Bewertung
"Ermittlung und Bewertung von Leistungen liegen in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers." (Vgl. SOGS §17 ABs. 2)
Wichtiges: Alle schriftlichen Leistungsermittlungen erbringen die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 2 in Schulausgangsschrift.