Bewertung

"Ermittlung und Bewertung von Leistungen liegen in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers." (Vgl. SOGS §17 ABs. 2)

Wichtiges:  Alle schriftlichen Leistungsermittlungen erbringen die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 2 in Schulausgangsschrift.