Kind krank

Kind krank

Ist Ihr Kind krank, informieren Sie uns bitte bis spätestens 8:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail, damit wir uns keine Sorgen machen müssen.

Liegt uns bis 9:00 Uhr keine Rückmeldung vor und können wir Sie nicht erreichen, sind wir verpflichtet, die Polizei überdas Fernbleiben Ihres Kindes zu informieren. So stellen wir sicher, dass es auf dem Schulweg zu keinemunvorhergesehenen Ereignis gekommen ist.

 

Info an die Schule

In den ersten fünf Krankheitstagen ist eine mündliche/schriftliche Abmeldung über das Sekretariat oder per Mail ausreichend.

Bei einer Erkrankung von mehr als einer Woche ist zudem ein ärztliches Attest erforderlich.

 

Verpasster Unterrichtsstoff

Bitte informieren Sie sich eigenständig über den versäumten Unterrichtsstoff und sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind die fehlenden Inhalte nachholt, sobald es der Gesundheitszustand wieder zulässt.

 

Sportbefreiung

Bei einer vorübergehenden, leichten körperlichen Beeinträchtigung (z. B. Husten, verstauchter Fuß o. Ä.) können Sie Ihrem Kind eine kurze Mitteilung im Hausaufgabenheft oder der Pendelmappe mitgeben, um eine zeitlich begrenzte Befreiung vom Sportunterricht zu beantragen.

Bei chronischen oder längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen bitten wir um Vorlage eines ärztlichen Attests.

 

Kopfläuse

Werden bei Ihrem Kind Kopfläuse festgestellt, bitten wir Sie, die Schule umgehend zu informieren. Wir sind verpflichtet, die Eltern darüber in Kenntnis zu setzen, dass Läuse an der Schule aufgetreten sind.

Selbstverständlich behandeln wir die Information, welche Kinder betroffen sind, absolut vertraulich.

Ihr Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn die Behandlung erfolgreich durchgeführt wurde.