Sehr geehrte Eltern,
Ihr Kind ist zwischen dem 01. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren und wird mit Beginn des Schuljahres 2027/28 schulpflichtig.
Die Anmeldung des Kindes durch Sie als Personensorgeberechtigte hat an einer Grundschule zu erfolgen, in dessen Schulbezirk es seinen Hauptwohnsitz hat – sofern es nicht an einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet wird.
Ihren zugehörigen Schulbezirk nach Hauptwohnsitz des Kindes können Sie u. a. über www.radebeul.de/schulen ermitteln. Bitte melden Sie Ihr Kind nur an einer öffentlichen Grundschule Ihrer Wahl im Schulbezirk Radebeul OST oder Radebeul WEST am Dienstag, dem 08.09.2026 in der Zeit von 14-18 Uhr an:
Schulbezirk Radebeul OST
- Grundschule „Friedrich Schiller“, Hauptstraße 10, 01445 Radebeul, Tel. 8302845 ODER
- Grundschule Oberlößnitz, Augustusweg 42, 01445 Radebeul, Tel. 8303741
Schulbezirk Radebeul WEST
- Grundschule Niederlößnitz, Ledenweg 35, 01445 Radebeul, Tel. 8309039 ODER
- Grundschule Kötzschenbroda, Harmoniestraße 7, 01445 Radebeul, Tel. 8309844 ODER
- Grundschule Naundorf, Bertheltstraße 10, 01445 Radebeul, Tel. 8386677
Neu ab diesem Jahr ist, dass Sie alternativ zu dem bekannten Papierformular („Antrag auf Aufnahme an einer öffentlichen Grundschule“) die Datenerfassung zur Schulanmeldung auch online über ein Amt24-Verfahren (Link: https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung) durchführen können.
Voraussetzung ist, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
- die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
- es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des
eigenen Schulbezirks gewünscht,
- für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.
Das neue, digitale Anmeldeverfahren steht ab dem 01. August 2026 zur Verfügung. Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg der Anmeldeformalitäten (digital oder in Papierform).
Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, ist es notwendig, zum Termin der Schulanmeldung in Ihrer Wahlgrundschule persönlich zu erscheinen.
Die folgenden Unterlagen sind mitzubringen:
| Für beide Varianten |
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| Bei PapierformVariante |
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| Falls erforderlich |
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Die Formulare finden Sie auf unserer o. g. Internetseite. Sollten Sie keine direkte Möglichkeit zum Ausdrucken haben, können Sie sich ein Exemplar im Sozialrathaus, Hauptstraße 4 in Radebeul im Sachgebiet Schulverwaltung (2. OG) zu den allgemeinen Öffnungszeiten abholen.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise aufmerksam durch.
Wichtige Hinweise zur Schulanmeldung
Die Schulanmeldung hat durch einen Personensorgeberechtigten zu erfolgen. Die Eltern vertreten Ihr Kind jedoch grundsätzlich gemeinschaftlich (§ 1629 BGB). Bitte informieren Sie den / die andere/n Personensorgeberechtigte/n über die Schulanmeldung und unterschreiben Sie das Anmeldeformular zur Schulanmeldung gemeinsam.
Bei der Schulanmeldung ist die Teilnahme des Kindes nicht erforderlich.
Sollten Sie Ihr Kind an einer öffentlichen Grundschule außerhalb Ihres Schulbezirkes anmelden wollen, ist es nach § 3 Abs. 2 und 5 Schulordnung Grundschulen (SOGS) erforderlich, Ihr Kind zuerst an einer öffentlichen Grundschule innerhalb Ihres Schulbezirkes anzumelden!
Bei der Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft entfällt die Anmeldepflicht an der öffentlichen Grundschule. Die Eltern haben gemäß § 3 Abs. 3 SOGS jedoch eine Mitteilungspflicht: „Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies mit Namen der Schule in freier Trägerschaft einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes schriftlich bis zum 15. September des Jahres, welches der Einschulung vorausgeht, zu statistischen Zwecken mit“. Hierzu nutzen Sie bitte das Formular „Anzeige der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft“.
Die Anmeldebestätigung der Grundschule ist lediglich der Nachweis über die Anmeldung Ihres Kindes nach § 31 Abs. 1 SächsSchulG und stellt keine Aufnahmebestätigung der gewählten Schule dar!
Das Landratsamt Meißen ist nach § 31 Abs. 4 SächsSchulG befugt, erforderliche Maßnahmen zu treffen, wenn Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Schulanmeldung Ihres Kindes nicht nachkommen.
Die Schulanmeldung stellt keine gleichzeitige Hortanmeldung dar. Diese ist separat über das KIVAN-Elternportal (https://radebeul.meinkitaplatz.de) vorzunehmen.