Fragen & Antworten
Was ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen?
"Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird von Schülerinnen und Schülern besucht, deren schulisches Lernen durch Beeinträchtigungen der kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen sowie ggf. der motorischen Fähigkeiten geprägt ist. Auswirkungen auf alle grundlegenden Entwicklungsbereiche sind die Folge. Deshalb benötigen die Schülerinnen und Schüler eine besondere Unterstützung, um die Schule erfolgreich abzuschließen." (https://www.schule.sachsen.de/schule-mit-dem-foerderschwerpunkt-lernen-4941.html)
Um Sich an dieser Schulart anmelden zu können, benötigt Ihr Kind einen sonderpädagogischen Feststellungsbescheid im Förderschwerpunkt Lernen.
Bei uns lernen Kinder in den Klassen 1 bis 10 und ab der 8. Klasse gibt es einen zusätzlichen Hauptschulaschlussähnlichen Gang.
Wie melde ich mein Kind an der Friedrich-Fröbel-Schule an?
Per E-Mail können Sie uns eine Beschulungsanfrage schicken.
In dieser sollten
-Name und Alter des Kindes sein,
- welche Klassenstufe benötigt werden würde
- und wann die Beschulung bei uns beginnen soll
mitgeteilt werden.
Den Feststellungsbescheid Ihres Kindes bitte der E-Mail hinzufügen.
Nach einer Bearbeitungszeit erhalten SIe dann eine Rückmledung der Schulleitung.
Wie und wo melde ich mein Kind krank?
Sollte ihr Kind nicht zur Schule kommen können, weil es zum Beispiel krank ist, so teilen Sie uns bitte bis 08:00 Uhr per Mail den Namen des Kindes, die Klasse und die wahrscheinliche Dauer des Ausfallls mit.
Alternativ können Sie auch bis 08:00 Uhr den Ausfall über einen Anruf im Sekretariat melden.
Falls bei Ihrem Kind ansteckende Symptome wie Erbrechen oder Durchfall auftreten sollten, muss das Kind 48 Stunden symptomfrei sein bevor es wieder in die Schule kommen darf.
Zusätzlich zu Ihrer Mail/ Ihrem Anruf muss bis zum 3. Tag der Krankmeldung eine schritliche Entschuldigung beim Klassenlehrer vorliegen.
Ab dem 6. Krankheitstag müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
Außerdem müssen Sie uns bei folgenden Krankheiten zusätzlich informieren:
§ 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG )
Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten
• ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa)
• ansteckungsfähige Lungen-Tuberkulose
• Kinderlähmung (Poliomyelitis)
• bakterieller Ruhr (Shigellose)
• Cholera
• Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird
• Diphtherie
• durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)
• Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
• Infektiöser, d.h. von Viren oder Bakterien verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur bei Kindern vor dem 6.Lebensjahr)
• Keuchhusten (Pertussis)
• Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde)
• Krätze (Skabies)
• Masern
• Meningokokken-Infektionen
• Mumps
• Pest
• Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes
• Typhus oder Paratyphus
• Windpocken (Varizellen)
• virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebula)
Wo sehe ich den aktuellen Stundnenplan/ Vertretungsplan meines Kindes?
Am Anfang des Schuljahres bekommt Ihr Kind einen Stundenplan mitgegeben nach dem Sie sich richten können. Änderungen im Plan oder kurzfristige Ausfälle finden Sie dann in der VPMobil24 - App. Die aktuellen Zugangsdaten bekommen Sie am Anfang jedes Schuljahres neu.
Wo finde ich die aktuellen Ferienzeiten/ Feiertage/ schulfreien Tage?
Die aktuellen Feiertage und Ferienzeiten haben wir für Sie unter dem Punkt "Aktuelles" in unseren Schuljahresplan eingearbeitet:
Wie werde ich bei Änderungen im Plan informiert?
Bei Änderungen informieren wir sie über Elternzettel im Hausaufgabenheft Ihres Kindes.
Außerdem finden Sie aktelle Informationen auch hier auf der Website unter dem Punkt "Aktuelles" oder bei "Informationen" :
Wie kümmere ich mich um die Beförderung meines Kindes zur/von der Schule?
Sollten Sie eine besondere Beförderungsleistung (Schülerspezialverkehr/Taxi) beantragen wollen, so schicken Sie uns hierzu Ihre Anfrage per Mail.
Außerdem können Sie ein Bildungsticket beantragen, mit dem Ihr Kind mit Bus und Bahn zu Schulle kommen kann. (https://www.cvag.de/bildungsticket)
Sollte Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren sollen, so können Sie eine Stellplatzgenehmigung per Mail bei uns anfordern.
Gibt es ein Essensangebot/ Ganztagsangebote an der Schule?
Alle Informationen zu unserem Essensanbieter und den aktuellen Ganztagsangeboten finden Sie unter dem Punkt "Schulleben":
Gibt es Beratungsangebote für mein Kind oder mich selbst?
Sollten Sie Informationen oder Hilfe für sich und ihr Kind benötigen, bietet Ihnen die Stadt Chemnitz auf Ihrer Seite Angebote an: https://www.chemnitz.de/de/leben-in-chemnitz/gesundheit
Bis zu welcher Klasse kann mein Kind den Hort besuchen?
Ihr Kind kann den Hort in unserem Schulgebäude bis einschließlich der 6. Klasse besuchen.