1 | Unser Leitbild | |
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2 | Zielstellungen und Aufgaben | |
3 | Rahmenbedingungen der Schule | |
4 | Zielstellung für die Bildung und Erziehung der SchülerInnen an unserer Schule | |
4.1 | Allgemeines | |
4.2 | Aufgaben der LehrerInnen auf Schule bezogen | |
4.3 | Aufgabenbereich der Pädagogischen Fachkraft Im Unterricht | |
4.4 | Aufgabenbereich der Aufgabenbereich der Zusatzkräfte Bundesfreiwilligendienst und freiwilliges soziales Jahr (BFD - FSJ) | |
4. 5 | Interdisziplinäre Zusammenarbeit | |
5 | Unterricht – Lernziele | |
5. 1 | Struktur des Unterrichts | |
5. 2 | Unterstufe | |
5. 3 | Mittelstufe | |
5. 4 | Oberstufe | |
5. 5 | Werkstufe | |
5. 6 | Kursunterricht | |
5. 7 | Fachunterricht und Wahlpflichtfächer | |
6 | Diagnostik | |
7 | Der Förderplanassistent | |
8 | Qualifizierungsmaßnahmen | |
9 | Elternarbeit | |
10 | Öffentlichkeitsarbeit | |
11 | Traditionen | |
12 | Schülerbeförderung |
Lernen unter dem Dach der Geborgenheit und des Verständnisses füreinander
Wir begleiten und unterstützen die Schüler bei der Entwicklung ihrer Selbst–, Sozial– und Sachkompetenz.
Wir bereiten die Schüler auf ein möglichst unabhängiges und weitestgehend selbstbestimmendes Erwachsenenleben vor.
Unsere Arbeit basiert auf Akzeptanz, Toleranz und Offenheit.
Die Zusammenarbeit mit Eltern, Therapeuten, Ärzten und Behörden ist uns wichtig.
Wir öffnen unsere Schule nach außen.
Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen (Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 101).
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage (Schulgesetz für den Freistaat Sachsen, §1).
Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. Diesen Auftrag erfüllt die Schule, indem sie Kenntnisse, Fähigkeiten und Wertehaltung vermittelt, um so die Erziehungs- und Bildungsziele zu erreichen und Freude am Lernen zu erwecken.
An der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet und betreut, die aufgrund schwerwiegender Beeinträchtigungen im kognitiven Bereich, verbunden mit sozialkommunikativen und emotionalen Besonderheiten, in den anderen allgemein bildenden Schulen nicht hinreichend gefördert werden können. (Schulordnung- Förderschulen §5).
Die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gliedert sich in Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe und Werkstufe. Innerhalb der einzelnen Stufen werden Klassen gebildet. Der Besuch einer Stufe umfasst drei Jahre. Die Schüler der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erfüllen die ihnen obliegende Berufsschulpflicht in der Regel in der Werkstufe.
Unsere Schule ist eine Schule mit Ganztagsangebot. Seit Dezember 1996 werden hier jährlich zwischen 80 und 90 Schüler unterrichtet. Die Schule liegt im Stadtteil Gorbitz, im westlichen Teil der Stadt Dresden. Die Öffnungszeit der Schule ist von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Der Unterricht beginnt 07.30 Uhr und endet 14.45 Uhr. In der Regel ist die Klassenbildung zwei bis dreizügig von der Unterstufe bis zur Werkstufe.
Der Lehrplan des Freistaates Sachsen (gültig seit 01.08.2017) ist die Grundlage für den Unterricht.
Die Schüler werden von förderpädagogisch ausgebildetem Personal unterrichtet. In den einzelnen Unterrichtsstunden sind jeweils ein LehrerIn und eine Pädagogische Fachkraft Im Unttericht tätig.
Gelegentlich unterstützen uns Personen des Bundesfreiwilligendienstes und des freiwilligen sozialen Jahres bei der Umsetzung des individuellen Förderplanes.
Die Schule verfügt über ein umfangreiches Angebot an Fachkabinetten, Therapieräumen und Bewegungsfreiräumen.
- Fachraum für Werken/Holz – Metall
- Fachraum für Ton
- Fachraum für Textiles Werken
- Fachräume für Hauswirtschaft
- Fachraum für Musik/Rhythmus
- Computerfachkabinett
- Raum für Physiotherapie
- Raum zum Snoezeln
- Raum für Ergotherapie
- Raum für Logopädie
- Bewegungsbad
- Sauna
- Mobile-Raum-Einheit (MRE)
- Gymnastikhalle
- großflächiges Freigelände
Jeder Schüler hat unabhängig von Art, Grad und Umfang seiner Beeinträchtigung Anspruch auf die alle Entwicklungsbereiche umfassende Erziehung und auf Unterricht mit lebenspraktischem Bezug. Ausgehend vom Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind folgende Unterrichts- und Erziehungsziele verbindlich:
- die Fähigkeit zum Erfahren der eigenen Person und Aufbau eines Lebenszutrauens
- sich selbst versorgen und zur Sicherung der eigenen Person beitragen können
- sich in der Umwelt zurechtfinden und sie angemessen erleben
- sich in der Gemeinschaft orientieren, einordnen, behaupten und sie mitgestalten
- die Sachumwelt erkennen und mitgestalten können
Bei SchülerInnen die aus den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit zu uns kommen, gelten die gleichen Ziele für die Bildungs- und Erziehungsarbeit wie o.g. Um vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten dieser SchülerInnen zu festigen und weiter auszubauen, werden die Lehrpläne der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in die Gestaltung des Unterrichtsprozesses mit einbezogen. Der maßgebliche Bildungs- und Erziehungserfolg hängt davon ab, wie gewissenhaft der individuelle Förderplan erstellt wird und wie seine Umsetzung in allen Klassenstufen und Fachbereichen erfolgt. Zur optimalen Förderung der SchülerInnen ist eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit notwendig.
- Was bedeutet an unserer Schule Teamarbeit?
· Gemeinsame Zielformulierung
· Offener und ehrlicher Umgang miteinander
· Verbindlichkeiten für alle KollegInnen
- Woran messen wir unsere Teamarbeit?
· tägliche Absprachen
· monatliche Teamberatungen
· vierteljährliche Fachzirkel
· halbjährliche Klassenkonferenzen
Die verbindlichen Termine sind im Schuljahresarbeitsplan festgehalten und kommen im aktuellen Monatsplan zum Aushang.
Außer der täglichen Absprache wird von jeder TeamleiterIn über alle Beratungsinhalte ein Protokoll angefertigt.
4. 2 Aufgaben der LehrerInnen auf Schule bezogen
Die LehrerInnen unterrichten im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften, Weisungen und Konferenzbeschlüsse unter Einhaltung der Ziele und Inhalte des Sächsischen Lehrplans. Sie sind in ihrer pädagogischen Verantwortung frei in der Wahl der Unterrichtsmethoden.
Sie legen zu Beginn des neuen Schuljahres die Unterrichtsvorhaben fest und erstellen die Stoffverteilungspläne mit Lernzielen für den Unterricht und stimmen sich über die Realisierung der Aufgabenbereiche mit der Pädagogischen Fachkraft im Unterricht ab.
Die KlassenlehrerInnen organisieren und koordinieren die Zusammenarbeit im Team und erstellen in enger Zusammenarbeit mit diesem:
- für jeden Schüler zu Beginn des Schuljahres einen Förderplan, der fortlaufend aktualisiert wird
- Beurteilungen, Halbjahresinformationen und Zeugnisse
- den Entwicklungsbericht, der am Ende des Schuljahres aktualisiert wird
Die KlassenlehrerInnen der Werkstufe organisieren für jeden Schüler mindestens ein Betriebspraktikum.Die KlassenlehrerInnen pflegen regelmäßigen Kontakt mit allen Eltern und führen jährlich Elternabende durch oder bieten Elternsprechtage an.
4. 3 Aufgabenbereich der Pädagogischen Fachkraft im Unterricht
Die Pädagogische Fachkraft im Unterricht arbeitet im Schulbereich unterrichtlich, erzieherisch und pflegerisch.
Die Hauptaufgabe der Pädagogischen Fachkraft im Unterricht obliegt im sozialpädagogischen und freizeitlichen Bereich, der selbstständig, nach den Bedürfnissen der SchülerInnen, unter Einhaltung der Sicherheit und Aufsichtspflicht, ausgerichtet ist.
Sie arbeitet im Unterricht bei der Durchführung von einzel- und gruppenunterrichtlichen Maßnahmen in Abstimmung mit der zuständigen LehrerIn. Bei Vor- und Nachbereitungen wird die Pädagogische Fachkraft im Unterricht intensiv mit einbezogen.
Die Pädagogische Fachkraft im Unterricht wiederholt bei Ausfall der LehrerIn die vorangegangenen Lerninhalte.
Beobachtung, Motivation und Förderung sind Hauptbestandteil, um die sozialpädagogischen Aspekte umzusetzen.
Über gezielte Beobachtungen der SchülerInnen, erkennt sie Akutinterventionen unterschiedlicher Art und reagiert angepasst auf diese Situation.
Bei Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages unterstützt die Pädagogische Fachkraft im Unterricht die LehrerIn bei der Erstellung von Berichten, Halbjahresinformationen, Beurteilungen etc.
Sie beteiligt sich an der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, bietet Konfliktlösungen sowie Eltern- und Betreuergespräche an, die schriftlich dokumentiert werden.
Wöchentliche Absprachen, monatliche Teamberatungen, sowie verbindliche Termine im Monatsplan sind wichtige Bestandteile der pädagogischen Zusammenarbeit zwischen der LehrerIn und der Pädagogischen Fachkraft im Unterricht.
Weiter- und Fortbildungen werden intern, sowie extern für ihren beruflichen Entwicklungsweg genutzt.
4. 4 Aufgabenbereich der Zusatzkräfte des Bundesfreiwilligendienstes und des freiwilligen sozialen
Jahres (BFD/FSJ)
Unter Anleitung der KlassenleiterInnen, FachlehrerInnen, sowie der Pädagogischen Fachkraft im Unterricht unterstützen die Zusatzkräfte das pädagogische Personal und begleiten die SchülerInnen im pflegerischen Bereich, in der Freizeit, im sozialpädagogischen Bereich, sowie im Unterricht. In Absprache mit dem pädagogischen Personal werden differenzierte Aufgaben vorgegeben:
- Grundpflege
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Auseinandersetzung mit der individuellen Spezifik der SchülerInnen
- Einzelbetreuung von schwächeren Schülern und SchülerInnen mit komplexem Förderbedarf
- Betreuung und Aufsichtspflicht
- Unterstützende Tätigkeiten, bei der Vorbereitung und Durchführung von organisatorischen Dingen z.B. „Tag der offenen Tür", Feste und Feiern etc.
4. 5 Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Engen Austausch haben die PädagogInnen mit:
- LogopädInnen
- ErgotherapeutInnen
- PhysiotherapeutInnen
- Jugendämtern
- SozialarbeiterInnen
- Heilpädagogische Kindereinrichtungen
- Sozialpädiatrische Zentren: Dresden Neustadt und Medizinische Akademie
- SchulärztInnenn, ZahnärztInnen
- Agentur für Arbeit
- Werkstatt für Behinderte (WfB)
- SUFW Sächsisches Umschulungs- und Fortbildungswerk
- Berufsvorbereitende Ausbildungsstätte Dresden (BALD) Förderzentrum
- Schulintegrationshilfe (SIH)
- Wohnheim und Wohngemeinschaften
- Andere Schulen
Im sächsischen Lehrplan sind die Lernbereiche des grundlegenden Unterrichtes und die Lernbereiche des fachorientierten Unterrichtes festgelegt. Ausgehend von den Lernbereichen haben wir verbindliche Lernziele für die einzelnen Schulstufen mit Rücksicht auf die Lernvoraussetzungen, sowie Altersspezifik festgelegt.
Der Unterricht wird so gestaltet, dass der ermittelte Förderbedarf sich in jeder Unterrichtsstunde widerspiegelt.
Unabhängig von Art und Grad der Behinderung durchläuft grundsätzlich jede SchülerIn alle Schulstufen. Diagnostizierte SchülerInnen aus anderen Förderschularten werden entsprechend ihrer Schulbesuchsjahre in die jeweilige Schulbesuchsstufe integriert.
Für die zeitliche Verteilung der Themenbereiche auf drei Jahre sind die KlassenlehrerInnen in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten im Team verantwortlich. Die Absprachen erfolgen in den Teamberatungen und Fachzirkeln.
Landheimfahrten und Wandertage unterstützen das pädagogische Anliegen unserer Schulart.
Die SchülerInnen erhalten gezielte Einzelförderung oder Gruppenförderung durch die KlassenleiterInnen, FachlehrerInnen, Pädagogische Fachkräfte im Unterricht, TherapeutInnen. Unter Anleitung der Lehrkräfte können dafür auch Zusatzkräfte und Praktikanten eingesetzt werden. Gegebenenfalls ist es erforderlich, dass eine Schulintegrationshilfe beantragt wird.
Im Grundlegenden Unterricht in Deutsch und Mathematik wird Kursunterricht angeboten. Dieser beginnt ab der Mittelstufe und ist ab der Oberstufe bis zur Werkstufe klassenübergreifend. Die einzelnen Kurse sind aufeinander aufbauend, sodass die SchülerInnen gemäß ihrem individuellen Lernleistungsstand unterrichtet werden können. Ein Wechsel des Kurses ist jederzeit möglich.
Die Einschätzung des Entwicklungsstandes erfolgt in regelmäßigen Worturteilen (Zeugnisse) und Entwicklungsberichten.
Die Schuleingangsphase umfasst die ersten drei Schulbesuchsjahre (Unterstufe)
Das Ziel der Unterstufe ist es, die Schüler im Verlauf der Schuleingangsphase entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten die Voraussetzungen entwickeln zu lassen, welche für das Lernen im schulischen Rahmen notwendig sind (Lernbereitschaft), sich in die Lerngruppe einzufügen (Gruppenfähigkeit) und sich selbst versorgen zu können(Selbstversorgung).
Für SchulanfängerInnen werden die ersten Wochen der Schuleingangsphase zur Eingewöhnung genutzt. Die SchülerInnen lernen in altersgerechter Form die MitschülerInnen der Klasse, ihre neuen Bezugspersonen (KlassenleiterInnen, Pädagiche Fachkraft im Unterricht), ihr Klassenzimmer, das Schulgebäude und Außengelände sowie wichtige Abläufe und Rituale des Schullebens kennen.
Um den Anforderungen des Unterrichtes folgen zu können und Lernerfolge zu erzielen, benötigen die SchülerInnen die entsprechende Lernbereitschaft.
Mittels einfach erfassbarer Regeln lernen die SchülerInnen einander zuzuhören und aufeinander zu warten. Die Aufmerksamkeitsspanne wird im Verlauf der Schuleingangsphase stetig erhöht, wobei zwischen den Lernphasen individuelle Entspannungszeiten genutzt werden. Mittels vielfältiger Kommunikationsanlässe wird die Bereitschaft der Schüler zum situationsgerechten Sprechen gefördert, vorhandene Sprechängste werden durch wachsende Vertrautheit und Motivation abgebaut. Zur Entwicklung der Lernbereitschaft gehört auch der Umgang mit den Arbeitsmaterialien, diese zu kennen und entsprechend bereit zu halten sowie nach Anforderung mit ihnen arbeiten zu können.
Um sich in das komplexe System des Schullebens einordnen zu können, ist die Gruppenfähigkeit eine weitere wichtige Grundlage.
Die SchülerInnen lernen Regeln einzuhalten, die das soziale Zusammensein ermöglichen. Sie lernen sich gegenseitig mit ihren individuellen Besonderheiten zu akzeptieren und zu tolerieren, miteinander zu agieren und sich in der Gruppe ein- und unterzuordnen. Von besonderer Bedeutung ist die Akzeptanz anderer am pädagogischen Prozess beteiligter Personen, da nach dem Ende der Schuleingangsphase mit Kurs- und Fachunterricht ein häufigerer LehrerInnenwechsel stattfindet.
Um die SchülerInnen zu befähigen, mit den alltäglichen Abläufen in der Schule immer selbständiger umgehen zu können, nimmt die Selbstversorgung während der Schuleingangsphase im Unterricht einen wichtigen Platz ein. Dazu gehört die persönliche Hygiene (Zähneputzen nach dem Frühstück, selbständiger Toilettengang einschließlich Händewaschen, Duschen beim Schwimmunterricht). Die SchülerInnen sollen in diesem Zusammenhang befähigt werden, eigene Bedürfnisse nach ihren Möglichkeiten angemessen zu äußern. Das selbständige An- und Ausziehen unterschiedlicher Kleidungsstücke ist ebenso wichtiger Teil der Selbstversorgung. Die SchülerInnen bereiten ihr Frühstück im Klassenverband selbstständig vor. Es soll erreicht werden, dass sie ihre Mahlzeiten selbstständig und in angemessener Form einnehmen. Zusätzlich wird 1x wöchentlich im Rahmen des grundlegenden Unterrichts ein gesunder Pausensnack gemeinsam zubereitet. Dabei werden die SchülerInnen in die vor- und nachbereitenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten einbezogen (z.B. Lebensmittelkunde, gemeinsamer Einkauf).
Entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen erlernen die Schüler die Grundlagen der Kulturtechniken. Auch hierbei sind immer die individuellen Voraussetzungen der SchülerInnen zu beachten.
In der Mittelstufe geht es vorrangig darum, die in den ersten Schuljahren erworbenen grundlegenden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Handlungskompetenzen zu festigen, zu erweitern und die SchülerInnen im selbständigen Umgang damit weiter zu befähigen.
Mit Beginn des Fachunterrichtes lernen die SchülerInnen in zunehmendem Maße Fachkabinette und FachlehrerInnen der Schule kennen.
Der tägliche stattfindende Kursunterricht stellt eine neue Erfahrung für die SchülerInnen der Mittelstufe dar. In Niveaugruppen arbeiten die SchülerInnen an den Grundlagen der Kulturtechniken sowie im Mathematischen Bereich.
Die SchülerInnen lernen entsprechend ihrer individuellen Lern- und Leistungsvoraussetzungen durch den gezielten Einsatz entsprechender didaktischer Materialien und der Anbahnung komplexerer Aufgabenstellungen umfassende Kompetenzen, entsprechend ihrer Möglichkeiten zu entwickeln.
Zur Entwicklung sozialer Kompetenzen werden gemeinsam Regeln des täglichen Zusammenlebens aufgestellt, die akzeptiert und eingehalten werden sollen. Die Wahrnehmung für die individuellen Stärken und Schwächen der Mitschüler und die bewusste Akzeptanz dessen wird in vielfältiger Form thematisiert.
Im Bereich der Wahrnehmung, des Denkens, der Bewegung und der Kommunikation entwickeln die SchülerInnen grundlegende Kompetenzen entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten im gesamten Schulalltag.
Der Lernbereich selbstständige Lebensführung nimmt aufbauend auf die angebahnten Fähigkeiten eine wichtige Rolle in der Mittelstufe ein (z.B. persönliche Hygiene, selbständiger Umgang mit Kleidung und angemessene Einnahme der Mahlzeiten), wird aber zunehmend in unterrichtsbegleitender Form behandelt. Das Erlernen des verantwortungsvollen Umgangs mit persönlichen Dingen und Arbeitsmitteln ist im Zusammenhang mit dem Fachunterricht ein wichtiger Bereich. Die wechselnde Übernahme von Ämtern im Klassenrahmen soll ebenfalls zu mehr Selbständigkeit und Verantwortungsgefühl führen.
Das thematische Arbeiten im Grundlegenden Unterricht steht im Fokus und bezieht sich auf die Lernbereiche des Sachunterrichtes und dem Lebensumfeld der SchülerInnen.
In der Oberstufe sollen die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen, die in Unter- und Mittelstufe herausgebildet wurden, zunehmend bewusst angewandt und weiter ausgebaut werden. Dabei stehen folgende Schwerpunkte im Vordergrund:
- Soziale Strukturen verdeutlichen (Klasse, Familie, Partnerbeziehungen)
- Aufgabenverständnis und Anwendung von Arbeitstechniken im Bereich der Kulturtechniken (z.B. Einsatz von Hilfsmitteln)
- Erweiterung der Fähigkeiten zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren von alltäglichen Abläufen
Die SchülerInnen sollen Vorgänge ihrer Umwelt in verschiedenen Bereichen bewusster erfassen. Es werden Sachverhalte beobachtet, ergründet und in Zusammenhänge gebracht.
Die dafür notwendigen Begriffe werden anhand folgender Thematik eingeführt und gefestigt:
- Veränderung des Körpers während der Pubertät (unter Beachtung der aktuellen Situation)
- Aufbau von Partnerbeziehungen in unterschiedlicher Form
- Umgang mit Maßeinheiten (Zeit, Länge, Gewicht, Flüssigkeit), Anwendung in lebenspraktischen Situationen und Experimenten
- Erfassen der Bedeutung des Geldes (Einkauf unter unterschiedlichen Bedingungen)
- Ausgehend vom Projektthema werden ausgewählte Bereiche intensiver betrachtet
- In der Oberstufe sind die SchülerInnen weitestgehend in der Lage, sich im schulischen Umfeld sicher zu orientieren. Darauf aufbauend werden zunehmend außerhalb des Schulgeländes liegende öffentliche Einrichtungen in den Unterricht einbezogen (umliegende Institutionen, Einkaufsmöglichkeiten, Nahverkehrsmittel, Freizeiteinrichtungen).
- Praktika sind ab dem 1. Oberstufenjahr möglich und werden in einem individuellen Konzept durch die PädagogInnen festgehalten
An Hand der täglichen Abläufe lernen die SchülerInnen Zeitbegriffe einzuordnen und damit umzugehen.
Die SchülerInnen sollen sich zunehmend darüber bewusst werden, dass sie Verantwortung für ihr eigenes Handeln und dessen Konsequenzen tragen (zum Beispiel: Arbeitsergebnisse, Lösung von Problemen und Konflikten, Freizeitverhalten, soziale Beziehungen).
Zum Abschluss der Oberstufe sollen den SchülernInnen die Notwendigkeit und der Sinn von Lern– und Arbeitstätigkeiten bewusst sein. Eine aktive Haltung zum Lernen wird angestrebt.
Die Werkstufe, das Bindeglied zwischen Schule und Arbeitsleben, hat die Aufgabe, die SchülerInnen umfassend auf das künftige Erwachsenenleben vorzubereiten. Erziehung und Unterricht sollen den Jugendlichen dabei helfen, erwachsen zu werden und ein sinnerfülltes Leben in möglichst weitgehender Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu führen.
Während die Schülerinnen und Schüler durch den Besuch der Unter-, Mittel- und Oberstufe ihre neunjährige Schulpflicht erfüllen, gehen sie in der Werkstufe ihrer Berufsschulpflicht nach, indem sie SchülerInnen einer berufsbildenden Schule sind und am Unterricht teilnehmen.
Lehrkräfte dieser Stufe orientieren sich in ihren Lehrformen an den Grundsätzen der Erwachsenenbildung und der pädagogischen Arbeit in der Werkstufe, damit sie jene positiven Arbeits- und Verhaltensformen anbahnen, wie sie unter Erwachsenen wünschenswert sind.
Im Mittelpunkt stehen damit u.a. soziale Kompetenzen, der eigene Lebensplan, Rechte und Pflichten als Jugendlicher und Erwachsener, Gesetze und Unterstützungsangebote, die Teilnahme am öffentlichen Leben, verschiedenste Dienstleistungen, das möglichst selbstständige und selbstbestimmte Wohnen sowie die Orientierung innerhalb der bevorstehenden Arbeitswelt.
Anhand dieses groben Überblicks lassen sich im Hinblick auf die unterrichtliche Begegnung innerhalb der Werkstufe sechs Schwerpunktthemen des Erwachsenenlebens unterscheiden, welche jeweils in einem Schulhalbjahr behandelt werden.
Der Unterricht zu den Themen Wohnen, Öffentlichkeit, Arbeitswelt, Mobilität, Freizeit sowie Liebe, Partnerschaft und Sexualität wird während der gesamten Werkstufenzeit in einem sogenannten Lebensordner dokumentiert.
Neben der Orientierung an Prinzipien der Erwachsenbildung und den genannten Schwerpunktthemen des Erwachsenenlebens dient vor allem der in der Werkstufe neu hinzukommende Bereich „Arbeit und Beruf“ als ein wichtiges Instrument der beruflichen Vorbereitung. Mit einem Umfang von sechs Wochenstunden ermöglicht er den SchülerInnen eine breit angelegte Berufsorientierung und berufliche Grundbildung. Die gewonnenen Fähigkeiten und Fertigkeiten aus dem Bereich „Arbeit und Beruf“ können durch den Besuch der BALD und den möglichst jährlich stattfindenden Schülerpraktika zusätzlich gefestigt und erweitert werden.
Die Schwerpunkte des Bereichs Arbeit und Beruf sind das Technische Werken (Holz/Metall/Arbeiten im Schulgelände), Textiles Werken, Kreatives Gestalten mit Ton, Hauswirtschaft/ Schüler-Imbiss und Gärtnerei.
Bei einem Besuch der BALD werden diese um weitere Bereiche ergänzt.
Die bisher beschriebene schulische Vorbereitung kann bei entsprechenden Lernvoraussetzungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch den Einbezug des Integrationsfachdienstes erweitert werden. Dieser prüft mittels einer Potenzialanalyse die Arbeitsmarktfähigkeit der SchülerInnen.
Neben all den Praxispartnern in den Betrieben und Werkstätten ist in erster Linie jedoch die Agentur für Arbeit der erste Begleiter des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt. Gemeinsam mit den SchülerInnen, deren Eltern und Betreuer sowie Lehrkräften der Werkstufe leiten die MitarbeiterInnen der Agentur für Arbeit die entsprechenden Wege ein.
Um den individuellen Besonderheiten der Schüler weitgehend gerecht zu werden, bieten wir im Rahmen des Grundlegenden Unterrichts klassen- und stufenübergreifend die folgenden Kurse in den Lernbereichen Deutsch und Mathematik an. Inhaltlich sind die Kurse am individuellen Entwicklungs- und Kenntnisstand der SchülerInnen sowie dem sächsischen Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ausgerichtet.
In der Unterstufe unterrichtet vorwiegend die KlassenlehrerIn. Im Rahmen des Grundlegenden Unterrichtes beginnt bereits in der Unterstufe das Bekanntmachen mit dem Fach Hauswirtschaft. Ab der Mittelstufe beginnt neben dem KlassenlehrerInnenunterricht der Fachunterricht mit FachlehrerInnen.
Folgender Fachunterricht wird angeboten:
- Hauswirtschaft
- Werken
- Sportunterricht
- Kunsterziehung
- Musik/Rhythmik
- Arbeit und Beruf
- Ethik
und verschiedene Fächer Wahlunterricht und GTA wie zum Beispiel:
- Fußball
- Musik/Rhythmik
- verschiedene Sportangebote
- Natur
- Computer
- Tanz
- Bewegte Pause
- Lego
Die KollegenInnen nutzen die Fachkabinette und Therapieräume optimal aus und setzen in ihrem Unterricht vorhandene Medien und Lehrmittel entsprechend der individuellen Voraussetzung des Schülers effektiv ein.
Ab der Werkstufe können bei Eignung die Schüler die BALD besuchen.
Die Auswahl der SchülerInnen treffen die KlassenleiterInnen in Absprache mit der VerbindungslehrerIn Schule – BALD.
Die prozessimmanente Diagnostik der Schüler, die bereits unsere Schule besuchen, enthält die Erarbeitung und Realisierung des individuellen Förderungsplanes, die Fixierung der Entwicklung der Schüler im jährlichen Entwicklungsbericht und adäquates, unmittelbares Reagieren auf besonders auffällige Entwicklungen der Schülerpersönlichkeit. Für diese Form der Diagnostik sind die KlassenlehrerInnen des Schülers verantwortlich, die in Zusammenarbeit mit dem Klassenteam die Dokumentation erarbeiten.
Arbeitsgrundlage für die Sonderpädagogische Förderdiagnostik an unserer Schule ist das „Handbuch der Förderdiagnostik in Sachsen". Die darin festgelegten Hauptaufgaben der Diagnostik umfassen die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Empfehlung für die weitere Beschulung. Sie werden von einem festen Team von DiagnostiklehrerInnen realisiert.
Die Diagnostik umfasst folgende Bereiche:
- Die förderpädagogische Beratung
- Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beim Wechsel der Förderschulart (§ 15 der Schulordnung Förderschulen vom 3. August 2004)
- Die Einschulungsdiagnostik der gemeldeten Kinder (§13 ff der Schulordnung Förderschulen vom 3. August 2004)
In der Schulordnung Förderschulen-SOFS ist im §14 a die Verfahrensweise zur Schuleingangsphase im Bereich der Förderschulen geregelt. Aus diesen gesetzlichen Vorgaben ergeben sich für unsere Schule die folgenden konzeptionellen Schwerpunkte:
- Beratung der Grundschule bei Anmeldung von SchulanfängerInnen in der Grundschule, die auf Grund ihrer individuellen Biographie und der Ergebnisse des Schulaufnahmeverfahrens sonderpädagogischen Förderbedarf vermuten lassen;
- Einbeziehen der vorschulischen Kindereinrichtung in den Prozess der Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfes durch Hospitation und diagnostischer Untersuchungen in der Kindertagesstätte, anamnestische Gespräche mit allen an der Förderung des Kindes beteiligten Personen und Austausch über die Förderschwerpunkte zur Erziehung der Kompetenzen des Kindes in der Vorschulerziehung
An der Förderung des Kindes beteiligte Personen:
· ErzieherInnen, LogopädInnen, ErgotherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen, Frühförder- und Frühberatungsstellen, den Sozialpädiatrischen Zentren in Dresden u.a.
- Vorstellen der sonderpädagogischen Arbeit im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Form von thematischen Beratungen der ErzieherInnen in relevanten Kindereinrichtungen und in Elternabenden dieser Einrichtungen
- Hospitations- und Beratungsangebote unserer Schule für ErzieherInnen aus heilpädagogischen Gruppen in Kindertagesstätten, PädagogInnen aus integrativen Kindereinrichtungen und für Eltern
- Durchführung eines Vorschultages mit Kindern und Eltern in Vorbereitung der Schulaufnahme nach Abschluss der sonderpädagogischen Diagnostik
Für alle SchülerInnen wird zu Beginn des neuen Schuljahres ein individueller Förderplan erstellt. Der individuelle Förderplan wird ständig aktualisiert. Der Förderplan ist ein wichtiges Arbeitsmittel, aus dem sich individuelle Zielstellungen für die Weiterentwicklung der SchülerInnen ableiten.
Die Aktualisierungen sind mit Datum und Unterschrift zu versehen und werden in den Teamberatungen mit allen verantwortlichen KollegenInnen besprochen. Die Förderschwerpunkte sind in allen Unterrichtsfächern zu berücksichtigen.
Bei Klassen– und Stufenwechsel finden Absprachen zwischen den abgebenden und aufnehmenden KlassenlehrerInnen am Ende des Schuljahres statt, um einen reibungslosen Übergang für die SchülerInnen zu gewährleisten.
Der Förderplan wird mit den Erziehungsberechtigten besprochen.
Entwicklungsberichte werden jährlich tabellarisch verfasst.
Diese Entwicklungsberichte werden am Schuljahresende bei Stufenwechsel in die Schülerakte aufgenommen und mit Datum und Unterschrift versehen.
Gemäß der Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Schulgesetzes vom 16.07.2004 §40 Teil 5 sind LehrerInnen und Pädagogische Fachkräfte im Unterricht verpflichtet, sich regelmäßig in der unterrichtsfreien Zeit in angemessenem Umfang fortzubilden. Diese Verpflichtung umfasst neben der fachlichen und pädagogischen Fortbildung auch die Erweiterung der diagnostischen Fähigkeiten und der entwicklungspsychologischen Kenntnisse. Der Nachweis ist bei der Schulleitung für die Personalhilfsakte einzureichen.
Für den effektiven Einsatz der vorhandenen Computertechnik nutzen alle KollegInnen regionale und schulinterne Fortbildungen.
Durch Selbststudium aktueller Fachliteratur informieren sich alle KollegenInnen über den neuesten Erkenntnisstand unserer Fachrichtung.
Fachzirkel, pädagogische Tage, gegenseitige Hospitationen im Unterricht, Hospitationen in anderen Förderschulen und Kindertagesstätten dienen ebenfalls der förderpädagogischen und fachlichen Qualifikation.
Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern in Klassenelternversammlungen und in der Schulkonferenz wahr.
Zur ersten Klassenelternversammlung informieren die KlassenleiterInnen über geplante Vorhaben (Bildungs- und Erziehungsschwerpunkte, Ziele, Inhalt und Form der Familien– und Sexualerziehung sowie der Umwelterziehung, beabsichtigte Schulfahrten/Kosten, Inhalt des Schuljahresarbeitsplanes, Hausordnung, Schulwegplanung und aktuelle Informationen).
Der Elternratsvorsitzende und der Elternrat arbeiten eng mit dem Stadtelternrat und anderen Organisationen zusammen. Auf Anfragen von Eltern werden thematische Elternabende vom Elternrat organisiert.
Zwischen Eltern, Schule und der Agentur für Arbeit kann jährlich ein Elternabend organisiert werden. Einzelgespräche mit den LehrerInnen für SchulabgängerInnen und deren Eltern werden über die Agentur für Arbeit geregelt. Mindestens zweimal jährlich finden Schulkonferenzen statt.
Die Schule arbeitet mit folgenden Partnern zusammen:
- Universitäten
o Betreuung von Studierenden
- Lehrerseminar
o Betreuung von Referendaren
- Hoch und Fachschulen
o Betreuung durch Schulintegrationshilfe, ErzieherInnen, HeilerziehungspflegerInnen,
ErgotherapeutInnen, ganzjährig
- Sportcenter Motor Mickten
o Nutzung der vorhandenen Sportanlagen
o Durchführung von Wettkämpfen
- Praktische Berufsvorbereitung
o BALD
o Sächsisches Umschulung- und Fortbildungswerk
- Tag der offenen Tür
o Nach Absprache im Kollegium Öffnung der Schule für Interessierte
- Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule e. V.
o Elterncafe zu besonderen Anlässen
o einmal jährlich Wandertag
o Unterstützung des Schullebens
- Jugendhaus InterWall
o Nutzung vorhandener Räume und Angebote
Die an der Astrid-Lindgren-Schule gepflegten Traditionen vermitteln neben ihrer besonderen Bedeutung für den gesamten Prozess der Bildung und Erziehung die Schule als Platz des Lernens, der Begegnung, der Freude. Die Pflege der Traditionen verstärkt ein Gefühl der Hingezogenheit zur Schule.
Die SchülerInnen und die MitarbeiterInnen der ALS begehen das Schuljubiläum aller zehn Jahre in geeigneter Form. Die Schule präsentiert sich in der Öffentlichkeit in Abständen, um Einblick in ihren Alltag und ihre Aufgabe zu ermöglichen.
Die Auswahl von Traditionen soll sich am kulturellen Umfeld des Freistaates und der Stadt Dresden, sowie am Namen der Schule, Astrid Lindgren messen lassen.
Fester Bestandteil zu Anlässen wie Beginn des Schuljahres, Vorstellen von Ergebnissen von Projektarbeiten bevorstehende Feste wie Weihnachten, Ostern sind die Morgenkreise.
Die Schuleinführung, wie auch die Entlassung von SchülerInnen bekommt einen festlichen Rahmen verliehen.
Ein Schulsportfest wird einmal jährlich durchgeführt.
Weitere besondere Aktivitäten werden jeweils in den Schuljahresplänen festgelegt.
Eltern die es wünschen, können über die Schulleitung einen Antrag auf Schülerbeförderung an das Schulverwaltungsamt stellen.
Bei Schülern, welche die Voraussetzung haben, wird angestrebt, dass sie ihren Schulweg selbstständig zurücklegen. Der festgelegte Schulweg ist einzuhalten.
Lehrerkonferenzbeschluss vom: Datum: 14.06.2017
Schulkonferenzbeschluss vom: Datum: 23.08.2017
I. del’Antonio
Schulleiterin
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