Einschulung vor Vollendung des 6. Lebensjahres
Einschulung vor Vollendung des 6. Lebensjahres
Kinder, die das sechste Lebensjahr später als zum Stichtag am 30. Juni vollenden, können mit einem Antrag auf vorzeitige Einschulung ebenfalls angemeldet werden Der Antrag ist an die Schule des Wohnbezirks zu richten. Die Eignung des Kindes wird bei einer schulärztlichen Untersuchung geprüft.