Schulanfänger 2025/26
Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026
Liebe Eltern,
mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig (Geburtszeitraum 01.07.2018 bis 30.06.2019). Wenn das Kind schulpflichtig wird, muss es im Vorjahr der Einschulung an einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk angemeldet werden.
Anmeldung:
Ist nur noch mit einem Termin möglich. Bitte melden Sie Sich telefonisch oder per Mail an der Schule in Ihrem Schulbezirk.
- für die Grundschule "Südlicher Sonnenberg" (Schulbezirk IV)
- für die Annenschule - GS (Schulbezirk V)
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
- Anmeldeformular zur Aufnahme in die Grundschule (Original)
- gültiger Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers (Original)
- Geburtsurkunde des Kindes (Original)
- Nachweis über das alleinige Sorgerecht, wenn erforderlich (Original
Hier finden sie Informationen zum Schulaufnahmeverfahren.
Schulaufnahmeuntersuchung - Onlineterminvereinbarung
Bei der Schulaufnahmeuntersuchung wird der Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Gesundheitliche Einschränkungen, welche für den Schulbesuch von Bedeutung sind, können so erkannt und Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Die Untersuchung ist verpflichtend. Eine Terminvereinbarung für eine erneute Schulaufnahmeuntersuchung ist auch für Kinder erforderlich, die im Vorjahr zurückgestellt worden sind.
Ab sofort ist eine Terminbuchung über das Beteiligungsportal der Stadt Chemnitz möglich:
> www.chemnitz.de/termin_schulaufnahmeuntersuchung