Neuigkeiten

Wir laden ein zur Faschingsparty!

Schuleinführung ab SJ 24/25 bereits vormittags

Liebe Eltern der zukünftigen Schulanfänger,

ab dem Schuljahr 2024/25 wird die Feierstunde zur Schuleinführung bereits am Vormittag (ab 10 Uhr) stattfinden. Wir bitten, sich dies bereits jetzt zu vermerken und diesbezüglich zu planen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Grundschule Burkau 

 

Das Landratsamt wurde informiert

Die Missstände während der Schülerbeförderungen wurden eingehend geschildert

Nachdem nun mehrere Fehler bzw. Ausfälle seitens der Buslinien in der Gemeinde Burkau aufgetreten sind, habe ich das zuständige Landratsamt über die Missstände informiert. Die MitarbeiterInnen versicherten mir daraufhin, dass die betreffenden Busunternehmen sofort darüber in Kenntnis gesetzt wurden und ihre BusfahrerInnen noch einmal eingewiesen haben. Ein entsprechender Haltestellenplan wurde an alle FahrerInnen weitergeleitet.

Zudem werden eventuell auftretende zukünftige Fehler von mir dokumentiert, so dass ich dem Landratsamt genauere Informationen zu Ort, Zeit und Buslinie geben kann. 

Wir hoffen, dass dadurch eine Verbesserung eintreten wird.

Mit freundlichen Grüßen

N. Dutschmann 

Schulanmeldung

Wir bitten die Eltern der Ortsteile Reichenberg, Boxdorf und Friedewald sowie Radebeul Wahnsdorf ihre Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, am Montag, dem 12. September 2022 von 08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr oder am Mittwoch, dem 14. September 2022 von 08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr in der Grundschule Reichenberg, August-Bebel-Straße 65, Sekretariat, anzumelden. Das Sekretariat befindet sich im Hauptgebäude (Altbau) im Erdgeschoss. Es sollen beide sorgeberechtigten Elternteile zur Anmeldung erscheinen. Vorzulegen sind die Geburtsurkunde des Kindes und die Personalausweise der Eltern. Kommt nur ein Elternteil zur Schulanmeldung, so ist eine Vollmacht des zweiten Sorgeberechtigten, i. V. mit einer Kopie des Personalausweises, mitzubringen. Bei nicht miteinander verheirateten sorgeberechtigten Eltern ist die Vorlage der Sorgerechtserklärung notwendig. Die Teilnahme des Kindes ist nicht erforderlich. i.A. Karin Georgi Schulverwaltung