138. Oberschule 

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Krankmeldung

Verfahrensweise im Krankheitsfall von Schülerinnen und Schülern

Erkrankte Schülerinnen und Schüler sind am ersten Tag der Erkrankung bis 7.30 Uhr im Sekretariat abzumelden, entweder telefonisch, per E-Mail oder über untenstehendes Kontaktformular.

 

Dieses Kontaktformular gilt nur als allgemeine Information für das Sekretariat aber nicht als Entschuldigung für die Abwesenheit Ihres Kindes. Ein ärztliches Attest bzw. eine schriftliche Entschuldigung ist bei der Klassenleitung nachzureichen.

Wird die Dauer der Erkrankung nicht mitgeteilt, gilt die Abmeldung für einen Tag.

Nach dem Versenden der Krankmeldung werden Sie automatisch auf die Startseite weitergeleitet.