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...Herzlich Willkommen...

Hier finden Sie Informationen rund um unsere Schule.

Wir freuen uns sehr über Ihre Neugier, die wichtigsten Eckdaten sowie Personen kennenlernen zu wollen. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

 

 

 

Liebe Grüße

 

Das Team der Rosa-Luxemburg-Grundschule am Brühl

 

 

Informationen zur Anmeldung für das nächste Schuljahr 2027/2028

Online-Anmeldung über Amt24

 

von Samstag, 1. August bis Dienstag, 15. September 2026 besteht noch über folgenden Link die Möglichkeit, ihr Kind online anzumelden: Onlineanmeldung

Die digitale Anmeldung ist derzeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierzu zählen insbesondere:

  • Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
  • die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
  • es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
  • es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
  • für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst. 

 

Termine im Schuljahr 2026/27

Herbstfest / Tag der offenen Tür

      Sa 26.09.2026 10-14Uhr

Herbstferien

      12.10.2026 - 24.10.2026

Weihnachtsferien

      23.12.2026 - 02.01.2027

Winterferien

      08.02.2027 - 19.02.2027

Osterferien

      26.03.2027 - 02.04.2027

freibeweglicher Ferientag der Rosa-Luxemburg-GS 

      30.04.2027

schulfreier Tag nach Himmelfahrt

      07.05.2027

schulfreier Tag nach Pfingsten

      18.05.2027

Spendenlauf für den Förderverein

      31.05.2027

Sommerferien 2027

      10.07.2027 - 20.08.2027

 

 

 

 

 

 

­Information zum Transparenzgesetz

 

 

Am 1. Januar 2023 tritt das Sächsische Transparenzgesetz (SächsTranspG)
in Kraft, welches jeder Person ein Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber den transparenzpflichtigen Stellen des Freistaates Sachsen gewährt, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).


Schulen unterliegen lediglich einer eingeschränkten Transparenzpflicht. Sie
sind gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7 SächsTranspG zur Informationserteilung nur verpflichtet, „soweit Informationen über den Namen von
Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln
finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind“.