Schule
Schulgeschichte Hilbersdorf
Unsere Schule ist schon über 120 Jahre alt. Sie war aber nicht die erste Schule in Hilbersdorf. Neben der kleinen Katharinenkirche (aus dem 16. Jh.) im Talgrund des Hilbersdorfer Baches wurde im 18. Jahrhundert ein unscheinbares Häuschen errichtet, das vermutlich das älteste Schulgebäude war. Hier wohnte der Schulmeister und lehrte die Kinder vor allem im Schreiben, Lesen und in der christlich-sittlichen Erziehung. Doch Hilbersdorf wuchs im 19. Jahrhundert auf etwa 1000 Einwohner an. Es fuhren nun täglich zahlreiche schwere Züge auf dem Eisenbahndamm direkt an der Schule vorbei. Bald wurden Kirche und Schule zu klein. Beide Gebäude gibt es heute nicht mehr, sie wurden ein paar Jahre nach dem Erweiterungsbau der Gleisanlagen für die Eisenbahnstrecke Chemnitz-Flöha (1863-66) abgerissen.
Ein neues Schulhaus entstand, als man um 1864 auf der Höhe in der Frankenberger Straße eine neue, größere Kirche – die Trinitatiskirche – baute. Es wurde links neben der Kirche errichtet (Frankenberger Straße 134). Aber auch das wurde bald zu klein. Schon zehn Jahre später baute man daher auf der anderen Seite der Kirche ein neues, geräumigeres Schulgebäude und konnte es 1874 einweihen (Frankenberger Straße 130). Es erhielt 1887 und 1891 sogar noch zwei Seitenflügel, um es zu vergrößern. Es waren im Schulhaus aber auch fünf Lehrerwohnungen und die Volksbücherei untergebracht. Die Schule links neben der Kirche wurde noch bis 1891 für den Unterricht genutzt, dann diente sie der nun selbständigen Kirchengemeinde (Sie hatte vorher zu Glösa gehört.) als Pfarrhaus und Wohnung des ersten Hilbersdorfer Pfarrers.
lnfolge der umfangreichen Bahnerweiterungsbauten hatte sich Hilbersdorf weiter vergrößert; ein neuer Ortsteil um Klara-, Margareten- und Florastraße war entstanden. Die Einwohnerzahl hatte gegen das Jahrhundertende die Zahl 6000 überschritten. Durch die ständig steigenden Kinderzahlen reichten die Schulräume nicht mehr aus: Ein Erweiterungsbau wurde notwendig. Es kam zu Diskussionen, wo das neue Schulhaus gebaut werden sollte. Die Gemeindeverwaltung plante einen Neubau auf dem Grundstück hinter der Hilbersdorfer Schule in der Frankenberger Straße. Doch die Einwohner des neuen Ortsbereiches wünschten eine Schule in diesem „ihrem“ Teil von Hilbersdorf, damit der Schulweg für ihre Kinder nicht zu weit war.
Schulprogramm ab dem Schuljahr 2024 / 2025
Schulprogramm ab dem Schuljahr 2024 / 2025
-Vorbemerkungen-
Unser Schulprogramm reflektiert die pädagogische Arbeit des Lehrerkollegiums in den vergangenen Schuljahren, repräsentiert die pädagogischen Zielsetzungen der Schule und greift dabei Richtlinien, Lehrpläne sowie das gegebene Lehr – und Lernumfeld der Schule zum jetzigen Zeitpunkt auf.
Im Sinne einer dynamischen Weiterentwicklung wird das Schulprogramm in regelmäßigen Abständen geprüft, mit allen an der pädagogische Arbeit Beteiligten – Lehrkräften, Schulleitung, Eltern – diskutiert, ggf. revidiert und weiterentwickelt werden.
Äußere Voraussetzungen / Bedingungen
Die Ludwig-Richter-Grundschule befindet sich im Stadtteil „Hilbersdorf“ in Chemnitz. In den vergangenen Schuljahren konnten wir an der Schule steigende Schülerzahlen verzeichnen, sodass wir aktuell in jeder Klassenstufe dreizügig laufen. Im Schuljahr 2024 / 2025 lernen 259 Schüler in 12 Klassen an der Schule. Zum Stammpersonal der Schule gehören 19 Lehrkräfte, einschließlich der Schulleitung.
Jede Klasse hat einen eigenen Klassenraum mit einer digitalen Tafel. Darüber hinaus gibt es Fachunterrichtsräume für Musik, Kunsterziehung und Werken. Alle Unterrichtsräume sind mit WLAN ausgerüstet. Moderner, digitaler Unterricht ist auch durch den Einsatz der vorhandenen Schüler- iPads möglich.
Das Schulgebäude hat in den letzten Jahren weitere bauliche Veränderungen erfahren. Vor dem 100-jährigen Bestehen der Schule wurden das gesamte Treppenhaus und die Flure malerisch instandgesetzt. Die Sanitäranlagen der Schule wurden rekonstruiert. Infolge dieser Baumaßnahmen entstanden im Erdgeschoss der Schule Umkleideräume für Jungen und Mädchen.
Im Jahr 2021 wurde der Verbinder zwischen Schule und Turnhalle fertig gestellt. Nunmehr können die Kinder trockenen Fußes von der Schule in die Turnhalle gehen.
Auf der Rückseite der Schule befindet sich der Pausenhof, der Schulgarten und an dessen Anschluss ein Spielplatz mit einem „Unterrichtsplatz im Grünen“
An der Schule wird Schülerspeisung und Milch durch „Hot Menü“ angeboten. Für die Esseneinnahme befindet sich im Erdgeschoss der Schule eine Essensausgabestelle und der Speiseraum.
Für Naturbeobachtungen, Spiel und Sport bietet der nahegelegene Zeisigwald viele Möglichkeiten. Exkursionen zum Bahnhof und der Feuerwache sind auf Grund der günstigen Lage im Einzugsgebiet der Schule jederzeit möglich.
Die Betreuung der Schüler vor und nach dem Unterricht ist im CJD-Hort möglich.
Seit dem Schuljahr 2023 / 2024 finden Ganztagsangebote (GTA) statt.
Unser Leitbild
Die Ludwig-Richter-Grundschule:
„Ein Ort des Lernens und gemeinsamen Erlebens“
Wir sind eine Schule,
die den Ort des Lernens und gemeinsamen Erlebens schafft.
Wir sind eine Schule,
die alle Kinder entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten fordert und fördert.
Wir arbeiten miteinander und voneinander in einer positiven Lehr- und Lernatmosphäre.
Wir sind eine Schule,
deren Anliegen es ist, ein Wertebewusstsein zu vermitteln und zu fördern, in dem gegenseitige Achtung, Toleranz und sozialer Integration besondere Bedeutung zukommen.
Wir sind eine Schule,
die die konstruktive und transparente Zusammenarbeit mit den Eltern der uns anvertrauten Schüler pflegt und weiterentwickelt.
Wir sind eine Schule,
an der das Schulleben von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Rücksichtnahme bestimmt ist. Ein freundliches und entspanntes Schulklima ohne Verzicht auf Ordnung und Regeln ist uns daher wichtig.
Wir sind eine Schule,
die sich neuen Herausforderungen stellt und Neues aufnimmt ohne Bewährtes zu vernachlässigen. Wechselseitige Motivation und Hilfe bei der Umsetzung von Ideen und Plänen sind deshalb für uns selbstverständlich.
Wir sind eine Schule,
die kooperativ mit vorschulischen und schulischen Partnern zusammenarbeitet.
1. Unterricht
Ziele
Im Rahmen des Unterrichts gilt es:
- Die verbindlichen Ziele und Inhalte der Lehrpläne unter Beachtung altersbedingter
Besonderheiten und gemäß des individuellen Leistungsvermögens der Schüler und
Schülerinnen in einem abwechslungsreichen, anschaulichen und handlungsorientierten
Unterricht umzusetzen,
- die Kinder entsprechend ihrer Kompetenzen zu fordern und zu fördern
- Die Lebensvielfalt, Interessen und Bedürfnisse aller Kinder zu berücksichtigen,
- diese zu leistungsorientiertem Lernen zu führen
- und zur Selbstständigkeit anzuhalten,
- Arbeitstechniken zu vermitteln,
- Kreativität zu fördern,
- Kommunikation unter den Schülern zu fördern,
- Soziale Verhaltensweisen zu entwickeln.
Bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts setzen wir auf pädagogische Freiheit und Verantwortung jeder einzelnen Lehrkraft.
Maßnahmen zur Umsetzung
In allen Unterrichtsfächern werden unterschiedliche Lernformen praktiziert und ausgeschöpft:
- Frontalunterricht
- Partner- und Gruppenarbeit
- Freiarbeit
- Werkstattarbeit
- Wochenplanarbeit
In allen Fächern spielt „bewegtes" lernen eine wichtige Rolle (siehe Punkt 2 des Schulprogramms). Um ausgewählte Unterrichtsthemen den Schülern lebensnah, anschaulich und praktisch zu vermitteln, werden Unterrichtsorte außerhalb der Schule aufgesucht. Dazu gehören unter anderem:
- das Schulbiologiezentrum
- das Industriemuseum
- die Stadtbibliothek
- Unterrichtsgänge im Wohngebiet, um das Verhalten im Straßenverkehr zu üben oder in die
nahe gelegene Gartenanlage um Naturbeobachtungen durchzuführen
Das Kennenlernen der Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen, der Stadt Dresden, ist ein Schwerpunkt des Sachunterrichtes im 4.Schuljahr.
Fächerverbindender Unterricht findet an unserer Schule immer zu Beginn des Schuljahres statt. Das Thema lautet „Das Lernen lernen" und umfasst einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Schultagen.
Fachübergreifendes Arbeiten ist durchgängiges Unterrichtsprinzip in liegt in den einzelnen Klassen in Verantwortung der jeweiligen Fachlehrer.
Förderunterricht wird an der Schule für die Fächer Deutsch und Mathematik zur Förderung leistungsschwacher Schüler durchgeführt.
- der Förderlehrer wird als Zweitlehrer in der jeweiligen Unterrichtsstunde eingesetzt
- der Fachlehrer ist für den sinnvollen Einsatz und die zu erreichenden Förderziele verantwortlich und spricht diese mit
dem Förderlehrer ab
- die Förderung kann im Klassenverband, in der Kleingruppe oder auch einzeln erfolgen
2. Bewegtes Lernen
Ziele
„Bewegtes Lernen" hat die Ausbildung und Entfaltung der körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Schülerinnen und Schüler zum Ziel.
Ein sinnvoller Wechsel von Anspannung und Entspannung hilft Ausdauer und Konzentration zu stärken.
Folgende Ziele wollen wir erreichen:
- Verbesserung der Lernkultur
- Wissen durch Erleben und Bewegung greifbar machen
- den Bewegungsbedürfnissen der Kinder Rechnung tragen
- Erweiterung der Kommunikationsformen
- Erweiterung der sozialen Kompetenzen
- Aggressionsbewältigung über Sport und Freiräume zum „Austoben"
- Gesundheitsfürsorge
Maßnahmen zur Umsetzung
„Bewegtes" Lernen im Unterricht
- vielfältige Methoden, um den Lernprozess mit Bewegung abwechslungsreicher und effektiver zu gestalten
- Übungsformen, die den Bewegungssinn als Informationszugang ansprechen (Erfühlen eines mit einem Seil gelegten
Buchstaben oder einer Ziffer, das Schreiben im Sand, das Laufen geometrischer Figuren, das rhythmische Hüpfen
der Malfolgen u.a.)
- Auflockerungsübungen
- Entspannungsphasen
- Sitzhaltung entsprechend der jeweiligen Unterrichtssituation („Reitersitz" beim Zuhören)
„Bewegte" Pausengestaltung
- entsprechend der Witterungsverhältnisse findet die Bewegungspause auf dem Schulhof oder im Schulhaus statt
(hier gibt es Angebote zum Spielen)
- Kinder, die sich erholen und ausruhen möchten, haben dazu in den Pausenecken die Möglichkeit
3. Schullaufbahnberatung
Ziele
Es ist unser Anliegen, Eltern bei der Schullaufbahnentscheidung für Ihr Kind zu unterstützen, Fördermöglichkeiten frühzeitig zu erkennen und auszuschöpfen. Das Kind steht dabei mit seinen individuellen Neigungen, Anlagen und Kompetenzen im Mittelpunkt der Beratung.
Beratungsfelder:
- Übergang vom Kindergarten zur Grundschule
- Versetzungsfragen
- Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
- Wechsel an weiterführende Bildungseinrichtungen nach der Klasse 4
- umfassende Informationen über die Weiterführenden Bildungseinrichtungen ab Klasse 5
- Kooperationen mit verschiedenen Oberschulen und Gymnasien
- Kindern den Wechsel so leicht wie möglich gestalten und Ängste vor dem Schulwechsel abbauen
Maßnahmen zur Umsetzung
Übergang vom Kindergarten zur Grundschule:
- Maßnahmen sind im Punkt 9 „Schulvorbereitung / Schuleingangsphase" festgeschrieben.
Versetzungsfragen:
- in Elterngesprächen (auf Wunsch der Eltern oder bei Bedarf aus Sicht der Schule) können sich Eltern über
den Leistungsstand und das Verhalten ihres Kindes informieren
- „Beraten" gehört neben unterrichten und erziehen zu den Aufgaben jeder Lehrkraft
- regelmäßige Analysen über das Leistungsvermögen des einzelnen Kindes und der Klasse werden durch die
Klassenleitung / Fachlehrkraft erstellt und regelmäßig durch die Schulleitung eingesehen
- Einleitung geeigneter Fördermaßnahmen in Absprache mit den Eltern
- Förderschwerpunkte und daraus abgeleitete Maßnahmen werden in Förderplänen festgehalten und regelmäßig
überprüft und aktualisiert
- bei anhaltenden Lernschwierigkeiten wird geprüft, ob die Wiederholung einer Klassenstufe eine geeignete
Maßnahme ist
- dabei gehen wir davon aus, dass die freiwillige Wiederholung einer Nichtversetzung vorzuziehen ist
Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf:
- erst wenn alle Fördermaßnahmen an der Schule erschöpft sind, wird geprüft, ob sonderpädagogischer Förderbedarf
besteht
- in einem Gespräch mit den Eltern zeigen Klassenleitung, Fachlehrkraft und Schulleitung den Entwicklungsstand des
Kindes, bisher durchgeführte Fördermaßnahmen und weitere Möglichkeiten der individuellen Förderung auf
- Grundsätze für das Gespräch sind gegenseitiges Vertrauen, Ehrlichkeit, Achtung, Ruhe und Zeit
- mit Zustimmung der Eltern werden der jugendärztliche Dienst, die schulpsychologische Beratungsstelle,
Beratungsdienste der Förderzentren Sprache und Lernförderung zur Beratung und Erstellung von Gutachten
herangezogen
Wechsel an weiterführende Bildungseinrichtungen:
- ab Ende des 3. Schuljahres wird im Elternabend über die weiteren Bildungswege ab Klasse 5 informiert
- ab Beginn der 4. Klasse informieren Klassenleitung und Fachlehrkräfte in individuellen Gesprächen über den Leistungsstand
und das Lernverhalten des Kindes
- vor der Erteilung der Halbjahresinformation erhalten die Eltern eine ausführliche Terminkette zum Übergang an die
weiterführende Schule
- auf schriftlichen Antrag der Eltern ermöglichen wir den Kindern der Klasse 4 die Teilnahme am Tag der offenen Tür
oder am Schnupperunterricht in der weiterführenden Schule
4. Schulleitung und Lehrkräfte
Ziele
Schulleitung und Lehrkräfte schaffen durch gegenseitige Wertschätzung und Respekt, Offenheit und gegenseitige Informationen ein gedeihliches Schulklima. Vielfältige Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten ermöglichen es allen, sich mit der Schule zu identifizieren, die Schule als „ihre Schule" anzusehen und mitzuerleben.
Die Schulleitung der Schule:
- führt die Schule und schafft Voraussetzungen für ein günstiges Lehr- und Lernklima,
- achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Ordnungen, die speziell für die eigene Schule ausgehandelt
wurden (Hausordnung, Alarm- und Notfallplan...),
- hält ständig guten Kontakt zu den Lehrkräften und vermittelt diesen das Gefühl, in ihrer Arbeit anerkannt und
unterstützt zu werden
- vermittelt Impulse zum Mitdenken und Mitentscheiden und überträgt Verantwortung an die Lehrkräfte
- nimmt Einfluss auf das pädagogische Konzept der Schule
- setzt sich für die Erfüllung der Unterrichtsziele ein
Die Lehrkräfte der Schule:
- fordern und fördern Leistungen unter Beachtung der Chancengleichheit aller
- gewährleisten die Zusammenarbeit der Fachlehrkräfte über die Grenzen des eigenen Unterrichts hinweg
- sorgen dafür, dass alle am Bildungs- und Erziehungsprozessbeteiligten Personen (Kinder, Lehrkräfte, Eltern,
Schulleitung) die für sie relevanten Informationen erhalten
- überprüfen, erneuern und erweitern in permanenter Weiterbildung ihr Fachwissen und ihre Unterrichtspraxis
Maßnahmen zur Umsetzung
Zusammenkünfte der Schulleitung und Lehrkräfte, wie:
- Lehrerkonferenzen
- Dienstberatungen
- Mitarbeitergespräche
- spontane Gespräche
dienen einem transparentem Informationsaustausch sowie der Beratung oder Festlegung schulinterner Angelegenheiten. Wichtige Entscheidungen werden diskutiert, Beschlüsse gemeinsam getragen, umgesetzt und dokumentiert. Die Verteilung der Unterrichtsaufträge, Anrechnungs- oder Abminderungsstunden werden durch die Schulleitung allen Lehrkräften zunächst in persönlichen Gesprächen zur Kenntnis gebracht, wobei vorrangig dienstliche aber auch individuelle Befähigungen Beachtung finden. Unter Beachtung fachlicher Eignung und Interessen werden verschiedene Aufgaben und Verantwortungsbereiche jährlich neu an die Lehrkräften übertragen.
Folgende Aufgaben und Verantwortungsbereiche werden übertragen:
- Klassenleitung
- Fachverantwortlicher für jedes Fach
- Sicherheitsbeauftragter für den äußeren und inneren Sicherheitsbereich
- PITKO
- Frauenbeauftragte
- GTA-Koordination
Das Umfeld spielt für das Lernen eine wichtige Rolle. Unser Schulhaus soll ansprechend und kindgerecht wirken, durch die Ausgestaltung auf verschiedene Höhepunkte aufmerksam machen, jahreszeitlich angepasst geschmückt sein und Besuchern Einblick in unsere Arbeit geben.
Der Fort- und Weiterbildung messen wir großen Wert bei. Die Lehrkräfte können dafür den Fortbildungskatalog im Schulportal nutzen oder sich weltweit informieren.
Die Zusammenarbeit der Lehrkräfte erfolgt auf Klassenstufenbasis, in den Fachbereichen und auch jahrgangsübergreifend.
Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind:
- Inhalte der Lernpläne gemeinsam erschließen und Stoffverteilungspläne erstellen.
- Austausch von Erfahrungen und Unterrichtsmaterialien
- konstruktive Problemlösung
5. Unterstützungssysteme
Ziele
An der Ludwig-Richter-Grundschule sind die folgenden Unterstützungs- / Assistenzsysteme im Einsatz:
- Schulassistentin
- Schulverwaltungsassistentin
- Schulsozialarbeiter
Maßnahmen zur Umsetzung
Schulassistenten unterstützen Lehrkräfte im pädagogischen Bereich und helfen bei der Bewältigung besonderer Herausforderungen im Schulalltag.
Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht, wie beispielsweise im Rahmen der Einzel- und Gruppenbetreuung, Wegebegleitung, Unterstützung bei „differenziertem Lernen“ und anderen pädagogischen Vorhaben.
Weitere Aufgaben sind:
- Aufsichtsführung und Betreuung der Kinder in den Pausen
- Begleitung der Klasse im gesamten Tagesablauf, sowie bei Klassen- und Tagesausflügen
Schulverwaltungsassistenten sollen die Schulleitung von zeitaufwendigen Verwaltungsaufgaben entlasten sowie Organisations- und Verwaltungsabläufe optimieren.
Weitere Aufgaben sind:
- Organisation von Veranstaltungen
- Pflege der Homepage und Lernsax
- Begleitung des Schüleraufnahmeverfahrens
- Protokollführung
Im Sinne des §16 SGB VIII bietet die Schulsozialarbeit Beratung in Fragen der Erziehung in der Familie an. Sie kann durch präventive Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern zur Vermeidung von Erziehungsschwierigkeiten und zur Verbesserung der erzieherischen Kompetenz beitragen. Sie sind Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler bei Problemen allgemeiner Art, die nicht direkt mit dem Unterricht zu tun haben. Schulsozialarbeit ist eine eigenständige, im Schulalltag verankerte Institution, die verschiedene Leistungen der Jugendhilfe wie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie die Förderung der Kinder in Familien miteinander verbindet. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet die Schulsozialarbeit neue Zugänge zum Leistungsangebot der Jugendhilfe und erweitert deren präventive, integrative und kurative Handlungsmöglichkeiten. Die Ziele der Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Erziehungsauftrages von Schule und des Sozialgesetzbuchs sind zusammengefasst:
- Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei ihrem individuellen Bildungs- und Lebens
weg unter Einbeziehung der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler in den Schul-
alltag in enger Kooperation mit den Erziehungsberechtigten sowie mit dem Sozialraum und
bildungsrelevanter Institutionen und Einrichtungen.
6. Traditionen
Ziele
Schule soll bei uns nicht nur Ort des Lernens, sondern auch Lebens- und Begegnungsraum sein.
Durch Traditionen wollen wir erreichen, dass:
- sich Kinder, Lehrkräfte und Eltern mit der Schule identifizieren können und gemeinsam Verantwortung für unsere
Schulkultur entwickeln
- das Gemeinschaftsgefühl gefördert wird und soziale Kontakte geknüpft werden,
- sich Kinder entsprechend ihrer Fähigkeiten, Begabungen und Talente verwirklichen können
- vielfältige Anregungen zu weiterem Wissenserwerb erhalten und sich in Wettkämpfen mit Anderen messen können
Maßnahmen zur Umsetzung
Einschulungsfeier:
- erster Höhepunkt im Schuljahr
- Vorbereitung erfolgt langfristig unter Einbeziehung der Schulchores
Verabschiedung der Viertklässler:
- im Rahmen einer Feierstunde erhalten die Schüler der Klassen 4 am letzten Schultag des Schuljahres ihre
Zeugnisse
- traditionell werden die Kinder mit dem besten Abgangszeugnis ausgezeichnet
Sportliche Traditionen:
- Crosslauf im Zeisigwald
- die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen wird von den Fachlehrkräften festgelegt
- Schulsporttag
Mathematikolympiade:
- die besten „Mathematiker“ der Klassenstufen 3 und 4 werden zur Matheolympiade eingeladen und erhalten für ihre
Teilnahme eine Urkunde
- die Sieger nehmen dann an der Mathematikolympiade der Stadt Chemnitz teil
Theatertag:
- jährlich in der Vorweihnachtszeit ist der Besuch einer weihnachtlichen Vorstellung im Theater / Oper geplant
7. Ganztagsangebote
Ziele
Seit dem Schuljahr 2023 / 2024 bieten wir an unserer Schule Ganztagsangebote an. Damit wollen wir erreichen, dass
- sich die Kinder auch außerhalb des Unterrichts entsprechend ihrer Interessen und Neigungen beschäftigen, ihr
Können und ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen oder ihre Talente entdecken
Maßnahmen zur Umsetzung
An unserer Schule bieten wir folgende Ganztagsangebote an:
- Basketball
- Bibliothek
- Chor
- Handmade
- Junge Naturforscher
- Lesefreunde
- Nachhilfe
- Tanz
- Töpfern
Um unseren Kindern auch andere Freizeitangebote nahe zu bringen und sie für Freizeitbeschäftigungen zu sensibilisieren, können sich versch. Vereine an unserem Schulsporttag beteiligen.
8. Zusammenarbeit mit Eltern
Ziele
Die Schule kann ihren Bildungs-und Erziehungsauftrag nur erfüllen, wenn Elternhaus und Schule eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Schule hat die Pflicht, Eltern transparent über schulische Angelegenheiten (Lerninhalte, Fragen der Bewertung und Zensierung, Schullaufbahnberatung, besondere Leistungen oder Auffälligkeiten eines Schülers, das Schulleben u.a.) stetig auf dem Laufenden zu halten.
Die Eltern haben das Recht.
- auf Anhörung
- auf Beratung
- Anregungen und Vorschläge unterbreiten zu können.
Durch verschiedene Maßnahmen entsprechen wir diesen Aufgaben, zum einen initiiert durch die Schule, zum anderen auf Initiative der Eltern.
In den Mitwirkungsorganen sollen Eltern
- kritisch und konstruktiv ihre Aufgaben wahrnehmen können,
- durch Ihren Einsatz zur Verwirklichung unseres schulischen Anliegens beitragen
- das Schulleben vielfältig mitgestalten
Maßnahmen zur Umsetzung
Elternabende:
- pro Schuljahr finden mind. Zwei Elternabende in der Klasse statt (Beginn des Schuljahres und im 2. Schulhalbjahr)
- Elternabende sollen und können zusätzlich auch durch die Elternschaft einberufen und durchgeführt werden
- aus bestimmten Anlässen wird von der Schulleitung zu Elternabenden eingeladen (0-Elternabend vor Einschulung,
in Klasse 4 vor Erteilung der Bildungsempfehlung)
Elterngespräche:
- finden individuell mit Klassenleiter, Fachlehrkräften oder der Schulleitung nach vorheriger Terminabsprache statt
- können auf Wunsch der Eltern, aber auch auf Einladung durch die Schule vereinbart werden
Elternrat:
- im 1. Elternabend des Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse den Elternsprecher und seine Stellvertreter
- die Elternsprecher bilden den Elternrat der Schule, der wiederum seinen Elternratsvorsitzenden und
Stellvertretenden wählt
- an den Beratungen des Elternrates nimmt in der Regel die Schulleitung teil, um die Transparenz zu erhöhen und
gemeinsam an der Umsetzung schulischer Aufgaben und Vorhaben zu arbeiten
- Probleme werden offen angesprochen und gemeinsame, von allen Beteiligten akzeptable Lösungen gesucht
Schulkonferenz:
- findet zweimal im Jahr statt
- regelmäßige Anlässe sind unter anderem Absprachen zu den Höhepunkten des laufenden Schuljahres,
Tag der offenen Tür und Abstimmung der schulfreien Tage
Mitwirkung der Eltern am Schulleben:
- Eltern bringen sich bei der Vorbereitung und Durchführung von Klassenveranstaltungen ein
(Klassenfahrten, Abschlussfeste…)
- Eltern begleiten die Klassen zu Unterrichtsgängen, Wandertagen, Exkursionen und Klassenfahrten
Umgang mit Elternhäusern, die eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Schule ablehnen oder erschweren:
- Lehrkräfte und Schulleitung versuchen zum Wohle des Kindes und dessen weiteren Entwicklung immer wieder
Kontakt zu den Eltern zu knüpfen
- Den Eltern wird in vertrauensvollen Gesprächen vermittelt, dass die Schule nicht gegen, sondern im Interesse
des Kindes handelt
- es werden Lösungswege angestrebt, die von beiden Seiten akzeptiert werden können, gegebenenfalls unter
Einbeziehung anderer Institutionen (Jugendamt, Beratungsstellen…)
9. Medienerziehung
Ziele
Medien als Wahrnehmungshilfen sind notwendige Voraussetzungen für jedes Lernen. Die Grundschule bahnt unter Berücksichtigung vorschulischer Erfahrungen
- den sachgerechten, selbstbestimmten und kreativen Umgang mit Medien an.
Dazu dient die Arbeit in den Handlungsfeldern:
- Medien auswählen und nutzen
- Medien gestalten und verbreiten
- Mediengestaltung verstehen und bewerten
- Medieneinflüsse erkennen und aufbereiten.
In enger Verbindung von Spiel und Lernen erwerben die Kinder Grundkenntnisse und elementare Fähigkeiten in diesen Handlungsfeldern
In der Auseinandersetzung mit den Schwerpunkten der Medienerziehung:
- schulen die Kinder ihre Urteils- und Kritikfähigkeit
- steuern sie ihren Lernprozess selbst aktiv und
- lernen eigenständig zu arbeiten
Maßnahmen zur Umsetzung
Im Herbst 2021 wurde an der ganzen Schule WLAN installiert. Im Januar 2022 wurde unsere Schule mit 57 Schüler-iPads ausgestattet. Seit April 2024 sind 13 Klassenräume mit einer digitalen Tafel ausgestattet. Ansprechpartner für Kinder und Lehrkräfte bei Fragen und bei techn. Probleme ist der PITKO. Unsere Schule nutzt seit August 2020 sehr aktiv die Plattform „Lernsax“. Darin stehen allen Eltern wichtige Informationen, Termine und Formulare zur Verfügung. Die Nutzung ist für alle Eltern verbindlich!
Auch auf unserer Webseite https://cms.sachsen.schule/gsclr/1/start finden Eltern wichtige Informationen und Formulare.
10. Kooperationen
Ziele
Kooperation Schule – Kindertagesstätte - Hort
„Die Zusammenarbeit von Kindertagesstätte und Schule ist getragen durch die gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung, Begleitung und Förderung jedes einzelnen Kindes“
Maßnahmen zur Umsetzung
Unsere Kooperationspartner sind:
- Kindertagesstätte „Pfiffikus“, Hilbersdorfer Straße
- integrative Kindertagesstätte „Sachsenspatzen“, Ludwig-Richter-Straße
- integrative Kindertagesstätte „Filou“, Ludwig-Richter-Straße
- „CJD-Hort“, im Schulgebäude, Ludwig-Richter-Straße
Zwischen den Kooperationspartnern und der Schule wurden Kooperationsverträge geschlossen, aus denen die Zielstellungen und Maßnahmen der Zusammenarbeit zu entnehmen sind.
Diese Verträge werden regelmäßig in gemeinsamen Beratungen zu Beginn des Schuljahres geprüft und ggf. ergänzt bzw. angepasst.
Kooperationen im Zusammenhang mit gesundheitsförderlichen Maßnahmen
- Peacefood Chemnitzals Lieferant für das EU-Schulprogramm
- Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz
11. Schulvorbereitung / Schuleingangsphase
Ziele
Die vierjährige Grundschule ist eine leistungs- und kindorientierte Schule.
Leistungsorientierung ist kindgemäß,
- weil Kinder etwas leisten wollen
- weil sie zu Leistungen befähigt und herausgefordert werden müssen.
Kindorientierung setzt an der Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Kindes an und bedeutet:
- Fördern und Fordern durch ein differenziertes Lernangebot,
- Achtung der Persönlichkeit des Kindes.
Für einen gelingenden Übergang der Kinder von der Kindertagesstätte zur Schule:
- sind die Eltern unverzichtbare Partner
- arbeiten wir frühzeitig und umfassend mit allen Beteiligten zusammen.
Maßnahmen zur Umsetzung
Die Schuleingangsphase umfasst:
- die Anmeldung in der Grundschule
- die ärztliche Schulaufnahmeuntersuchung
- die pädagogische Ermittlung der Lernausgangslage und
Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt meist im August / September vor dem Einschulungsjahr. Die Termine werden durch den Schulträger, die Stadt Chemnitz, festgelegt und veröffentlicht.Die Ergebnisse der ärztl. Schulaufnahmeuntersuchung und der pädagogischen Ermittlung der Lernausgangslage werden durch die Schulleitung, Beratungs- und Fachlehrkraft ausgewertet. Daraus resultierende Maßnahme (evtl. Rückstellung, Empfehlungen für Therapien, Einleitung Diagnostik zur Feststellung von sonderpädag. Förderbedarf…) werden in Absprache und im Einvernehmen mit den Eltern festgelegt und protokolliert.
Für die Umsetzung „vorschulischer Projekte“ sind als Team verantwortlich:
- die Schulleitung
- die Beratungslehrkraft
- künftige Klassenleitungen der neuen Klassen 1
Aufgaben des Teams sind:
- Entgegennahme der Anmeldung
- Feststellung der pädag. Lernausgangslage
- Beratung der Eltern
- Beratung mit Kooperationspartnern
- Hospitation und Teilnahme an Elternabenden in den Kindertagesstätten
- Durchführung Schnuppertag für Schulanfänger
- Klassenbildung
Lehrkräfte für Fördern werden als Zweitlehrkraft im Unterricht eingesetzt.
Die Eltern werden regelmäßig über die schulischen Lernergebnisse ihres Kindes informiert. Jedes Kind kann ohne Versetzungsentscheidung von Klasse 1 in Klasse 2wechseln.
Eine längere Verweildauer in Klassenstufe 1 kann nach ausführlicher Beratung und mit Zustimmung der Eltern und der Klassenkonferenz erfolgen.
12. Inklusion von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Ziele
Inklusion heißt:
- Beschulung nach dem Prinzip der Wohnortnähe und damit dem gewohnten Umfeld des Kindes
- Erwerb sozialer Kompetenzen in der Gemeinschaft
- soziales Lernen
- trotz sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgreiches Lernen in der Regelschule bis Ende Klassenstufe 4
Maßnahmen zur Umsetzung
An unserer Schule lernen Kinder mit folgenden Förderschwerpunkten integrativ:
- Sprache
- Lernen
- sozial / emotionale Entwicklung
- körperlich / motorische Entwicklung
Seit dem Schuljahr 2007 / 2008 sind wir Stützpunktschule der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache „Ernst Busch“
Als Stützpunktschule arbeiten wir eng mit dem Förderzentrum zusammen:
- es finden regelmäßig Beratungen und Erfahrungsaustausche statt,
- es steht eine Lehrkraft des Förderzentruns für die Fördermaßnahmen zur Verfügung (die Förderung erfolgt an
unserer Schule im Klassenunterricht, in kleinen Gruppen oder auch einzeln)
- die Lehrkräfte erstellen gemeinsame Förderpläne und besprechen Förderschwerpunkte mit den Eltern
In den Förderschwerpunkten sozial / emotionale und körperlich / motorische Entwicklung erfolgt die Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Integrationsstunden ausschließlich durch die Lehrkräfte unserer Schule. Im 2. Schulhalbjahr wird in gemeinsamen Beratungen über die Fortführung oder Aufhebung der Integration entschieden. Eltern sind im gesamten Integrationsprozess wichtige Partner ohne die Integration nicht möglich ist.
13. Integration
Ziele
Integration von Kindern mit Migrationshintergrund
Maßnahmen zur Umsetzung
An der Ludwig-Richter-Grundschule lernen Kinder mit Migrationshintergrund aus verschiedenen Ländern. Dies geschieht zu Beginn teilweise in einer Vorbereitungsklasse für ausländische Kinder und teilweise in der Regelklasse. Nach Erreichen eines entsprechenden Sprachniveaus werden die Kinder nach und nach weiter in die Regelklassen integriert wo sie dann auch am Mathematik- Sach- oder Sportunterricht teilnehmen.
14. Interne Evaluation
Ziele
Interne Evaluation steht mit unserem Schulprogramm in unmittelbarer Beziehung. Interne Evaluation ist ein Lern- und Arbeitsprozess,
- in dem Informationen über das Lernen, den Unterricht und die Schule erfasst werden,
- welcher der Selbstkontrolle während der Umsetzung von Maßnahmen dient
- aus deren Ergebnissen sich weitere Schlussfolgerungen oder Maßnahmen ergeben
Maßnahmen zur Umsetzung
Eigenverantwortlich stellen wir im Rahmen der internen Evaluation Untersuchungen an, aus denen wir Erkenntnisse über unsere Schulqualität gewinnen.
Schwerpunkte:
- Erfüllung des Erziehungsauftrages in den Lehr- und Lernprozessen
- individuelle Förderung und integrative Beschulung von Kindern mit sonderpädag. Förderbedarf
- Schulklima und Schulzufriedenheit
- Zusammenarbeit im Kollegium und mit Kooperationspartnern
Für die interne Evaluation werden entsprechend des jeweiligen Schwerpunktes und des damit zu erreichenden Personenkreises verschiedene Mittel, Möglichkeiten und Verfahrensweisen genutzt:
- Hospitationen und Unterrichtsbeobachtungen
- Mitarbeitergespräche
Ergebnisse interner Evaluation:
- werden in persönlichen Gesprächen dargelegt oder in geeigneter Form zur Kenntnis gegeben
(Dienstberatung, Lehrer- oder Schulkonferenz)
Hausordnung für Schüler
Liebe Kinder,
damit wir uns in unserer Schule alle wohlfühlen und gut lernen können, wollen wir uns an die Goldenen Schulregeln halten. Darüber hinaus halte ich mich als Schüler an die Anweisungen
der Erwachsenen, die in der Schule arbeiten.
Goldene Schulregeln
Umgang miteinander
- Wir sind rücksichtsvoll und freundlich und sprechen miteinander ohne zu schreien.
- Wir lösen Konflikte friedlich im Gespräch.
- Wir verletzen andere nicht, auch nicht mit Worten.
- Nein heißt: „Ich will das nicht!“ Stopp heißt: „Hör auf damit!“
- Wir achten das Eigentum anderer.
Unterricht
- Wir kommen rechtzeitig zum Unterricht.
- Wir halten uns an die Klassenregeln.
- Wir gehen mit der Einrichtung und den Lernmaterialien sorgfältig um.
- Unsere Aufgaben erfüllen wir pünktlich und regelmäßig.
Verhalten im Schulhaus und Schulgelände
- Im Schulhaus bewegen wir uns langsam und leise.
- Wir achten auf Ordnung und Sauberkeit – auch in den Garderoben. Wir tragen im Schulhaus Hausschuhe.
- Wir trennen unseren Müll und entsorgen ihn in den richtigen Eimer.
- Jeder hat ein Recht auf eine saubere Toilette! Wir werfen das Toilettenpapier nicht auf den Boden. Wir benutzen die Spülung und waschen anschließend unsere Hände. Wir benutzen die Toilette nicht als Spielplatz.
- Wir werfen nicht mit Gegenständen und im Winter auf dem Hof nicht mit Schneebällen.
- Unsere Grünflächen behandeln wir pfleglich. Wir laufen nicht über die Beete.
- Wir verlassen das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis.
Wenn ich gegen die Regeln verstoßen habe:
! Ich entschuldige mich.
! Meine Eltern werden informiert.
! Die Schulleitung erfährt davon.
! Einen entstandenen Schaden muss ich ersetzen.
! Ich werde von Veranstaltungen der
Klasse ausgeschlossen.
Schul- und Hausordnung
Liebe Eltern,
unsere Schul- und Hausordnung gestaltet das Zusammenleben und -lernen von Kindern und Erwachsenen geordneter, sicherer und angenehmer. Alle Schüler, Lehrer, Mitarbeiter und Eltern verpflichten sich daher, die Regeln einzuhalten.
1. Unterricht
Ihr Kind kommt pünktlich, spätestens fünf Minuten vor der Einlasszeit, und wartet an der Haltestelle seiner Klasse. Der Zutritt zur Schule ist nur Schülern, Lehrern und Mitarbeitern gestattet.
Einlass zur 1. Stunde 07:25 Uhr
1. Stunde 07:40-08:25 Uhr
07:25-9:25 Uhr oder 1./2. Stunde im Block
Einlass zur 2. Stunde 08:20 Uhr 15 min Frühstückspause im Block oder in der 2. Stunde 25 min. Pause
2. Stunde 08:25-09:25 Uhr
3. Stunde 09:35-10:20 Uhr
4. Stunde 10:45-11:30 Uhr
5. Stunde 11:40-12:25 Uhr danach 10 min Pause oder 5./6. Stunde im Block 11:40-13:10
6. Stunde 12:35-13:20 Uhr im Block 11:40-13:10 Uhr
Nach der letzten Stunde essen die Kinder zu Mittag. Hauskinder verlassen umgehend nach Unterrichtsschluss oder dem Essen das Schulhaus.
2. Aufsicht
Mit Betreten des Schulhauses zum Unterricht und bis zum Unterrichtsschluss werden alle Schüler beaufsichtigt. Es ist den Anweisungen der Lehrer und Mitarbeiter Folge zu leisten. Alle Mitarbeiter gehen umsichtig und verantwortungsvoll mit den ihnen anvertrauten Kindern um.
3. Schulunfälle
Im Sportunterricht darf kein Schmuck getragen werden. Er ist vor dem Unterricht abzulegen. Verletzt sich ein Kind auf dem Schulweg oder in der Schule, informiert es (oder seine Eltern) umgehend den Klassenlehrer. Der Schule sind stets aktuelle Telefonnummern für den Notfall mitzuteilen.
4. Befreiung
Eine Befreiung vom Unterricht kann nur aus triftigen Gründen auf rechtzeitigen,
schriftlichen Antrag genehmigt werden. Im Falle einer Freistellung verpflichtet sich der Schüler, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen.
5. Erkrankung
Bleibt ein Kind wegen Krankheit dem Unterricht fern, ist dies am ersten Tag des Fehlens bis 7:30 Uhr mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Wird die Schule zunächst mündlich benachrichtigt, ist eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung nachzureichen. Erkrankt ein Kind an einer ansteckenden Krankheit (Masern, Röteln, Läuse, Corona…) ist die Schule umgehend zu informieren.
6. Informationspflicht und -recht der Eltern
Die Eltern aller Schüler sind verpflichtet, sich regelmäßig über die Leistung ihres Kindes zu informieren. Alle Kinder erhalten einen Zugang zur Online-Plattform Lernsax. Die Nutzung dieser Plattform ist für alle Eltern verpflichtend! Alle wichtigen Informationen erfolgen ausschließlich über die Lernsaxmailadressen.
7. Bücher und andere Lern- und Arbeitsmittel
Nur wenn Ihr Kind über die erforderlichen Arbeitsmittel verfügt, kann es erfolgreich lernen. Arbeitsmittel sollten stets gebrauchsfähig und einsatzbereit sein. Alle Lernmittel, z.B. Bücher, die Ihr Kind kostenlos für ein Schuljahr zur Verfügung gestellt bekommt, sind besonders pfleglich zu behandeln und am Ende des Schuljahres zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung müssen diese ersetzt werden.
8. Rauchverbot
Das Rauchen ist im gesamten Schulhaus und Schulgelände nicht gestattet.
9. Das Mitbringen von Waffen
Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.
10. Wertsachen / Handys / Fotografieren
Wertsachen sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Handys sind in der Unterrichtszeit auszuschalten. Fotografieren und Filmen durch Schüler und Eltern ist auf dem Schulgelände verboten.
11. Änderung der Wohnanschrift
Die Eltern sind verpflichtet, die Schule über eine Änderung der Wohnanschrift zu informieren.
12. Bei Havarien und Bränden ist die Alarmordnung bindend.
13. Die Bestimmungen des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen, die Verordnung des SMK über Grundschulen in Sachsen und das Jugendschutzgesetz sind verbindlich.
14. Wer der Schul- und Hausordnung zuwiderhandelt, muss laut Schulordnung des Freistaates Sachsen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen. Im äußersten Fall ist dies der Ausschluss aus der Schule.