Schulanmeldung

Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025

Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Wenn das Kind schulpflichtig wird, muss es im Vorjahr der Einschulung an einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk angemeldet werden.

Grundlage für die jährliche Anmeldung der Schüler für die Klassenstufe 1 sind die Schulbezirke. Im interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz werden die Grundschulen entsprechend der Wohnanschrift angezeigt: Grundschulsuche im interaktiven Stadtplan

Ablauf der Anmeldung

  • Vorjahr der Einschulung
    • Mai
      Das Schulamt gibt die Anmeldetermine (Ort und Zeit) und den zuständigen Schulbezirk im Amtsblatt, Internet sowie durch einen Aushang in den Kindertagesstätten, in den kommunalen Grundschulen und in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Chemnitz bekannt.
    • 24. und 29. August 2023 (jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr)
      Die Personensorgeberechtigten melden ihr Kind (Pflicht) an der gewünschten kommunalen Grundschule im gemeinsamen (zuständigen) Schulbezirk oder an der gewünschten Grundschule in freier Trägerschaft an. Bei Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft müssen die Personensorgeberechtigten dies bis 15. September 2023 einer kommunalen Grundschule im Schulbezirk schriftlich mitteilen.
       
    • September 2023 bis 31. Januar 2024
      Für die angemeldeten Kinder findet in diesem Zeitraum die (ärztliche sowie pädagogische) Schuluntersuchung statt.