Wie?

Ab wann?

Einschulung vor 6

Schulen im Wohnbezirk

Außerhalb des Schulbezirks

Wie viele Klassen?

Elternabend

Kennlerntag

Einschulung vor Vollendung des 6. Lebensjahres

Einschulung vor Vollendung des 6. Lebensjahres

Kinder, die das sechste Lebensjahr später als zum Stichtag am 30. Juni vollenden, können mit einem Antrag auf vorzeitige Einschulung ebenfalls angemeldet werden Der Antrag ist an die Schule des Wohnbezirks zu richten. Die Eignung des Kindes wird bei einer schulärztlichen Untersuchung geprüft.