Neuigkeiten

Wir laden ein zur Faschingsparty!

Schuleinführung ab SJ 24/25 bereits vormittags

Liebe Eltern der zukünftigen Schulanfänger,

ab dem Schuljahr 2024/25 wird die Feierstunde zur Schuleinführung bereits am Vormittag (ab 10 Uhr) stattfinden. Wir bitten, sich dies bereits jetzt zu vermerken und diesbezüglich zu planen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Grundschule Burkau 

 

Das Landratsamt wurde informiert

Die Missstände während der Schülerbeförderungen wurden eingehend geschildert

Nachdem nun mehrere Fehler bzw. Ausfälle seitens der Buslinien in der Gemeinde Burkau aufgetreten sind, habe ich das zuständige Landratsamt über die Missstände informiert. Die MitarbeiterInnen versicherten mir daraufhin, dass die betreffenden Busunternehmen sofort darüber in Kenntnis gesetzt wurden und ihre BusfahrerInnen noch einmal eingewiesen haben. Ein entsprechender Haltestellenplan wurde an alle FahrerInnen weitergeleitet.

Zudem werden eventuell auftretende zukünftige Fehler von mir dokumentiert, so dass ich dem Landratsamt genauere Informationen zu Ort, Zeit und Buslinie geben kann. 

Wir hoffen, dass dadurch eine Verbesserung eintreten wird.

Mit freundlichen Grüßen

N. Dutschmann 

Termine für die Schulanmeldung 2016/2017

Folgende Termine stehen für die Anmeldung zur Verfügung:
  • Dienstag, der 01.09.2015 von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag, der 03.09.2015 von 8:00 bis 13:00 Uhr
  • Dienstag, der 08.09.2015 von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag, der 10.09.2015 von 8:00 bis 13:00 Uhr
Jedes schulpflichtig werdende Kind erhält im August 2015 einen Informationsbrief von der Stadt Leipzig, dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Der Informationsbrief benennt, die für das Wohngebiet und das Schuljahr zuständige Schule, an der Ihr Kind persönlich angemeldet werden muss und beinhaltet weitere Informationen zum Thema Schulanmeldung.

Anmeldung

Zur Anmeldung legen Sie bitte
  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • den Informationsbrief vom Amt für Jugend, Familie und Bildung
  • das ausgefüllte und von der/den Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular zur Schulanmeldung vor.
  • Bei Alleinerziehenden ist die Vorlage einer Negativbescheinigung zur Anmeldung notwendig.
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2016 das sechste Lebensjahr vollenden und demnach in den Geburtszeitraum vom 01.07.2009 bis 30.06.2010 liegen, sind in der für das Wohngebiet zuständigen Grundschule persönlich durch die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten anzumelden. Kinder, die bis zum 30.09.2016 das sechste Lebensjahr vollenden und demnach bis zum 30.09.2010 geboren sind, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder schulpflichtig! Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2016 das sechste Lebensjahr vollenden, können einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen.