweis; bei positivem PCR-Test: Gesundheitsamt verhängt Quarantäne für Schüler und eventuell gesamte Klasse; bei negativem PCR-Test: vorläufige Quarantäne gilt nicht mehr, Schulbesuch wieder möglich mit entsprechendem Negativnachweis

  • Schüler, die an den Testtagen nicht da sind, werden nachgetestet
  • Quarantänebescheide müssen in Kopie als Entschuldigungsgrund an die Schule/Klassenlehrer gegeben werden-->Vorgehen wie bei Krankmeldung

Werte Eltern und Erzieher, bitte beachten Sie die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung vom 29.03.2021 - nur durch gewissenhaftes und gemeinsames Handeln können Erkrankungen sowie Quarantänefälle und Unterrichtsausfälle vermieden werden.

 

Es grüßt Sie herzlich

 

A. Gründel (Schulleiterin)

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Corona-Selbsttests ab 17.03.2021

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher,

 

da die Selbsttests ab Mittwoch, den 17.03.2021, an unserer Schule zur Verfügung stehen werden, beginnt die verpflichtende Selbsttestung ab Klasse 5 ab MIttwoch, den 17.03.2021.

Eine Einwilligungserklärung und ein Anschreiben des Kultusministers haben Sie und Ihre Kinder gestern erhalten. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich das Erklärvideo zu den Selbsttests  anzuschauen.

Ohne diese Einwilligungserklärung und demzufolge die Selbsttestung darf Ihr Kind die Schule nicht betreten. Alternativ können Sie eine offizielle Bescheinigung eines Arztes, des DRK, einer Apotheke o.Ä. mitgeben, die besagt, dass Ihr Kind negativ getestet wurde und dies nicht länger als eine Woche her ist.

Die Selbsttestung Ihres Kindes wird künftig immer montags stattfinden.

Eltern dürfen bei der Selbsttestung in der Schule nicht zuschauen. Die Kinder werden durch die Lehrer dabei beaufsichtigt.

Schüler, die nicht getestet werden sollen, die also keine Einwilligungserklärung abgeben, kümmern sich bitte eigenständig um den verpassten Lernstoff und die eventuelle Absage beim Taxiunternehmen.

Informationen (Erklärvideo, Einwilligungserklärung, FAQs) finden Sie unter  https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html  bzw. im SMK-Blog.

 

Herzliche Grüße

 

A. Gründel (Schulleiterin)

 

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Corona-Selbsttests

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher,

 

nachfolgend einige Informationen zu den eigentlich ab 15.03.2021 geplanten Selbsttests ab Klasse 5:

  • Beginn ist nicht der 15.03.2021; Start noch unklar-->wahrscheinlich in der Woche vor den Osterferien
  • Testung der Schüler nach Start ein Mal pro Woche
  • Sie erhalten über Ihr Kind nächste Woche eine Einwilligungserklärung.
  • Sollten Sie nicht einwilligen, ist das Betreten der Schule und somit eine Präsenzbeschulung nicht erlaubt. Dann erfolgt häusliches Lernen.
  • Alternativ können Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die nicht älter als 1 Woche ist und bescheinigt, dass bei Ihrem Kind keine Infektion mit dem Corona-Virus vorliegt.
  • Sollten Sie nicht in die Testung einwilligen (Ihr Kind kommt somit nicht in die Schule), dann beachten Sie bitte, dass Sie gegebenenfalls das Taxiunternehmen selbst informieren und auch das Essen abbestellen müssen.
  • Tests: durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttestkits der Firma Roche; kostenfrei; zum Abstrich in Nase (nicht sehr weit hinein)
  • Schüler sind versichert über Unfallkasse Sachsen
  • Testung soll unter Aufsicht eines Lehrers stattfinden, aber durch die Schüler selbst
  • Informationen finden Sie unter: www.bildung.sachsen.de   -->dort soll auch ein Erklärvideo eingestellt werden
  • positives Testergebnis: Kind holen, in Quarantäne begeben und Gesundheitsamt kontaktieren

 

Es grüßt Sie und Ihr Kind herzlich

 

A. Gründel (Schulleiterin)

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Informationen zum Präsenzunterricht ab 10.03.2021

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher,

 

nachfolgend noch detailliertere Informationen zum Schulbetrieb ab 10.03.2021 bis Osterferien:

  • Unterricht findet statt in festen Klassen (gesamte Klasse) in festem Zimmer mit wenig/keinem Lehrerwechsel.
  • Es findet kein GTA statt.
  • Fächer, die vorrangig unterrichtet werden: MA, DE, EN (=Fächer, die für die schriftlichen Hauptschulprüfungen relevant sind).
  • Die Unterrichtsendzeit erhalten Sie für den 10.03.2021 vom Klassenlehrer.
  • Am 10.03.2021 erhalten die Schüler dann die genauen Pläne und Zeiten.
  • Am 10.03.2021 finden (noch) freiwillige Schnelltestungen durch das DRK ab 07:30 Uhr ab Klasse 5 an unserer Schule statt. Dies kann nur mit ausgefüllter Einwilligungserklärung erfolgen (Blanko hier auf Homepage eingestellt). Ihr Kind soll diese am Mittwoch, wenn die Testung gewünscht ist, mitbringen.
  • Abmeldung vom Präsenzunterricht erfolgt durch Sie nur schriftlich. Dann bekommt Ihr Kind Aufgaben für zu Hause. Sollte Ihr Kind während der häuslichen Lernzeit krank sein und die Aufgaben nicht erledigen können, benötigen wir dennoch ein ärztliches Attest.
  • Am 10.03.2021 bringen alle Schüler die noch fehlenden Aufgaben aus der häuslichen Lernzeit mit. Desweiteren bringen sie die Unterrichtsmaterialien für DE, MA und EN mit.
  • Selbsttestungen für alle Schüler (und Beschäftigte) werden zur Pflicht, sobald die Testmaterialien da sind-->frühestens ab 15.03.2021. Diese werden unter Lehreraufsicht bei den Schülern durchgeführt. Bei positivem Testergebnis müssen Sie Ihr Kind abholen und einem weiteren Test beim Arzt unterziehen lassen.

 

Es grüßt Sie und Ihre Kinder herzlich

 

A. Gründel (Schulleiterin)

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Präsenzunterricht ab 10.03.2021

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher,

 

ab dem 10.03.2021 öffnen die Förderschulen wieder ihre Türen für die Durchführung des Präsenzunterrichtes in den Klassen, die bis jetzt noch in häuslicher Lernzeit waren. Das Prinzip der festen Klassen mit festen Bezugspersonen bzw. wenig Lehrerwechsel und Zimmerwechsel soll dabei gelten.

Wir freuen uns, die Kinder wiederzusehen!

Derzeit sind leider - auf Grund der Kürze der Zeit - noch sehr viele Fragen offen, die Absprachen erfordern. Im Laufe des Montags oder Dienstags allerdings werden Sie Informationen durch die Klassenlehrer und auch hier auf der Homepage durch mich erhalten.

Feststehende Informationen die Schüler betreffend sind:

  • Schülerpraktika finden weiterhin nicht statt.
  • Testpflicht für Schüler einmal pro Woche mit Selbsttests, sobald die Tests vorhanden sind-->Zutritt nur mit negativem Testergebnis
  • Der bisherige Hygieneplan bleibt vorerst bestehen und muss eingehalten werden! Die Schüler werden am ersten Schultag durch die Lehrer aktenkundig belehrt.
  • Wir behalten die Maskenpflicht (FFP2- oder OP-Masken) in den Schulhausgängen, vor den Eingängen und beim Warten auf ein Taxi bei! Im Unterricht ist das Tragen der Maske freiwillig.
  • Essen kann bestellt werden. Sollte ein Schüler jedoch den Bus 11:25 Uhr nach Hainichen benutzen, ist dies nicht möglich.
  • Am Mittwoch, den 10.03.2021, finden wahrscheinlich Testungen durch das DRK statt (wahrscheinlich freiwillig, sicher kostenfrei). Diese Testungen waren angedacht für Schüler ab Klasse 7, es liegt aber im Bereich des Wahrscheinlichen, dass Schüler ab Klasse 5 auch getestet werden können. Für den Fall, dass die Schnelltestungen stattfinden und Sie diese für Ihr Kind nutzen wollen, ist eine ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung am Mittwoch erforderlich. Diese ist auf unserer Homepage zu finden.
  • Taxen werden durch uns informiert.

Noch neu dazu: Sie können laut Corona-Schutz-Verordnung vom 05.03.2021 ihr Kind vom Präsenzunterricht schriftlich abmelden. Dann ordnen wir häusliches Lernen an. Die schriftliche Abmeldung kann per Email, Post oder Einwurf in den Briefkasten erfolgen.

Bitte beachten Sie die neue Corona-Schutz-Verordnung sowie unseren Hygieneplan. Danke!

Sind unsere Planungen endgültig abgeschlossen, erhalten Sie zeitnah genauere Informationen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung! Auch wir erhalten diese Informationen nicht wesentlich eher als die Öffentlichkeit und können dann erst konkrete Umsetzungsschritte planen und die Logistik (Taxen, Essen, Testungen...) wieder anlaufen lassen. Sie können sich sicher sein, dass wir bestrebt sind, das Beste für unsere Schüler daraus zu machen!

 

Es grüßt Sie herzlich

 

A. Gründel (Schulleiterin)

 

 

 

 

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Präsenzunterricht Kl. 9 und allgemeine Informationen

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher,

 

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ab 22.02.2021 auch unsere Schüler der Klasse 9 in den Präsenzunterricht kommen dürfen. Die Unterrichtsendzeit ist täglich 13 Uhr. Genauere Informationen erhalten Sie von der Klassenlehrerin. Die Taxen werden informiert. Bitte beachten Sie den aktuellen Hygieneplan, insbesonders dass das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske verpflichtend ist in den Schulhausgängen und vor den Eingängen. Die Essenbestellung ist möglich.

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske ist für alle Schüler, die sich im Präsenzunterricht befinden, in den Schulhausgängen und vor den Eingängen verpflichtend. Bitte beachten Sie den aktuellen Hygieneplan unserer Schule sowie die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung.

 

Es grüßt Sie und Ihre Kinder herzlich

 

A. Gründel (Schulleiterin)

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eingeschränkter Regelbetrieb für die Klassen 1-4 ab 15.02.2021 und Unterricht Klasse H10

 

 

Liebe Eltern und Erzieher,

 

wie Sie sicher aus Medieninformationen entnehmen konnten, soll ab Montag, den 15.02.2021, bis auf Weiteres der sogenannte eingeschränkte Regelbetrieb für die Klassen 1-4 beginnen. Auch wir erhielten diese Information gestern.

Der Präsenzunterricht für die Klasse H10 findet in der bisherigen Form weiter statt.

 

Nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Klassen 1-4:

 

  • eingeschränkter Regelbetrieb=Klassenleiterunterricht bis 11:00 Uhr bzw. teilweise bis 13:00 Uhr (Prinzip der festen Gruppen, um eine Durchmischung zu vermeiden)
  • Fächerprioritäten: DE, MA, DE/Sachunterricht; andere Fächer fließen übergreifend ein
  • Schulpflicht, aber keine Schulbesuchspflicht: Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihr Kind weiterhin zu Hause lernen zu lassen (geht nicht tageweise,d.h. nur an einzelnen Tagen), dann müssen sie, in Absprache mit dem Klassenlehrer, Aufgaben für die häusliche Lernzeit in der Schule/Schuleingang abholen. Die Entscheidung für weiteres häusliches Lernen müssen Sie uns schriftlich per Email, Post, Einwurf Briefkasten…mitteilen.
  • Beachtung des Hygieneplanes (ausführliche Variante auf dieser Homepage zu finden); wichtigste Punkte: kein Zutritt mit Corona-Symptomen bzw. unverzügliches Abholen; Maskenpflicht (egal, welche Art von Maske, aber keine Schals und Tücher) in Schulhausgängen und vor Schuleingängen; bei Eintritt in Schulgebäude morgens Hände waschen und desinfizieren; ebenso vor Mittagessen; Hust- und Niesetikette beachten; pro Unterrichtsstunde wird 1 Mal gelüftet durch Lehrer; in jeder Pause Lüftung durch Lehrer; regelmäßiges Händewaschen; mindestens 1 Hofpause; Abstand (1,50m) halten
  • Bitte belehren Sie Ihr Kind schon vor Schulbeginn. Eine weitere Belehrung findet durch den Klassenlehrer in der Schule statt.
  • Taxen sind informiert
  • kein Sport- und Schwimmunterricht
  • kein GTA, keine Therapien erlaubt
  • Essenbestellung möglich (Essen gestaffelt im Speiseraum)
  • Hort ab 11:00 Uhr im Haus
  • Zeugnismappe am Montag, den 15.02.2021, mitbringen, danach Erhalt der Halbjahresinformation

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher, genauere Informationen erhalten Sie gegen Ende dieser Woche vom Klassenlehrer (Unterrichtsendzeiten, Taxizeiten, Unterrichtsmaterial…).

Sollten sich neuere Entwicklungen ergeben, informiere ich sie an dieser Stelle so zeitnah, wie möglich :).

 

Wir freuen uns auf unsere Jüngsten und drücken die Daumen, dass auch alle gesund sind!

 

Es grüßt Sie und Ihre Kinder

 

A. Gründel (Schulleiterin)

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Unterricht und Notbetreuung ab 08.02.2021

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher,

 

hiermit möchte ich Sie über Termine informieren, die bislang schon bekannt sind zum weiteren Schulablauf.

Nächste Woche sind die Winterferien (vom 01.02.-05.02.2021). In dieser Zeit findet von Seiten der Schule keine Notbetreuung statt, Taxen fahren nicht.

Vom 08.02.-12.02.2021 ist weiterhin die Klasse H10 in Gruppen im Präsenzunterricht. Der jetzige Stundenplan gilt weiter. Eine freiwillige und kostenfreie Schnelltestung der Schüler und Lehrer wird angeboten (genaues Datum und genauer Ort sind noch nicht bekannt; Elterninformation wurde ausgeteilt). Die Zeugnisse erhalten die Schüler der Klasse H10 am 11.02.2021 durch ihre Klassenlehrerin. Die Schüler, die sich weiterhin in häuslicher Lernzeit befinden, erhalten ihr/e Halbjahresinformation/-zeugnis dann, wenn sie die Schule wieder besuchen. Sollte ein Schüler der Klasse 9 das Halbjahreszeugnis eher benötigen (z.B. wegen einer Bewerbung für einen Ausbildungsplatz), kann gern ein Termin zur Übergabe im Sekretariat oder mit der Klassenlehrerin vereinbart werden.

Für Schüler der Klassen 1-4 findet in der eben genannten Woche weiterhin die Notbetreuung von 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr in der Schule statt. Für Hortkinder gilt weiterhin die Notbetreuung von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Sollten Sie Ihr Kind neu amelden wollen, geben Sie bitte per Email oder telefonisch im Sekretariat zeitnah Bescheid.

Nach jetzigem Stand kann ich für den Zeitraum ab 15.02.2021 leider noch keine weiteren gesicherten Informationen geben.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und wünsche allen Familien erholsame Winterferien!

 

Es grüßt Sie herzlich

 

A. Gründel (Schulleiterin)

 

 

 

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Notbetreuung und Diverses

 

Sehr geehrte Schüler, Eltern und Erzieher,

 

hiermit möchte ich Euch/Ihnen noch einige hilfreiche und notwendige Informationen zum Schulbetrieb zukommen lassen.

Die Notbetreuung für Schüler der Klasen 1-4 verlängert sich bis vorerst zum 29.01.2021. Bitte beachten Sie, dass für Kinder, die eventuell neu in der Notbetreuung angemeldet werden, der Nachweis für die berufliche Tätigkeit, bestätigt durch den Arbeitgeber, erbracht werden muss. Bitte geben Sie uns telefonisch oder per Email Bescheid, ob Ihr Kind in die Notbetreuung kommt. Sollte Ihr Kind ein "Taxikind" sein, informieren Sie bitte das Taxiunternehmen selbst. Essenbestellung ist auch möglich.

Das Datum der Halbjahresinformationen bzw. -zeugnisse wird der 10.02.2021 sein. Ausgegeben werden die Zeugnisse, sobald die Kinder in der Schule sind (muss also bei Wechselunterricht nicht der 10.02.2021 sein; kann auch später sein).

Erledigte Lernaufgaben, die auf Arbeitsblättern zu erfüllen waren, können gern in den Schulbriefkasten getan werden. Ansonsten können auch Blätter/Aufgaben eingescannt an den Lehrer geschickt werden.

Ich möchte Euch und Ihnen auch die Lernplattform "Sofatutor" sehr empfehlen! Auf dieser Plattform kann Ihr Kind für die verschiedensten Fächer in motivierender Art und Weise, auch in Form von kleinen Videos, Aufgaben erfüllen und üben. Einige unserer Kollegen stellen den Schülern Links für bestimmte Aufgaben bei Sofatutor zur Verfügung. Diese können kostenlos genutzt werden. Sollten Sie die gesamte Lernplattform zum Üben nutzen wollen, können Sie sich kostenpflichtig (ca. 20 Euro pro Monat) anmelden.

 

Es grüßt Euch/Sie herzlich

 

Andrea Gründel (Schulleiterin)!

 

 

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09.01.2021

Werte Eltern und Erzieher,

 

unter Mitwirkung des DRK sollen an den Schülern und Lehrern der Klasse H10 unserer Schule bzw. an Schülern und Lehrern fast aller Abschlussklassen in Sachsen freiwillige PoC-Tests (Schnelltests) durchgeführt werden. Dazu werden die Schüler und Lehrer mit Sonderfahrten zu sogenennten Test- bzw. Stützpunktschulen ab 18.01.2021 innerhalb der üblichen Schulzeit gefahren. Für unsere Schüler kenne ich das genaue Datum noch nicht, weiß aber, dass die für uns zuständige Schule das BSZ in Döbeln ist. Dort werden die Schüler und Lehrer, die das möchten, getestet (kostenlos und freiwillig).Sollte eine Person positiv getestet sein, dann muss der Schüler umgehend von den Eltern abgeholt werden bzw. der Lehrer nach Hause fahren und sich in Quarantäne begeben. Negativ getestete Personen werden per Sonderfahrt wieder in unsere Schule gefahren.

 

Da die Umsetzung nun sehr kurzfristig erfolgen muss, bitte ich Sie, liebe Eltern der Klasse H10, zu überlegen, ob Ihr Kind an dieser Testung teilnehmen soll oder nicht und der Klassenlehrerin bzw. Elternvertreterin bis Montag Abend Rückmeldung zu geben.

 

Genauere Informationen erhalten Sie, wenn eine Testung gewünscht wird, sobald wir sie haben.

Ich bitte Sie um Verständnis für die Kurzfristigkeit!

 

Eine allgemeine Information über Schnelltests finden Sie hier: 

 

t3://page?uid=20146#165865

 

Es grüßt Sie herzlich

 

Andrea Gründel (Schulleiterin)

 

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Liebe Schüler, liebe Eltern und Erzieher!

 

Hiermit möchte ich Euch und Ihnen zunächst ein gesundes und glückliches neues Jahr 2021 wünschen, in dem sich hoffentlich sobald wie möglich alles wieder in ruhigere und gewohnte Bahnen begiebt!

Unser Team wird alles dafür Nötige und in unserer Kraft und Verantwortung sowie unseren Möglichkeiten stehende tun, um allen unseren Schülern ein möglichst kontinuierliches Lernen zu ermöglichen.

Natürlich sind wir an Beschlüsse der Staatsregierung gebunden, die es umzusetzen gilt. Die neuesten Informationen darüber finden sie stets zeitnah hier auf der Homepage.

 

Seit heute Morgen bzw. gestern Abend ist Folgendes bekannt:

 

  • ab Montag, den 18.01.2021 befindet sich die Klasse H10 (Abschlussklasse Hauptschule) wieder im Präsenzunterricht an unserer Schule (genauere Informationen folgen, sobald bekannt)
  • alle anderen Klassen haben weiterhin häusliche Lernzeit bis 29.01.2021
  • danach, vom 01.02.2021 bis 05.02.2021, ist eine Woche Winterferien
  • ab 08.02.2021 soll eingeschränkter Regelbetrieb (unter Vorbehalt der Infektionszahlen) für alle Klassen stattfinden (genauere Infos folgen, sobald bekannt)
  • Änderung der Osterferien: 29.03. - 09.04.2021

 

Liebe Schüler, Eltern und Erzieher, bitte informiert Euch/informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen hier an dieser Stelle. Sobald gesicherte und offizielle Informationen für die Schulen bereit stehen, werden sie hier veröffentlicht.

Ich danke Euch und Ihnen für Ihr Verständnis und die Zusammenarbeit! Auch diese Zeiten werden wir gemeinsam bewältigen! Ich schaue zuversichtlich in die Zukunft! Sollten Fragen oder Probleme auftauchen, ist unser Team gern als Ansprechpartner für Euch und Sie da!

 

Es grüßt Euch/Sie

 

Andrea Gründel (Schulleiterin)

 

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Notbetreuung

 

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erzieher,

 

seit gestern Abend sind uns genauere Informationen bekannt, was die Notbetreuung betrifft.

Die Notbetreuung betrifft die Klassenstufen 1-4. Sie findet statt vom 14.12.-18.12.2020 sowie vom 04.01.-08.01.2021. Die dafür in Frage kommenden Familien/Kinder entnehmen Sie bitte beigefügter Anlage 1 und 2. Der Nachweis des Arbeitgebers/der Arbeitgeber muss spätestens am Dienstag, den 15.12.2020, zur Notbetreuung vorgezeigt werden. Das gilt auch für das Datenschutzformblatt. Am Montag, den 14.12.2020, sollte der Nachweis schon vorgelegt werden. Ist dies jedoch auf Grund der Kürze der Zeit nicht möglich, wird es eine Übergangsregelung für jenen Montag geben, bei der wir selbst prüfen, ob die Notbetreuung gerechtfertigt ist.

Die Notbetreuung in unserer Schule findet statt von 07:00 Uhr – 11:00 Uhr. Mit ihrem jeweiligen Taxiunternehmen müssen Sie sich selbst in Verbindung setzen, sollte dies notwendig sein. Vorsorglich sind zunächst alle Taxen abbestellt. Sollten Sie ein Mittagessen wünschen, setzen Sie sich selbst mit dem Essenanbieter in Verbindung, denn auch das Mittagessen wurde vorsorglich für alle Schüler abbestellt.

Bitte geben Sie uns in kurzer Form per Email Bescheid, sollten Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen: foerderschule-rosswein(at)t-online(dot)de. Schreiben Sie auch dazu, wann die Notbetreuung (an welchen Tagen) erforderlich ist. Dies ist für unsere Planung zwingend erforderlich!

 

Die erforderlichen Formblätter bekommen die Schüler der Klassen 1-4 heute in der Schule ausgeteilt. Außerdem sind diese über folgenden Link einsehbar: t3://page?uid=51924#162829

 

Herzliche Grüße

 

Andrea Gründel (Schulleiterin)

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Häusliche Lernzeit

 

Sehr geehrte Eltern und Erzieher,

 

wie Sie sicher aus der Presse erfahren haben, schließen alle Schulen ab Montag, den 14.12.2020 bis zum 10.01.2021. Eine Notbetreuung soll es geben, allerdings wissen wir noch nicht, wer diese in Anspruch nehmen darf. Alle Lehrer übergeben in der verbleibenden Zeit bis Freitag, den 11.12.2020 an die Schüler Lernstoff für die häusliche Lernzeit. Sobald neue Informationen seitens des Kultusministeriums zur Verfügung stehen, informieren wir Sie umgehend. Dies kann sich jedoch bis Freitag, den 11.12.2020 hinauszögern. Wir bitten um Ihr Verständnis! Vorab wünsche ich allen Eltern, Erziehern und Schülern eine unbeschwerte Weihnacht, viel Gesundheit und ein positives Jahr 2021!

 

Es grüßt Sie

 

Andrea Gründel (Schulleiterin)

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Neue Corona-Schutz-Verordnung

 

Sehr geehrte Eltern, Erzieher, liebe Schüler,

 

da in unserem Landkreis ein hohes Infektionsgeschehen herrscht, sieht die ab 01.12.2020 gültige Corona-Schutz-Verordnung vor, dass Förderschulen einen sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen. Das bedeutet, dass ab 02.12.2020 (wir benötigen durch die Taxiumbestellung eine gewisse Vorlaufzeit und möchten Ihnen/Euch auch Planungsvorlaufzeit geben) bis auf Weiteres an unserer Schule Klassenleiterunterricht bis 11:00 Uhr stattfindet mit den Fächerprioritäten DE, MA und EN. Damit soll ein häufiger Lehrerwechsel sowie Unterricht in gemischten Gruppen vermieden werden, so dass im Falle einer Coronainfektion eines Lehrers bzw. Schülers so wenig Menschen wie möglich in die Quarantäne geschickt werden müssen bzw. sich so wenig wie möglich Menschen einer Infektionsgefahr aussetzen. Außerdem werden die Klassen meistens im selben Zimmer sein. Dennoch werden wir in Abständen (so, wie es sich organisatorisch einrichten lässt) anderen Fachunterricht anbieten (verbunden mit einem Lehrerwechsel und Zimmerwechsel), um auch den Fächerkanon einigermaßen aufrecht zu erhalten. Dieser Fachunterricht findet dann allerdings im Block, d.h. mehrere Stunden am Stück, statt.

Der Schwimmunterricht für Klasse 3 fällt weiterhin aus. Schüler ab Klasse 7 tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht. Ab 07:00 Uhr begibt sich jeder Schüler zu seinem Eingang nach dem Händewaschen und Händedesinfizieren in sein Klassenzimmer. Dort hat der Klassenlehrer/jeweilige Lehrer ab 07:00 Uhr die Aufsicht. Die Hofpausen finden gestaffelt statt und getrennt nach Klassen. Die Pausen, die drinnen stattfinden, werden im Klassenzimmer verbracht. Das Mittagessen wird gestaffelt im Speiseraum eingenommen. Schüler, die mit dem Bus nach Hainichen 11:25 Uhr fahren, können leider kein Mittag essen. Dort bitten wir um Abbestellung. Die Taxen (auch für die Hortkinder) werden wir für 11:45 Uhr bestellen, so dass ein Mittagessen ermöglicht wird. Bis 11:45 Uhr betreut der jeweilige Lehrer „seine“ Taxikinder im jeweiligen Zimmer. Allerdings warten wir noch auf Rückmeldung der Taxen. Eine spätere Selbstabholung vom Hort ist natürlich möglich.

Jeder Schüler (außer Taxikinder) begibt sich unmittelbar nach dem Unterricht auf den Heimweg und verlässt unverzüglich das Schulgelände. Ergotherapie und Logopädie finden nicht statt.

Terminänderungen (unter Vorbehalt) sind folgende: letzter Schultag: 18.12.2020;

DE-Tag: 17.12.2020; Krippenspiel: 18.12.2020 gestaffelt in Kirche.

Der aktuelle Hygieneplan gilt weiter und ist durch die Schüler und Eltern zu beachten. Aushänge befinden sich an den Eingangstüren und auf der Homepage ist er ebenfalls zu finden.

Werte Eltern und Erzieher, liebe Schüler, leider müssen wir davon ausgehen, dass diese Situation bis zu den Winterferien anhält. Ich bitte Sie/Euch, sich über neueste Entwicklungen auf unserer Homepage zu informieren. Änderungen können sich schnell ergeben!

Bitte beachten Sie/beachtet die sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 27.11.2020, die ab 01.12.2020 in Kraft tritt. Alle Änderungen an unserer Schule treten jedoch erst ab 02.12.2020 in Kraft, da wir Ihnen und Euch eine gewisse Planungszeit geben möchten und auch die Taxiumbestellung eine Vorlaufzeit erfordert.

Bleiben Sie/bleibt gesund und in dieser Zeit, die von uns allen eine hohe Flexibilität erfordert, trotz allem gelassen! Ich wünsche allen eine frohe Weihnachtszeit und ein gesundes Jahr 2021!

 

 Mit vorweihnachtlichen Grüßen

 

Gründel (Schulleiterin)

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Liebe Schüler, werte Eltern,

auf Grund der aktuellen Entwicklung das Corona-Geschehen betreffend, gibt es für unsere Schule einige Neuerungen ab dem 02.11.2020.

Ich bitte um Beachtung des aktualisierten Hygienplans für unsere Schule, der ab 02.11.2020 in Kraft tritt (Aushänge an den Eingangstüren, auf Homepage eingestellt).

Besonders wichtig ist die erneute Maskenpflicht in den Schulhausgängen für alle Personen, die sich in unserer Schule befinden (nur mit ärztlichem Attest kann eine Person davon befreit werden).

Weiterhin wichtig ist, dass das Stadtbad Roßwein geschlossen ist. Somit findet bis auf Weiteres kein Schwimmunterricht (stattdessen Deutsch- und Mathematikunterricht) sowie kein GTA-Schwimmen statt. Sportunterricht findet nach wie vor statt.

Ich bitte Euch und Sie sich stets auf unserer Homepage auf dem Laufenden zu halten.

Bleibt gesund!

 

Es grüßt Sie/Euch

Andrea Gründel (Schulleiterin)

 

 

 

 

Liebe Schüler, werte Eltern,

hiermit möchte ich Euch/Sie auf die neue Allgemeinverfügung vom 13.08.2020 mit Wirkung ab 31.08.2020 bis 21.02.2021 hinweisen mit der Bitte um Beachtung! Die Allgemeinverfügung ist zu finden unter: www.coronavirus.sachsen.den --.>Informationen für Eltern, Schüler, Lehrkräfte und Erzieher -->Allgemeinverfügung.

Die zu unterschreibende Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote usw. erhaltet Ihr/erhalten Sie in den ersten Schultagen.

 

 

Es grüßt Euch/Sie

Andrea Gründel (Schulleiterin)

Roßwein, 22.08.2020

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Hygienemaßnahmen/Infektionsschutzmaßnahmen an unserer Schule (Stand: 22.08.2020):

-Beim erstmaligen Betreten der Schule am Tag müssen alle Personen Hände waschen und desinfizieren.

-Vor dem Mittagessen werden Hände gewaschen und desinfiziert.

-Nach Pausen werden die Hände gewaschen.

-Körperkontakt muss vermieden werden (Händeschütteln, Umarmungen, Spiele im Sportunterricht mit Körperkontakt...).

-Alle Lehrer achten, dort, wo es möglich ist, auf genügend Abstand zwischen Personen.

-Schüler gehen einzeln auf die Toilette.

-Hofpausen sind verpflichtend bei entsprechendem Wetter für alle Klassen.

-häufiges/wenn möglich andauerendes Lüften in Räumen und Gängen

-tägliche Reinigung der Böden, Toiletten

-wöchentliche Flächendesinfektion (Handläufe, Türklinken, Tische, Stühle); bei Bedarf mehr als einmal in Woche

-Flächendesinfektion von Sportgeräten vor und nach dem Benutzen.

-Händedesinfektion vor Benutzen eines Computers

-Schulfremde Personen müssen im Schulgebäude eine Maske tragen und sich im Sekretariat in ein Besucherbuch eintragen.

-Schülern und Lehrern wird empfohlen eine Maske zu tragen. 

-Hust- und Niesetikette muss beachtet werden!

-gründliches Händewaschen mit Seife

-Alle an unserer Schule arbeitenden Personen sowie Schüler und schulfremde Personen, die unsere Schule betreten, beachten die Allgemeinverfügung vom 13.08.2020 gültig ab 31.08.2020 bis 21.02.2021 sowie die Hinweisschilder in den Eingangsbereichen!

 

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Liebe Schüler, werte Eltern,

nachfolgend lest Ihr/lesen Sie die wichtigsten Informationen, die von Seiten des Kultusministeriums zum kommenden Schuljahr bereit gestellt wurden. Teile der Informationen sind speziell auf unsere Schule angepasst.

-Unterricht im normalen Klassenverband

-Schulbesuchspflicht; Befreiung vom Präsenzunterricht nur mit ärztlichem Attest; dann Hausaufgaben

-Unterricht in allen Fächern erlaubt

-1,50 m Mindestabstand gilt nicht mehr

-Körperkontakt soll vermieden werden

-Gesundheitsbestätigung entfällt

-Mund-Nasen-Bedeckung entfällt bzw. beruht auf Freiwilligkeit

-Mund-Nasen-Bedeckung muss allerdings mitgeführt werden/im Ranzen vorhanden sein!

-Beim Betreten der Schule am Morgen und vor dem Mittagessen werden Hände gewaschen und desinfiziert. Ansonsten werden die Hände besonders nach der Hofpause sowie vor und nach dem Frühstück und bei Bedarf gewaschen.

-einmal pro Woche Flächendesinfektion an unserer Schule (Tische, Handläufe, Türklinken...) neben den alltäglichen Reinigungsarbeiten

-Nies- und Hustetikette ist zu beachten

-zeigt ein Schüler an mehr als 2 Tagen Symptome (Husten, Fieber, Durchfall, Erbrechen), die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen, dann erst wieder Zutritt, wenn die Symptome zwei Tage nicht auftraten

-Alle Schüler werden zu Beginn des Schuljahres vom Klassenlehrer über Hygienemaßnahmen aktenkundig belehrt und haben sich an diese Vorgaben zu halten.

-zeitlich begrenzte und regionale Schließungen dennoch nicht auszuschließen (Gesundheitsamt entscheidet)

-dann erfolgt, wie mittlerweile gewohnt;), häusliche Lernzeit; Aufgaben werden über unsere Homepage bereit gestellt.

Solltet Ihr/Sollten Sie Fragen haben, dann sprecht uns an bzw. rufen Sie gern bei uns an!

Ich wünsche allen Familien eine erholsame, abwechslungsreiche und sonnige Sommerferienzeit! Wir sehen uns, hoffentlich gesund, am 31.08.2020 wieder!

 

Es grüßt Euch/Sie

Andrea Gründel (Schulleiterin)

Roßwein, 13.07.2020