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Schülerbeförderung

Die Landeshauptstadt Dresden stellt ein Bildungsticket zur Schülerbeförderung bereit. Hinweise sowie die entsprechenden Formulare zur Beantragung und Auszahlung finden Sie unter: Informationen zur Schülerbeförderung der Stadt Dresden

Erkrankung des Kindes

Ist ein Unterrichtsbesuch nicht möglich, z.B. durch Krankheit, sind die Eltern dazu verpflichtet, ihr Kind bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat abzumelden. In der Regel genügt diese Entschuldigung.

Sollte trotz Fehlen des Kindes keine Abmeldung erfolgt sein, wird die Schulleitung / das Sekretariat den Grund der Abwesenheit überprüfen. Ferner sind die Eltern dazu verpflichtet, bei längeren Fehlzeiten ihres Kindes, Hausaufgaben und zusätzliche Übungsaufgaben in der Schule zu erfragen bzw. zu besorgen.

Im Falle einer hohen Anzahl an Fehltagen, behalten wir uns vor, ärztliche Bescheinigungen oder Atteste einzufordern. In besonderen Fällen schalten wir den Amtsarzt ein. Für den Schwimmunterricht gelten gesonderte Regelungen. Davon werden die Eltern der Klassenstufe 2 zu Beginn des Schuljahres informiert.

Freistellung

Die Beurlaubung eines Schülers wird nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Die Klassenleiterin kann eine Beurlaubung von 1 bis 2 Tagen im Ausnahmefall aussprechen. Längere Beurlaubungen (ab 3 Tage) obliegen der Schulleitung. Die Genehmigung orientiert sich auch am Leistungsstand des Kindes. Die Fehltage werden auf dem Zeugnis vermerkt.

Versicherung

Für alle Schüler besteht eine gesetzliche Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle während des Schulwegs, auf dem Schulgelände sowie für die Zeit des Unterrichts und den dazugehörigen Pausen. Schulische Unterrichtsveranstaltungen außerhalb der Schule sind ebenfalls unfallversichert. Ist nach einem Unfall ein Arztbesuch notwendig, so ist der Unfall unverzüglich im Sekretariat anzuzeigen. Die Aufnahme einer Unfallmeldung ist im Interesse des Verunfallten erforderlich. Die Unfallmeldung gehört zu den Pflichten des Geschädigten, des Lehrpersonals bzw. der Erziehungsberechtigten.