Neuigkeiten

Wir laden ein zur Faschingsparty!

Schuleinführung ab SJ 24/25 bereits vormittags

Liebe Eltern der zukünftigen Schulanfänger,

ab dem Schuljahr 2024/25 wird die Feierstunde zur Schuleinführung bereits am Vormittag (ab 10 Uhr) stattfinden. Wir bitten, sich dies bereits jetzt zu vermerken und diesbezüglich zu planen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Grundschule Burkau 

 

Das Landratsamt wurde informiert

Die Missstände während der Schülerbeförderungen wurden eingehend geschildert

Nachdem nun mehrere Fehler bzw. Ausfälle seitens der Buslinien in der Gemeinde Burkau aufgetreten sind, habe ich das zuständige Landratsamt über die Missstände informiert. Die MitarbeiterInnen versicherten mir daraufhin, dass die betreffenden Busunternehmen sofort darüber in Kenntnis gesetzt wurden und ihre BusfahrerInnen noch einmal eingewiesen haben. Ein entsprechender Haltestellenplan wurde an alle FahrerInnen weitergeleitet.

Zudem werden eventuell auftretende zukünftige Fehler von mir dokumentiert, so dass ich dem Landratsamt genauere Informationen zu Ort, Zeit und Buslinie geben kann. 

Wir hoffen, dass dadurch eine Verbesserung eintreten wird.

Mit freundlichen Grüßen

N. Dutschmann 

02. Februar 2023- Wegfall der landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen in Sachsen

Mit Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023 und dem Wegfall der landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen zum 03.02.2023 entfällt die Pflicht zur Erstellung eines betrieblichen Hygieneplans zum Infektionsschutz hinsichtlich des Coronavirus. Damit wird der Musterhygieneplan für Schulen vom 10.10.2022 aufgehoben.

Es gelten jedoch weiter die allgemeinen Regeln zum Infektionsschutzgesetz.

Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes. Das Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auch auf die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sowie jedes Einzelnen.

Kranke Kinder sollten die Schule nicht besuchen – sie gehören nach Hause, damit sie sich dort in Ruhe erholen können.