Dr.-Gregor-Mättig-Grundschule 

Hausordnung

 

Hausordnung der Dr.-Gregor-Mättig-Grundschule

 

Präambel

Diese Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie alle weiteren Personen, die das Schulgelände betreten. Sie soll ein sicheres, faires und angenehmes Miteinander gewährleisten. Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

 

Geltung und Auslegung

Diese Hausordnung ergänzt die gesetzlichen Vorschriften; bei Widersprüchen haben höherrangige Rechtsnormen Vorrang. Die Schulleitung ist für die Umsetzung, Durchsetzung und Aktualisierung der Hausordnung zuständig; Mitwirkungsgremien (z. B. Elternvertretung, Schülervertretung, Lehrerkonferenz) sind bei Änderungen einzubeziehen. Sanktionen und Ordnungsmaßnahmen richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

 

1. Geltungsbereich und Ziele

- Die Hausordnung gilt für den gesamten Aufenthalt auf dem Schulgelände und in allen Räumen der Dr.- Gregor-Mättig-Grundschule Bautzen.

- Ziel ist ein respektvoller, rücksichtsvoller Umgang und die gemeinsame Verantwortung für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit

 

2. Respekt und Umgangston

- Wir gehen freundlich und hilfsbereit miteinander um.

- Wir grüßen und verabschieden einander.

- Wir setzen Mützen und ähnliche Kopfbedeckungen im Schulhaus ab.

- Höflichkeit ist uns wichtig: „Guten Tag", „Auf Wiedersehen", „Bitte" und „Danke" gehören dazu.

- Konflikte lösen wir friedlich. Bei Schwierigkeiten wenden wir uns an einen Erwachsenen.

 

3. An- und Abwesenheit/Bringen und Abholung der Kinder

Alle Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an verbindlich erklärten Schulveranstaltungen verpflichtet.

- Bei Verhinderung muss das Kind bis 8:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat abgemeldet werden.

- Spätestens, wenn das Kind nach dessen Abwesenheit die Schule wieder besucht, ist dem Klassenleiter eine schriftliche Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten vorzulegen.

- Beurlaubungen aus religiösen oder familiären Gründen bis zu zwei Tagen können beim Klassenleiter, bei einem Zeitraum darüber hinaus beim Schulleiter beantragt werden.

- Über die kurzzeitige Befreiung vom Sportunterricht (bis zu vier Wochen) entscheidet der Sportlehrer. Ab 4 Wochen ist eine amtsärztliche (jugendärztliche) Bestätigung erforderlich.

- Der Einlass der Schüler ins Schulhaus erfolgt von 07:10 Uhr bis 07:25 Uhr. Eine frühere Betreuung erfolgt im Frühhort.

- Nach Unterrichtsschluss verlassen Hauskinder sofort das Schulgelände. Hortkinder gehen in die Betreuung.

- Klassenräume/Horträume werden nur mit Erlaubnis der Lehrkraft/des Horterziehers verlassen.

- Fachräume werden nur unter Aufsicht betreten.

- Die Kinder melden sich ab/an, wenn sie auf Toilette gehen. Toiletten, Gänge, Keller, Speiseraum, Spielzeugraum und Fachräume sind keine Aufenthaltsräume.

- Wir wollen die Selbständigkeit der Kinder fördern, indem sie ab der Glastür alleine das Gebäude betreten und dort auch wieder von den Eltern in Empfang genommen werden. Auf dem Schulhof warten die Eltern an der gezeichneten Linie, um ihre Kinder abzuholen.

 

4. Sauberkeit, Ordnung und Umweltschutz

- Wir achten auf Ordnung in allen Räumen und auf dem Schulgelände.

- Wir vermeiden Müll und gehen sorgsam mit Strom und Wasser um.

- Wir nutzen unser Schulhaus energieeffizient. Fenster und Türen halten wir während der Heizperiode geschlossen. Kipplüftung gilt zu vermeiden, zum Luftaustausch wird quer- oder stoßgelüftet.

- Heizkörper/Raumthermostate sind freizuhalten und dürfen nicht höher als Stufe 3 eingestellt werden. Die Einstellung dieser darf nicht verändert werden.

- Vor dem Verlassen der Räume achten wir auf Sauberkeit, Stühle werden täglich hochgestellt.

- Spielsachen, Arbeitsmaterialien und Bücher werden nach Gebrauch wieder aufgeräumt.

- Schulmaterialien, Bücher und Räume sowie Einrichtungsgegenstände werden sorgsam behandelt. Schäden melden wir sofort im Sekretariat bzw. bei der Hortleitung.

- Die Kinder sollen zunehmend selbstständig ihren Schulalltag organisieren. Es werden daher innerhalb der Unterrichtszeit keine vergessenen Utensilien (Sportbeutel, Schulmaterial, Brotbüchsen und Ähnliches) durch das Schulsekretariat in Empfang genommen.

 

5. Hygiene und Gesundheit

- Wir waschen regelmäßig unsere Hände mit Seife, besonders nach der Toilette und vor dem Essen.

- Die Toiletten hinterlassen wir sauber.

- Bei Krankheitssymptomen bleiben wir zu Hause.

- Die Kindertragen feste Hausschuhe (keine Gummilatschen) im Schulgebäude.

- Der Konsum von Alkohol und Drogen auf dem Schulgelände ist ausdrücklich untersagt.

- Der Konsum von Cannabis auf dem Schulgelände und in Sichtweite von Schulen ist verboten.

 

6. Sicherheit und Technik

- Im Schulgebäude wird nicht gerannt.

- Auf Treppen gehen wir langsam auf der rechten Seite und nutzen das Geländer zum Festhalten.

- Das Sitzen oder Rutschen auf Geländern ist nicht erlaubt.

- Fenster dürfen nur von Lehrkräften/Erziehern oder nach Aufforderung durch diese geöffnet und geschlossen werden.

- Steckdosen und technische Geräte dürfen nur nach Aufforderung benutzt werden. Bei Nichtnutzung sind diese auszuschalten.

- Fahrräder oder Roller stellen die Kinder ausschließlich in den Fahrradständern vor dem Schulgebäude ab.

- Der Werkraum darf nur unter Aufsicht betreten werden. Den Anweisungen der Erwachsenen ist stets Folge zu leisten. Werkzeuge und Materialien werden sorgfältig und nur nach Anleitung benutzt.

- Verhalten bei Alarm wird im Klassen- bzw. Gruppenverband geübt und ist im Fluchtplan festgelegt. Notausgänge sind nur im Ernstfall zu benutzen. Flucht- und Brandschutztüren müssen immer freigehalten werden.

- Waffen jeglicher Art und Feuerzeuge sind auf dem Schulgelände strengstens verboten.

- Stöcke und Ähnliches dürfen im Spiel nicht als Waffen eingesetzt/nachgeahmt werden.

 

7. Freispiel, Bewegung und Aufenthaltsbereiche

- Auf dem Schulhof bewegen wir uns rücksichtsvoll. Das Werfen von Steinen, Stöcken, Schneebällen oder anderen Gegenständen ist nicht erlaubt. Wir drängeln und schubsen nicht.

- Die Kinder halten sich nur in Bereichen auf, die von der Hofaufsicht/den Erziehern eingesehen werden können. Der Aufenthalt in und hinter den Büschen und Sträuchern am hinteren Teil des Schulhofes ist untersagt.

- Klettern ist nur an den dafür vorgesehenen Spielgeräten erlaubt. Die Kinder halten die speziellen Regelungen des Hortes ein.

- Fußball wird nur auf dem Fußballplatz gespielt. Zum Schutz von Kindern und der Hausfassade darf diese nicht mit Bällen und ähnlichem beschossen werden.

- Wenn das Signal zur Beendigung der Hofpause ertönt, räumen alle sofort auf und stellen sich klassenweise am Hintereingang an.

 

8. Elektronische Geräte und Datenschutz

- Handys der Kinder sind während des gesamten Schultages ausgeschaltet und werden im Schulranzen aufbewahrt. Ausnahmeregelungen können durch Lehrkräfte/ Erzieher erteilt werden.

- Smartwatches/GPS-Tracker der Kinder sind nur im Schulmodus erlaubt.

- Elektronische Geräte wie Spielekonsolen, MP3-Player oder Ähnliches bleiben zu Hause, außer sie werden für den Unterricht oder Spielnachmittage im Hort ausdrücklich erlaubt. Es wird keine Haftung übernommen.

- Bei Verstößen werden Geräte eingezogen und müssen von den Eltern im Sekretariat/Hort abgeholt werden.

- Fotografieren und Filmen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft/Erzieher erlaubt.

- Fotos und Videos dürfen nicht ohne Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden.

- Die Datenschutzerklärungen der Eltern werden berücksichtigt.

 

9, Zusatzregelungen im Hort

Bitte beachte die folgenden Verhaltensregeln für einen respektvollen und reibungslosen Ablauf im Hortalltag:

Öffnungszeiten

- In der Schulzeit ist der Hort bis 17:00 Uhr geöffnet. (Frühhort ist von 06:00 Uhr -07:10 Uhr)

- Vergessene Arbeitsmittel können nur bis 16:00 Uhr geholt werden.

Ordnung & Verantwortung

- Unsere Schulranzen stellen wir ordentlich ins Regal oder an die vorgesehene Stelle.

- Der Spielzeugschuppen wird täglich gemeinsam aufgeräumt - alle helfen mit.

Gruppeninterne Regelungen

- Je nach Situation oder Bedarf können besondere Regeln in den einzelnen Gruppen festgelegt werden.

- Diese werden zeitlich begrenzt, situationsbezogen und eigenständig in der Gruppe beschlossen.

 

10, Ferienzeitregelungen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Regelungen für die Ferienzeit (Hort):

Ferienmeldung

- Die Ferienmeldung muss pünktlich zum vorgegebenen Termin im Hort abgegeben werden.

- Ohne fristgerechte Anmeldung ist eine Teilnahme an geplanten Veranstaltungen evtl, nicht möglich.

Treffpunkt für Veranstaltungen

- Aus Sicherheitsgründen ist der Hort immer der Treffpunkt für alle Ferienveranstaltungen - auch bei externen Ausflügen.

Pünktliches Erscheinen

- Die Kinder müssen pünktlich zur im Ferienplan angegebenen oder angemeldeten Zeit im Hort erscheinen.

- Bei Nichterscheinen gehen wir wie folgt vor:

                                      - 30 Minuten nach der angemeldeten Zeit wird ein Anruf bei den Eltern erfolgen.

                                      - Wenn diese nicht erreichbar sind, versuchen wir, die hinterlegten Notfallnummern zu kontaktieren.

                                      - Beispiel: Wenn Ihr Kind für 6:00 Uhr angemeldet ist und bis 6:30 Uhr nicht erscheint, werden wir Sie kontaktieren.

                                      - Sollten alle Kontaktversuche scheitern, erstatten wir eine Meldung bei der Polizei.

                                                          - Die Polizei wird dann die Meldeadresse des Kindes aufsuchen, um den Sachverhalt zu klären und ggf. eine Suche einzuleiten.

 

11. Konsequenzen bei Verstößen

Kinder, welche gegen die Hausordnung verstoßen, müssen mit folgenden pädagogischen Maßnahmen rechnen:

1. Ermahnung durch einen Erwachsenen.

2. Klärendes Gespräch.

3. Information der Eltern.

4. Pädagogische Konsequenzen und Erziehungsmaßnahmen.

5. In schwerwiegenden Fällen entscheidet die Schulleitung bzw. Hortleitung über weitere Maßnahmen.

 

12. Aktualität und Gültigkeit

Diese Hausordnung wurde im Schuljahr 2025/26 überarbeitet. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Mitglieder der Schulkonferenz stimmten der überarbeiteten Hausordnung am 17.09.2025 zu (s, Beschluss Nr. 2/2025/26)

 

 

Wiedle              Jahne                         

Schulleiterin     Hortleiterin                                                                                                                     

 

14.10.2025