Neuigkeiten

Wir laden ein zur Faschingsparty!

Schuleinführung ab SJ 24/25 bereits vormittags

Liebe Eltern der zukünftigen Schulanfänger,

ab dem Schuljahr 2024/25 wird die Feierstunde zur Schuleinführung bereits am Vormittag (ab 10 Uhr) stattfinden. Wir bitten, sich dies bereits jetzt zu vermerken und diesbezüglich zu planen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Grundschule Burkau 

 

Das Landratsamt wurde informiert

Die Missstände während der Schülerbeförderungen wurden eingehend geschildert

Nachdem nun mehrere Fehler bzw. Ausfälle seitens der Buslinien in der Gemeinde Burkau aufgetreten sind, habe ich das zuständige Landratsamt über die Missstände informiert. Die MitarbeiterInnen versicherten mir daraufhin, dass die betreffenden Busunternehmen sofort darüber in Kenntnis gesetzt wurden und ihre BusfahrerInnen noch einmal eingewiesen haben. Ein entsprechender Haltestellenplan wurde an alle FahrerInnen weitergeleitet.

Zudem werden eventuell auftretende zukünftige Fehler von mir dokumentiert, so dass ich dem Landratsamt genauere Informationen zu Ort, Zeit und Buslinie geben kann. 

Wir hoffen, dass dadurch eine Verbesserung eintreten wird.

Mit freundlichen Grüßen

N. Dutschmann 

Auszahlungsanträge Schuljahr 2015/2016

Sehr geehrte, liebe Eltern,  heute haben die Kinder die Auszahlungsanträge für genehmigte Schulbeförderungskosten ausgeteilt bekommen.  Sie haben Zeit, die Anträge bis 30.09.2016 (spätestens bis 31.12.2016) im Sekretariat abzugeben. Es wäre jedoch schön, wenn diese schon bis zur letzten Unterrichtswoche dem Gymnasium vorliegen. Die Auszahlungsanträge werden dann in der 1. Ferienwoche zur weiteren Bearbeitung und Auszah-lung an das Schulverwaltungsamt versandt. Noch einige Informationen zum Antrag: Eine Bearbeitung des Auszahlungsantrages kann nur unter Angabe von IBAN und BIC erfolgen.  Antragsteller des Auszahlungsantrages kann nur derjenige sein, der einen Bewilligungsbescheid vom Schulverwaltungsamt erhalten hat.  Als Kontoinhaber kann jede beliebige Person oder der Schüler selbst eingetragen werden. Dem Auszahlungsantrag ist zwingend eine Kopie des Bewilligungsbescheides des Schulver-waltungsamtes beizufügen.  Sollte der Bewilligungsbescheid abhanden gekommen sein, so erstellt das Schulverwaltungsamt eine Kopie. Eine Kopie muss schriftlich per E-Mail, Fax oder Post unter Angabe des Schülernamens, der besuchten Schule und der Wohnanschrift beim Schulverwaltungsamt beantragt werden. Die Selbst-verständlich können Sie eine Kopie auch persönlich abholen (Besucheranschrift: Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, 1. Etage, Zimmer 112).  Für die Erstellung einer Kopie wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € laut Kostensatzung der Landes-hauptstadt Dresden fällig.  Wird die Kopie schriftlich beantragt, so erhalten Sie die Kopie mit einem Überweisungsschein per Post. Bei persönlicher Abholung der Kopie sind die 5,00 € bitte passend zu entrichten.  Ein Versand der Kopie per E-Mail ist ausgeschlossen.  Sollten Sie einen Bewilligungsbescheid vom SVA bekommen haben, von mir aber keinen Auszah-lungsantrag, dann bitte eine kurze Info an mich oder Sie drucken den Antrag hier aus. Vielen Dank! Bei weiteren Fragen bitte Rückruf. Liebe Grüße Kathleen Habel Schulsekretärin