Neuigkeiten

Wir laden ein zur Faschingsparty!

Schuleinführung ab SJ 24/25 bereits vormittags

Liebe Eltern der zukünftigen Schulanfänger,

ab dem Schuljahr 2024/25 wird die Feierstunde zur Schuleinführung bereits am Vormittag (ab 10 Uhr) stattfinden. Wir bitten, sich dies bereits jetzt zu vermerken und diesbezüglich zu planen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Grundschule Burkau 

 

Das Landratsamt wurde informiert

Die Missstände während der Schülerbeförderungen wurden eingehend geschildert

Nachdem nun mehrere Fehler bzw. Ausfälle seitens der Buslinien in der Gemeinde Burkau aufgetreten sind, habe ich das zuständige Landratsamt über die Missstände informiert. Die MitarbeiterInnen versicherten mir daraufhin, dass die betreffenden Busunternehmen sofort darüber in Kenntnis gesetzt wurden und ihre BusfahrerInnen noch einmal eingewiesen haben. Ein entsprechender Haltestellenplan wurde an alle FahrerInnen weitergeleitet.

Zudem werden eventuell auftretende zukünftige Fehler von mir dokumentiert, so dass ich dem Landratsamt genauere Informationen zu Ort, Zeit und Buslinie geben kann. 

Wir hoffen, dass dadurch eine Verbesserung eintreten wird.

Mit freundlichen Grüßen

N. Dutschmann 

Rahmenhygieneplan der GS Reichenberg

Gültig ab 25.5.2022 Folgende Verhaltensregeln zum Schutz der Gesundheit aller Schüler, Lehrer, Erzieher, Beschäftigten gelten: 1. Es gilt ein Betretungsverbot/-Aufenthaltsverbot, für Personen: - bei positivem Selbsttest oder - bis Vorliegen des Ergebnisses vom PCR-Test oder - mit nachweislicher SARS-CoV-2-Infektion. Darüber hinaus gilt folgende Empfehlung: Bei mind. einem SARS-CoV-2-ähnlichem Symptom (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden, bei leichten Symptomen sollte vor dem Schulbesuch ein Selbsttest durchgeführt werden. 2. Alle an der Schule Beschäftigten, die Symptome einer SARS – CoV-2- Infektion zeigen, melden dies unverzüglich der Schulleitung. 3. Es erfolgt keine Testung mehr in der Schule. 4. Es besteht keine Pflicht mehr zum Tragen eines MNS im Schulhaus, jedoch wird das freiwillige Tragen einer MNB empfohlen, insbesondere, wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann oder bei regionalem Infektionsgeschehen sowie bei tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, Schulpersonal und schulfremde Personen. 5. Wer die Schule betritt, hat sich unverzüglich die Hände gründlich zu waschen. 6. Es gilt Schulbesuchspflicht. 7. Die Räume werden täglich alle 20 Minuten für ca. 3 Minuten stoß- und quergelüftet. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken, Fußböden werden täglich gründlich gereinigt. 9. Die Aufsicht im Speiseraum achtet auf die Einhaltung der Hygieneregeln an der Essensausgabe und im Speiseraum. Der Speiseraum ist gut zu lüften. 10. Die Schüler werden anlassbezogen über Hygienemaßnahmen belehrt. 11. Der Unterricht findet im Regelunterricht statt. Verantwortlich für Einhaltung und Umsetzung des Hygieneplans: Schulleitung